4307/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.11.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Jörg Leichtfried Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend: Feiger und abscheulicher Terroranschlag in Wien (Hinweise auf mögliches Behördenversagen)

Seit dem abscheulichen und feigen Terroranschlag in Wien am 2. November 2020, der vier Menschen das Leben kostete und bei dem mehr als 20 Menschen verletzt wurden, gibt es immer mehr Fakten, dass der Anschlag verhindert hätte werden können bzw. müssen. Einheiten des Bundesministeriums für Inneres wurden von ausländischen Geheimdiensten über versuchte Munitionsankäufe informiert, der Attentäter im Zusammenhang mit Treffen mit ausländischen Islamisten observiert, ohne dass das Bundesministerium für Inneres die notwendigen Schlüsse daraus gezogen hat. Diese Vorgänge trafen sowohl national wie auch international hohe Aufmerksamkeit und fanden Niederschlag in der nationalen wie internationalen Berichterstattung der Medien, da bei noch keinem Terroranschlag so intensive Hinweise auf eine mögliche Tatbegehung Vorlagen. Auch wurde in diesem Zusammenhang das Bundesministerium für Justiz nicht informiert, obwohl der Attentäter sich noch auf Grund einer bedingten Haftentlassung im Dezember 2019 für drei Jahre in Bewährung befand und die bedingt abgesehene Strafe bei Vorliegen dieser Umstände umgehend widerrufen hätten werden können.

Generell ist festzustellen, dass die Einrichtungen des Verfassungsschutzes nicht ausreichend handlungsfähig sind und die Reform des Verfassungsschutzes nicht mit dem notwendigen Engagement vorangetrieben wurde, wie dies vom Nationalrat im September 2019 anlässlich der Beratungen des Berichts des BVT-Untersuchungsausschusses, welcher sich vom 20. April 2018 beginnend bis zum 25. September 2019 in 46 Sitzungen mit dem Thema beschäftigte, verlangt wurde. Die Notwendigkeit einer dringenden Reform des Verfassungsschutzes wurde auch in mehreren Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates, dem höchsten Beratungsgremium der Bundesregierung in allen Fragen der inneren und äußeren Sicherheit, festgestellt und in diesbezüglichen Beschlüssen, für die die Vertraulichkeit des Gremiums aufgehoben wurde, veröffentlicht.

Enttäuscht wurden alle Bürgerinnen und Bürger, die anlässlich dieses traurigen Ereignisses erwartet hatten, dass die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Inneres rasch die Umstände um den Attentäter und dessen Umfeld ausforschen und darüber die Öffentlichkeit nüchtern und sachlich informieren und die notwendigen Schlüsse ziehen werde.

Vielmehr begannen bereits am nächsten Tag Schuldzuweisungen, wobei insbesondere der Bundesminister für Inneres zunächst die Schuld in das Justizministerium lenken wollte, und als dieses Vorhaben scheiterte, plötzlich der ehemalige Bundesminister für Inneres als Schuldiger am aktuellen Behördenversagen präsentiert wurde.

Dass ein solches Vorgehen zum Scheitern verurteilt ist, kann angesichts des Angelobungstages dieser Bundesregierung am 7. Jänner 2020 nur selbstverständlich betrachtet werden. Karl Nehammer ist als Bundesminister für Inneres mehr als elf Monate im Amt und trägt vollinhaltlich die politische Verantwortung für die Vorgänge in seinem Ministerium.

Zur Aufklärung der Umstände, die zu diesem Versagen führen konnten, wurde die Einsetzung eines unabhängigen Expertenkomitees angekündigt. Obwohl die gesamte Republik von diesem Terror betroffen ist, wurden die Oppositionsparteien nicht einmal eingeladen, ihre Vorstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung dieses Komitees einbringen zu können. Die Regierung hat also beschlossen, ihr eigenes Versagen selbst zu kontrollieren. Eine solche Vorgangsweise ist weder dem Respekt der Opfer geschuldet, noch ist ein wahrer Aufklärungswille erkennbar.

Eine Chronologie der Ereignisse macht die Verantwortung deutlich:

September 2018: Der spätere Attentäter versucht nach Syrien auszureisen, um sich dort dem IS anzuschließen. Er wird bei der versuchten Ausreise am 15. September in der Türkei festgenommen.

März 2019: Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) informiert die MA 35 (Wiener Behörde für Einwanderung und Staatsbürgerschaft) darüber, „dass es Hinweise auf eine Tätigkeit von K. F. im Zusammenhang mit der Terrororganisation ,Islamischer Staat' gebe". Daraufhin leitet die MA 35 ein Verfahren zur Entziehung der österreichischen Staatsbürgerschaft ein, um K. F. aus Österreich ausweisen zu können. Der Attentäter besaß neben der österreichischen auch die nordmazedonische Staatsbürgerschaft. Doch das Aberkennungsverfahren ging negativ aus - laut Innenminister Nehammer gab es zu wenig Hinweise auf aktive Kampfhandlungen des Attentäters.

Die MA 35 musste das Entziehungsverfahren daraufhin einstellen." Hätte es neue Informationen des LVT gegeben, hätte man „das Verfahren umgehend wiederaufgenommen".

April 2019: Der spätere Attentäter wird wegen „terroristischer Vereinigung" nach § 278b zu 22 Monaten Haft verurteilt. Siebeneinhalb Monate davon verbringt er in Österreich im Gefängnis.

Dezember 2019: Der spätere Attentäter wird nach Verbüßung von zwei Drittel seiner Haftstrafe auf Bewährung aus der Strafhaft entlassen - unter strengen Auflagen inklusive Deradikalisierungsprogramm.

16.-20. Juli: Dschihadisten aus Deutschland und der Schweiz besuchen den Attentäter in Wien. Der schweizer und der deutsche Verfassungsschutz meiden das den österreichischen Behörden. Das LVT überwacht den Attentäter und sein Netzwerk in der Zeit - im Auftrag des deutschen Verfassungsschutzes. Nach dem Besuch bricht das BVT die Observation des späteren Täters sofort wieder ab.

Mitte Juli: Das Deradikalisierungs-Programm Derab meldete, dass der Attentäter nicht deradikalisiert ist, dass er sich einen Salafisten-Bart wachsen ließ und Muskeln aufbaut.

21.   Juli: Der Attentäter fährt zum Munitions-Kauf nach Bratislava (in der Slowakei), doch da überwachte ihn der österreichische Verfassungschutz bereits nicht mehr. Mit ihm fährt ein 18-jähriger Dschihadist, gegen den zum Zeitpunkt des Attentats bereits eine Anklage vorlag. Der slowakische Waffenhändler verweigert den beiden jungen Männern den Verkauf von Munition für eine Kalaschnikow, weil beide keinen Waffenschein besitzen. Er meldet den versuchten Kauf den slowakischen Behörden und schickt zwei unscharfe Bilder von den Männern und ihre Auto-Kennzeichen dazu.

23. Juli: Die slowakische Polizei informiert über Europol, die wiederum informieren den BVT über den Munitionskauf samt Bild vom Auto und Kennzeichen des Täters.

23.   Juli bis 23. August: Die Information liegt beim BVT, ohne dass die Behörde irgendetwas unternimmt.

24.   August: Das BVT gibt die Informationen über den Waffenkauf an das Landesamt für Verfassungsschutz (LVT) in Wien weiter.

25.   August: Ein kundiger LVT-Beamter identifiziert den späteren Attentäter anhand einer auffälligen Haube auf den Bildern und schickt Infos samt Fotos des Täters in die Slowakei, um die Identität vom Waffenhändler bestätigen zu lassen. Das Auto gehört der Mutter eines amtsbekannten Dschihadisten.

26.   August bis 15. Oktober: Die slowakischen Behörden melden sich nicht zurück, das LVT fragt drei Mal nach, ob der Waffenhändler den Mann auf dem Foto bereits bestätigen konnte. Kein österreichischer Beamter ist selbst nach Bratislava gefahren, um den Waffenhändler zu befragen - die slowakische Stadt ist eine Autostunde von Wien entfernt.

16. Oktober Die slowakischen Behörden bestätigen dem BVT die Identität des Täters. Jetzt wusste das BVT mit Sicherheit, wer der Munitionskäufer war.

20.   Oktober: Das BVT gibt die Bestätigung der beiden Täter an das LVT weiter. Das BVT nimmt eine Risikobewertung der Lage vor.

16.   Oktober bis 2. November Das Innenministerium gibt trotz Anzeigepflicht und Berichtspflicht an die Staatsanwaltschaft weder die Information weiter, dass ein verurteilter Terrorist sich illegal Mution in Bratislava kaufen wollte. Noch, dass er in Wien Dschihadisten aus Deutschland und der Schweiz empfing. Die Justiz erfährt erst nach dem Anschlag vom geplanten Munitionskauf und vom Dschihadisten-Treffen.

Hätte die Justiz diese Informationen gehabt, „wäre es möglich gewesen, den Attentäter in U- Haft zu nehmen", erklärte dazu Sabine Matejka, die Präsidentin der Richtervereinigung, am Sonntag in der ORF-Sendung „Im Zentrum". In weiterer Folge hätte man die Bewährung widerrufen. Der Zweck der bedingten Entassung ist es schließlich, dass man beobachten kann, wie sich der Entlassene draußen benimmt.

November: Auf Instagram soll der Attentäter kurz vor der Tat mehrere Fotos gepostet haben. Darauf leistet er unter anderem einen Treueeid gegenüber dem Anführer der Terrormiliz IS Abu Ibrahim. Der Verdächtige posierte aber auch mit zwei Waffen auf den Bildern. Laut „Bild" stimmen die Waffen mit jenen des Schützen in Wien überein. Auch mit der Munition soll er Fotos veröffentlicht haben. Dabei formte er mit Patronen den Schriftzug „Baqiyah" auf den Boden. Das arabische Wort ist Teil des Satzes „Dawlatu! al-lslam baqiyah wa tatamaddad" (übersetzt „Der Islamische Staat bleibt bestehen und weitet sich aus").

2. November: Attentat in Wien mit 4 Todesopfern und 22 Verletzten.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

Fragen zur Chronologie des Behördenversagens

1.      Im Dezember 2019 wurde der Attentäter nach Verbüßung von zwei Drittel seiner Haftstrafe auf Bewährung aus der Strafhaft entlassen.

Wurde das BMI über diese Entlassung informiert?

Wenn ja, an welche Organisationseinheit des BMI erging wann durch welche Organisationseinheit des BMJ in welcher Form (schriftlich, mündlich, welches Medium, Aktenzahl) diese Information?

2.      Gibt es - allgemein - einen standardisierten Informationsfluss zwischen der Justiz und dem BMI bei Entlassungen von Straftätern, die wegen eines Deliktes nach dem zwanzigsten Abschnitt des StGB (Strafbare Handlungen gegen den Öffentlichen Frieden) verurteilt worden sind und wie wird das im Ressortbereich des BMI dokumentiert?

3.      Wurden seitens des BMI oder durch diesem nachgeordnete Behörden/Dienststellen (z.B. LPD Wien bzw. LVT Wien) nach der Haftentlassung des Attentäters im Dezember 2019 Maßnahmen zu dessen Observation gesetzt? Wenn ja,

a)     welche Maßnahmen waren dies konkret?

b)     Auf Basis welcher Rechtsgrundlagen erfolgten diese?

c)      Welche Organisationseinheit des BMI bzw. nachgeordneten Behördenbereich hat diese angeordnet?

d)     Welche Organisationseinheit des BMI bzw. nachgeordneten Behördenbereich hat diese Maßnahmen durchgeführt?

e)     Welche Ergebnisse brachten die Maßnahmen konkret?

f)       Wann wurde der Rechtsschutzbeauftragte des BMI durch wen eingebunden?

g)      Wann und wie wurde das BMJ über das Ergebnis der Maßnahmen informiert?

h)      Bestand dazu eine interne Berichtspflicht und wenn ja,

          welchen Organisationseinheiten, einschließlich Ihnen, ihres Generalsekretärs und ihres Kabinetts - gegenüber?

          Wann erfolgte diese Information an wen und in welcher Form (schriftlich, mündlich, welches Medium (Akt, E-Mail,...))?

4.      Wenn die Frage 3 mit nein beantwortet wird: Warum wurden keine Maßnahmen zur Observation gegenüber dem Attentäter nach dessen Haftentlassung gesetzt?

5.      Wann und von welcher (ausländischen und/oder multinationalen) Behörde wurde das BMI vom versuchten Munitionskauf in der Slowakei informiert?

6.      Welche Organisationseinheit des BMI und/oder im nachgeordneten Behördenbereich erhielt diese Information?

7.      Nach Medienberichten soll diese Information ein Monat lang unbearbeitet geblieben sein. Welche weiteren Schritte wurden infolge dieser Information wann durch wen angeordnet, veranlasst und konkret gesetzt?

a)      Gegenüber dem Attentäter (Observation, Lauschangriff,...)?

Gemäß medialer Berichterstattung, soll der Attentäter observiert worden sein. Just am Tage seiner Reise in die Slowakei wegen des beabsichtigten Munitionskaufes sei diese jedoch beendet worden https://orf.at/stoeries/3189117

Was waren die Gründe für die Beendigung der Observation?

Wer hat die Beendigung dieser Observation angeordnet bzw. veranlasst?

b)      Gegenüber der Justiz?

c)      Gegenüber anderen Organisationseinheiten im Ressortbereich des BMI?

d)      Gegenüber Ihnen, ihrem Generalsekretär und ihrem Kabinett in welcher zeitlichen Abfolge?

8.      Wann wurde die Justiz durch wen in welcher Form konkret über den versuchten Munitionskauf informiert?

9.      Zwischen welchen Organisationseinheiten des BMI und der Justiz wurde in der Folge der Informationsfluss wann in welcher Form sichergesellt?

10.  Laut Medienberichten gab es auch seitens deutscher Behörden Informationen an das BMI über das Zusammentreffen des Attentäters mit Personen aus der Islamisten/Dschihadistenszene.

Ist dies zutreffend?

11.  Wenn ja, wann und von welcher deutschen Behörde wurde das BMI in welcher Form darüber informiert?

12. Welche Organisationseinheit des BMI wurde konkret informiert?

13.  Welche Schritte wurden infolge dieser Information wann durch wen angeordnet, veranlasst und konkret gesetzt?

a)        Gegenüber dem Attentäter (Observation)?

b)        Gegenüber der Justiz?

c)        Gegenüber anderen Organisationseinheiten im Ressortbereich des BMI?

d)        Gegenüber Ihnen, ihres Generalsekretärs und ihrem Kabinett in weicher zeitlichen Abfolge?

14. Wann wurden die vom Attentäter in den sozialen Medien verwendeten Fotos, die ihn in entsprechender Pose und bewaffnet zeigen, durch welche Behörden/Dienststellen im Ressortbereich des BMI entdeckt?

15. Welche Schritte wurden daraufhin wann von welcher Organisationseinheit gesetzt?

16.  Wurden Sie, ihr Generalsekretär oder ihr Kabinett darüber informiert?

Wenn ja, wann und in welcher zeitlichen Abfolge durch welche Organisationseinheit in welcher Form?

Wenn ja, wurden durch Sie und/oder ihren Generalsekretär Weisungen erteilt? Wenn ja, wie lauteten diese Weisungen und wann wurden sie an wen in welcher Form erteilt?

17.  Wie Medienberichten zu entnehmen ist https://www.bbc.com/news/world- europe-54838017. war in der Nacht des Terroranschlags unter dem Operationsnamen „Ramses" eine Razzia gegen die Islamistenszene in Österreich geplant. Gab es konkrete Hinweise auf einen bevorstehenden Anschlag?

Wenn ja, welche?

18.  War im Zuge dieser geplanten Razzia „Ramses" auch eine Hausdurchsuchung oder andere Maßnahmen bei bzw. gegen den Attentäter geplant?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

19. Wurden am 2. November 2020 Polizeikräfte, vor allem auch Spezialeinsatzkräfte, in hoher Personalstärke in Wien für einen geplanten Einsatz großen Umfanges bereitgestellt bzw. vorgehalten?

Wenn ja, warum und zu welchem Zweck?

20.  War der Attentäter im Besitz eines Waffenscheins oder einem anderen waffenrechtlichen Dokument?

21.  Befand sich die AKA 47, mit der er den Anschlag verübte, legal im Besitz des Attentäters?

Wenn nein, gibt es Erkenntnisse, wie er in den Besitz der Waffe gelangt ist?

22.  Gibt es Erkenntnisse, wie es dem Attentäter in der Tatnacht gelingen konnte mit einer Langwaffe und der übrigen Ausrüstung in die Innere Stadt zu gelangen?

23.  Gibt es Hinweise auf Mittäter bzw. „Helfer"?

Wenn ja, seit wann und um wie viele Personen handelt es sich?

24.  Auf Basis welcher Tatsachen und Fakten kommen Sie zum Erkenntnis, dass es sich um einen Täter gehandelt hat?

25.  Es wurden gemäß Ihrer Aussage 20.000 tatbezogene Videos auf der Homepage des BMI hochgeladen. Bereits zwei Tage später haben sie verkündet, dass diese ausgewertet wurden und die Ein-Täter-Theorie belegt.

Welche Organisationseinheit in Ihrem Ressortbereich hat diese Auswertung vorgenommen?

Wie viele Personen waren hierzu eingesetzt?

Wie viele Personenstunden sind dabei angefallen?

26.  Laut Medienberichten wurde von MitarbeiterInnen des Verfassungsschutzes eine höhere Gefährdungsstufe für den Täter beantragt, was aber von den Vorgesetzten abgelehnt wurde.

Wie lautete die Begründung der MitarbeiterInnen für die Einstufung in eine höhere Gefährdungsstufe für den Täter?

27.  Wie lautete die Begründung für die Ablehnung dieser höheren Einstufung durch die Vorgesetzten im Verfassungsschutz?

28.  Wer trägt dafür die Verantwortung?

Interne Kommunikationsflüsse

29.  Besteht zwischen dem Verfassungsschutz des BMI und Ihnen, ihrem Generalsekretär und ihrem Kabinett ein regelmäßiger Informationsaustausch? Wenn ja, in welcher Form, wie oft und mit welchen Teilnehmern?

Wenn nein, warum nicht?

30.  Besteht für den Verfassungsschutz des BMI gegenüber Ihnen, ihrem Generalsekretär und ihrem Kabinett eine standardisierte Berichtspflicht?

Wenn ja, wie oft, welche Themen/Sachverhalte betreffend und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

31.  Besteht für den Verfassungsschutz des BMI gegenüber Ihnen, ihrem Generalsekretär und ihrem Kabinett eine anlassbezogene Berichtspflicht?

Wenn ja, auf welche Anlässe bezieht sich diese beispielhaft?

32.  Wurden Ihnen, ihrem Generalsekretär und ihrem Kabinett seitens des Verfassungsschutzes und/oder von anderen Organisationseinheiten im Ressortbereich des BMI im Zeitraum von Jänner 2020 bis zum Tatzeitpunkt am 2. November 2020 Informationen im Zusammenhang mit dem (späteren) Attentäter vorgelegt?

Wenn ja, welche wann und durch welche Organisationseinheit in welcher Form?

33.  Welche Organisationseinheiten des BMI oder im nachgeordneten Bereich desselben wurden nach dem Anschlag durch wen und wann aufgefordert, Ihnen, ihrem Generalsekretär und ihrem Kabinett Informationen zum Täter und dessen „Vita" vorzulegen?

34.  Welche Organisationseinheiten des BMI oder im nachgeordneten Bereich desselben haben nach dem Anschlag aus Eigeninitiative Ihnen, ihrem Generalsekretär und ihrem Kabinett Informationen zum Täter und dessen „Vita" wann vorzulegen?

35.  Wann wurden Ihnen, ihrem Generalsekretär und ihrem Kabinett diese Informationen zugeleitet?

An wen in Ihrem Kabinett und/oder Generalsekretär konkret?

36.  Gab es einen Koordinator/eine Koordinationsstelle in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, in der die Informationen vor der Weiterleitung an Sie, ihren Generalsekretär und ihr Kabinett gesammelt und strukturiert wurden?

37.  Beinhalteten die Informationen an Sie, ihren Generalsekretär und ihr Kabinett auch den versuchten Munitionskauf in der Slowakei?

38.  Beinhalteten die Informationen an Sie, ihren Generalsekretär und ihr Kabinett auch die Zusammentreffen mit Personen aus der Islamistenszene im Ausland?

39.  Wann wurden Sie, ihr Generalsekretär und ihr Kabinett über die oben genannten Ereignisse informiert?

40.  Wann wurde der Bundeskanzler von Ihnen über das Attentat informiert?

41.  Wann ist der Bundeskanzler in der Tatnacht im BMI eingetroffen?

42.  Wann hat der Bundeskanzler das BMI in der Tatnacht wieder verlassen?

43.  Hat der Bundeskanzler „Wünsche" an Sie gerichtet, wie die Information der Öffentlichkeit über das Tatgeschehen zu erfolgen hat?

Wenn ja, wie lauten diese?

44.  Hat der Bundeskanzler Einfluss genommen auf Abläufe im operativen Geschehen? Wenn ja, welcher Art war dies?

45.  Dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler kommen gemäß den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes ein Auskunftsrecht beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zu.

Haben der Bundeskanzler und/oder der Vizekanzler von ihrem Auskunftsrecht gegenüber dem BVT Gebrauch gemacht, um sich über den Stand der islamistischen Bedrohungen in Österreich zu informieren?

Wann wurde dieses Auskunftsrecht im Jahr 2020 vom Bundeskanzler und/oder Vizekanzler aktiviert?

Werden Sie von der Inanspruchnahme des Auskunftsrechts durch den Bundeskanzler und/oder den Vizekanzler jeweils zeitnah informiert?

BVT- Reform

46.  Bereits im Abschlussbericht des BVT- Untersuchungsausschusses, der vom Parlament im September 2019 abgesegnet worden war, wurde eine BVT-Reform als notwendig erachtet.

Sie erklärten im Februar 2020 den Startschuss der Reform und bezeichneten diese medial als ein Projekt mit oberster Priorität.

Wie ist der aktuelle Stand der Reform im November 2020?

47.  Der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit hat am 09.11.2020 öffentlich festgestellt, dass die „nachrichtendienstliche Komponente in Österreich traditionell gesehen nicht gut ausgeprägt ist".

Wann hat Sie der Generaldirektor erstmals über diese „traditionelle" Problemstellung informiert?

Was ist in diesem Zusammenhang konkret unter „traditionell" zu verstehen? Welche nachrichtendienstlichen Defizite erkennen Sie im konkreten Fall, die dazu geführt haben sollen, den Terror-Anschlag am 02.11.2020 nicht zu verhindern?

Welche konkreten Maßnahmen haben Sie wann veranlasst, dieses „traditionelle" nachrichtendienstliche Defizit zu beseitigen?

48.  Welche Reformschritte wurden seit Februar 2020 bis jetzt konkret gesetzt?

49.  Wann haben Sie seit Februar 2020 den ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten darüber umfassend informiert?

50.  Wann ist mit einem Abschluss der Reform und deren Umsetzung zu rechnen?

51.  Wie soll eine effektive Trennung ausländischen Beispielen folgend zwischen nachrichtendienstlichen und polizeilichen Aufgaben erfolgen?

52.  Welche Anreize werden Sie setzen, um Personal mit den notwendigen Qualifikationen (Fremdsprachenkenntnissen, IT-Kenntnissen, Erfahrungen im Umgang mit anderen Kulturen) anwerben zu können?

53.  Ist eine Zusammenlegung des BVT mit einem der Geheimdienste im Bundesministerium für Landesverteidigung geplant?

54.  Nach Medieninformationen soll ein Viertel der Planstellen im BVT unbesetzt sein. Wie viele Planstellen sind dem BVT gegenwärtig zugeordnet und wie viele davon sind besetzt? (Sollten Sie die konkrete Zahl nicht nennen wollen, wie viele Prozente der Planstellen sind besetzt und wie viele unbesetzt?)

Wie verhält sich die Situation in den Landesämtern betreffend Besetzung der Planstellen?