4309/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.11.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Kosten der medizinischen Versorgung im Straf- und Maßnahmenvollzug

 

2012 sowie in einem Follow-up Bericht 2014 prüfte der Rechnungshof die Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug. Der RH zeigte auf, dass die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen von 29,34 Mill. EUR (2000) auf 73,76 Mill. EUR (2010) gestiegen sind. Im Durchschnitt betrugen die Ausgaben pro Häftling 2009 8.418 EUR und waren damit rund dreimal so hoch wie die öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich.

Der wesentliche Grund ist, dass Häftlinge idR nicht sozialversichert sind (mit Ausnahme von Insassen, die sich im elektronisch überwachten Hausarrest befinden).

Die Justizanstalten müssen für die stationäre Behandlung der nicht sozialversicherten Häftlinge durch öffentliche Krankenanstalten den für unversicherte Privatpatienten geltenden Tarif zahlen. Die Länder beteiligten sich bis 2013 auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B–VG mit einem Pauschalbetrag an den Kosten. Die Ende 2013 ausgelaufene Art. 15a–Vereinbarung wurde nicht verlängert. 

Dadurch ersparten sich die Länder ab 2014 ihren Kostenbeitrag von jährlich zumindest rd. 8,55 Mio. EUR, unter Berücksichtigung der vom BMJ errechneten Valorisierung sogar von bis zu rd. 22,8 Mio. EUR.

Laut Anfragebeantwortung (2615/AB) durch den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser zu der schriftlichen Anfrage (2632/J) der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug sind die Kosten im Jahr 2018 auf über 90 Mio Euro gestiegen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:



1.    Es wird um Übermittlung der in den Jahren 2019 und 2020 angefallenen Kosten für die medizinische Versorgung und Betreuung im Straf- und Maßnahmenvollzug ersucht. (Aufgliederung analog Tabelle Seite 619 RH, Reihe Bund 2014/15 bzw gem (2632/J XXVI. GP))

a.    Kosten für externe medizinische Versorgung iFv Unterbringungen in öffentlichen psychiatrischen Krankenanstalten (Um Aufschlüsselung nach einzelnen psychiatrischen Anstalten wird ersucht)

b.    Kosten für externe medizinische Versorgung in sonstigen öffentlichen Krankenanstalten (Um Aufschlüsselung nach einzelnen Krankenanstalten wird ersucht)

c.    Kosten für externe medizinische Versorgung bei praktischen Ärzten, Fachärzten, Zahnärzten

d.    Kosten für die Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher in psychiatrischen Anstalten (Um Aufschlüsselung nach einzelnen psychiatrischen Anstalten wird ersucht)

e.    Kosten für interne medizinische Versorgung durch Anstaltsärzte, Psychiater, Psychologen

f.     Kosten für interne medizinische Versorgung durch eigenes Pflegepersonal

g.    Kosten für justizeigenes Personal

h.    Kosten für Personal über Justizbetreuungsagentur

i.      Kosten für Personal über sonstige Unternehmen

j.      Kosten für zugekauftes medizinisches Personal

k.    Kosten für Medikamente

l.      Kosten für Zahnersatz und sonstige Heilbehelfe

m.  Summe der Kosten der gesamten internen medizinischen Versorgung

n.    Summe der Kosten der gesamten externen medizinischen Versorgung

o.    Summe der Kosten der gesamten medizinischen Versorgung im Strafvollzug

2.    Wie hoch war die Anzahl der Insassen in österreichischen Justizanstalten im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019 und 2020?

3.    Wie hoch waren die pro Kopf Ausgaben für die medizinische Versorgung im Strafvollzug in den Jahren  2019 und 2020?

4.    Ist geplant, die Empfehlung des Rechnungshofs auf Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung umzusetzen?

a.    Wenn ja, wann ist mit der Umsetzung der Empfehlung des RH zu rechnen?

b.    Wenn nein, warum nicht?