4316/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.11.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sonja Hammerschmid, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend „Beraterverträge“

Die Zusammenarbeit von Bundesministerien mit externen BeraterInnen und Beratungsunternehmen ist Praxis in diversen Bereichen - sei es kurzfristig im Rahmen eines Projekts oder auch langjährige Kooperation. Immer wieder wird über derartige Verträge berichtet und es stellt sich die Frage, ob Kosten und Nutzen im Einklang mit einer verantwortungsvollen Haushaltsführung stehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.     Mit welchen Beratungsunternehmen und externen BeraterInnen haben Sie und Ihr Kabinett seit 7. Jänner 2020 zusammengearbeitet?

a.     Bitte um detaillierte Aufschlüsselung hinsichtlich Name des Unternehmens oder Beraterin, Grund für die Zusammenarbeit, Dauer und Kosten.

b.     Bitte um detaillierte Aufschlüsselung zu PR und Medienberatungen, Dauer und Kosten.

2.     Mit welchen Beratungsunternehmen und externen BeraterInnen haben das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, sowie nachgeordnete Dienststellen seit 7. Jänner 2020 zusammengearbeitet?

a.     Bitte um detaillierte Aufschlüsselung hinsichtlich Name des Unternehmens oder Beraterin, Grund für die Zusammenarbeit, Dauer und Kosten.

b.     Bitte um detaillierte Aufschlüsselung zu PR und Medienberatungen, Dauer und Kosten.

 

3.     Gab es bei allen externen Beratungsleistungen eine Ausschreibung?

a.     Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, welche Beratungsleistungen wurden ohne Ausschreibung vergeben und welche Kosten sind dafür angefallen?

4.    Welche Beratungsleistungen fallen bei der Erarbeitung, Planung und Umsetzung des

8 Punkte-Plans „Digitale Schule“ an? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung hinsichtlich

Name des Unternehmens oder Beraterin, Dauer und Kosten.

a.   Im Begutachtungsentwurf zum „Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des österreichischen Schulwesens (DigiSchG) beschlossen wird" sind bei den finanziellen Auswirkungen der Wirkungsfolgenaschätzung diverse Begleitmaßnahmen aufgelistet. Bitte um Spezifizierung und konkrete Darstellung dieser Begleitmaßnahmen und Kostenaufstellung.