4344/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.11.2020
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Anfrage

 

des Nationalratsabgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend mangelnde Kontrolle von Moscheen

 

Einem Bericht vom 04.11.2020 geht hervor, dass der Attentäter von Wien dieselbe Moschee besucht hat, wie „der Konvertit Lorenz K., der im Jänner 2017 wegen ´dringenden Tatverdachtes´ verhaftet wurde“.

Bei besagter Moschee handelt es sich um jene in der Hasnerstraße in Wien-Ottakring. Laut „Der Standard“ „soll dort einst auch der prominenteste österreichische Islamist, Mohamed M. gepredigt haben, er reiste später nach Syrien, führte eine deutschsprachige Brigade für den IS an und wurde bei einem Drohnenangriff getötet“.

Fest steht, dass die islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) sich von der Moschee in der Hasnerstraße distanziert, da diese nicht unter der Kontrolle der islamischen Glaubensgemeinschaft stehe. Generell gibt es in Österreich einige Moscheen, die radikales jihadistisches Gedankengut vermitteln, zu Gewalt aufrufen und eine antiwestliche Haltung predigen. Aber auch in diversen türkischen Verbänden werden Predigten gehalten, die als „problematisch“ einzustufen sind.

Einer Studie aus dem Jahre 2017 zufolge werden diese Moscheen „von der Atib, einem Ableger der türkischen Religionsbehörde von“ Erdogan, „der Islamischen Föderation, die der islamistischen Milli-Görüs-Bewegung zugehörig ist“, geführt. Zudem hält die  „Türkische Föderation Verbände der rechtsextremen Grauen Wölfe“.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Laut Bericht des Verfassungsschutzes 2019, ist bekannt, dass sich islamistische Akteure nicht ausschließlich in muslimischen Gemeinden, wie etwa in Moscheen oder Gebetsräumen agieren, sondern vermehrt von einem Engagement in der sozialen Fürsorge und der Ausgestaltung des kulturellen Lebens für Muslime in Österreich auszugehen ist, was zum Ziel hat, ein Gegenmodell zur bestehenden nichtmuslimischen Mehrheitsgesellschaft in Österreich zu schaffen, um eine Assimilation von Muslimen in dieser Gesellschaft zu verhindern. Welche Institutionen oder Bereiche der sozialen Fürsorge sind  bekannt, die islamistische Inhalte vermitteln oder antiwestliche Haltungen vermitteln?

2.     Sofern oben beschriebene Institutionen bekannt sind, wo befinden sich diese? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)

3.     Was wurde in der Vergangenheit unternommen, um die Verbreitung islamistischer Inhalte zu unterbinden?

4.     Sind verschärfte Maßnahmen für die Zukunft geplant?

5.     Wenn ja, welche?

6.     Sofern etwas dagegen unternommen wurde: Welche Maßnahmen wurden gesetzt?

7.     Sofern nichts dagegen unternommen wurde: Warum besteht aus Ihrer Sicht kein Handlungsbedarf?

8.     War vor dem Terroranschlag in Wien vom 02.11.2020 bekannt, dass die oben genannte Moschee in der Hasnerstraße antiwestliche/islamistische Inhalte predigt?

9.     Wenn „Ja“, warum wurde dahingehend nichts unternommen?

10.  Wenn „Nein“, warum wurde bei der Verhaftung des Lorenz K. diese Moschee und deren dort vermittelten Inhalte nicht genauer untersucht?

11.  Ist es vorgesehen, Moscheen, die nicht der Kontrolle der islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ) unterstellt sind, einer umfangreichen Kontrolle zu unterziehen, um festzustellen, ob dort islamistisch/extremistische Ansichten gepredigt werden?

12.  Wen „Nein“, warum besteht kein Interesse in der Aufarbeitung dieser Materie?

13.  Wenn „Ja“, mit welchen Konsequenzen haben die betroffenen Moscheen zu rechnen?

14.  Nach welchen Kriterien untersteht eine Moschee der Kontrolle der IGGÖ?

15.  Nach welcher Rechtsgrundlage und nach welchen Anforderungen kann die Atib, die ein Ableger der türkischen Religionsbehörde unter Erdogan, der Islamischen Föderation, die der islamistischen Milli-Görüs-Bewegung zugehörig ist, in Österreich derartige Moscheen führen?

16.  Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Türkische Föderation Verbände der rechtsextremen Wölfe in Österreich gründen und führen?

17.  Welcher Kontrolle unterliegen derartige Verbände?

18.  Sofern es keine Kontrolle gibt - warum gibt es keine Kontrolle derartiger Verbände?

19.  Sofern es Kontrollen dieser Verbände gibt - nach welchen Grundsätzen und Maßstäben erfolgt die Kontrolle?

20.  Gibt es Konsequenzen mit denen die Verbände bei einer Kontrolle zu rechnen haben?

21.  Wenn „Ja“, welche sind das und welche Tatbestände müssen dabei erfüllt werden?

22.  Wenn „Nein“, warum gibt es keine Konsequenzen?