4348/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.11.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Peter Schmiedlechner, Christian Ries 

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Konsumentenschutz im schwarz-grünen Regierungsprogramm 2020 – 2024 -Folgeanfrage zu 691/AB (XXVII. GP)

 

Es ergeben sich aufgrund neuer Entwicklungen in Ihrer Politik als Konsumentenschutzminister und Ihrem Umgang mit der ehemaligen Sektion Konsumentenschutz, dem Verein für Konsumenteninformation und der Bundeswettbewerbsbehörde, zusätzliche Fragen:

 

Frage 1: Bis wann wird das Projekt: „Bekenntnis zu einer Balance zwischen Wirtschaftsstandort und Konsumentenschutz“ umgesetzt?

 

Hierbei handelt es sich um kein Projekt, sondern um ein allgemeines Bekenntnis, dass die in Zukunft zu erarbeitenden Konzepte, einen Ausgleich der Interessen von KonsumentInnen und Wirtschaft darstellen, wobei aber jedenfalls darauf zu achten ist, dass es in keiner Weise zu einer Verschlechterung der Situation der KonsumentInnen kommt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf jene Geschäftsfelder gesetzt, die im Sinne der Nachhaltigkeit eine win-win-Situationen für beide Marktplayer bringen können.

 

Frage 2: Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

Da es sich nicht um ein eigenständiges Projekt – wie oben ausgeführt – handelt, kann der Beitrag meines Hauses weder in rechtlicher, finanzieller, organisatorischer oder personeller Hinsicht beziffert werden.

 

Frage 3: Bis wann wird das Projekt "Dauerhafte Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation(VKI) umgesetzt?

 

Dieses Projekt wird prioritär behandelt, da die Finanzierung des VKI durch das VKI-FinanzG nur für das Jahr 2020 gesichert ist. Erste Gespräche wurden bereits geführt und wir planen einen fertigen Gesetzesentwurf bis Mitte des Jahres 2020, mit dem der VKI dauerhaft finanziert werden wird.

 

Frage 4: Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

Das BMSGPK unterstützt dieses Vorhaben in vielfältiger Weise, da es sich beim VKI um einen wichtigen Partner bei der Verwirklichung der KonsumentInnenpolitik handelt.

 

Frage 5: Bis wann wird das Projekt "Evaluierung der Struktur und Tätigkeit des VKI, um auf dieser Grundlage die Finanzierung der Tätigkeit des VKI durch den Bund sowie durch andere öffentliche und private Mitglieder auf geeignete und dauerhafte Weise sicherzustellen." umgesetzt?

 

Die Evaluierung der Struktur und Tätigkeit des VKI ist bereits seit einigen Jahren im Gange (z.B. Digitalisierungsprojekt). Mittelfristig geht es darum, eine effiziente und effektive VerbraucherInnenorganisation bereit zu stellen, die die jeweiligen Bedürfnisse der VerbraucherInnen in einer nachhaltig zu organisierenden Wirtschaft berücksichtigt.

 

Frage 6: Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

Mein Ressort wird diesen Prozess laufend begleiten.

 

Frage 7 und 8: Bis wann wird das Projekt "Effektive Umsetzung des Europäischen Verbraucherrechts zur Herstellung fairer Bedingungen." umgesetzt? Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

Das in Frage 7 genannte Vorhaben stellt eine Überschrift dar, unter die die Vorhaben in den Fragen 9, 11 und 13 subsumiert werden. Siehe daher Antworten in den jeweiligen Fragen.

 

Frage 9: Bis wann wird das Projekt "Vermeidung von Rechtszersplitterung durch Integration von EU-Rechtsakten weitgehend in bestehende Gesetze (aktuell: EU-RL Waren und digitale Inhalte)." umgesetzt?

 

Die Vermeidung von Rechtszersplitterung im Rahmen der Umsetzung von EU Rechtsakten ist ein horizontales Anliegen, das generell bei der jeweiligen Umsetzung zu beachten sein wird. Aktuell betrifft dies die explizit in Frage 9 erwähnte Umsetzung der Gewährleistungsrichtlinien (RL Warenkauf (RL 2019/771/EU) und RL digitale Inhalte und Dienstleistungen (RL 2019 2019/770/EU)), die bis 01.07.2021 umzusetzen und ab 01.01.2022 anzuwenden sind, sowie die Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der VerbraucherInnenschutzvorschriften der Union („Omnibus Richtlinie“, RL 2019/2161/EU), die bis 28.11.2021 umzusetzen und ab 28.05.2022 anzuwenden ist. Der Richtlinienvorschlag über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der VerbraucherInnen befindet sich aktuelle noch in Trilog - Verhandlungen, wird aber in den nächsten Monaten beschlossen und voraussichtlich bis 2022 umzusetzen sein.

 

Die beiden Gewährleistungsrichtlinien werden seit Herbst 2019 in einer Arbeitsgruppe im BMJ verhandelt. Ziel des BMJ ist es, bis Sommer 2020 einen Begutachtungsentwurf zu versenden. Die Umsetzung der Omnibus Richtlinie fällt in die Zuständigkeit sowohl des BMJ als auch des BMDW. Die Umsetzungsverhandlungen haben noch nicht begonnen. Für die Umsetzung der Richtlinie Verbandsklagen ist das BMJ zuständig.

 

Frage 10: Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

Die Sektion KonsumentInnenpolitik nimmt an allen Umsetzungsverhandlungen teil und bringt sich aktiv ein. In der AG zur Umsetzung der Gewährleistungsrichtlinien setzt sich die Sektion im Sinne der Kontinuität für eine Umsetzung im ABGB und KSchG ein, um sicherzustellen, dass die Vorschriften wie bisher (im ABGB) für alle Vertragstypen gelten, die Rechtsprechung in weiten Teilen weiterhin herangezogen und Rechtszersplitterung vermieden werden kann.

Weiters strebt mein Ressort im Sinne der Praxisrelevanz sowohl auf VerbraucherInnen- als auch auf Wirtschaftsseite an, zukünftig auch den/die HerstellerIn neben dem/die HändlerIn in die Haftung einzubinden, sodass KonsumentInnen auf der 1. Gewährleistungsstufe zwischen der Inanspruchnahme des/der Händlers/in oder des/der Herstellers/in wählen können. Dies würde in vielen Fällen auch KMU Regressansprüche gegenüber dem/der Hersteller/in ersparen und damit zu Ressourceneffizienz beitragen. Schließlich setzt sich mein Ressort für eine Umsetzung ein, die zur Nachhaltigkeit beiträgt (s. dazu Frage 13).

 

Frage 11 und 12: Bis wann wird das Projekt "Forcierung der Zusammenarbeit der mit Konsumentenschutzangelegenheiten befassten Ministerien unter größtmöglicher Bündelung." umgesetzt? Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

KonsumentInnenschutz als Querschnittsmaterie bedarf schon immer der Zusammenarbeit unterschiedlicher Ministerien. Das Erreichen gemeinsamer Ziele muss dabei im Vordergrund stehen.

 

Frage 13: Bis wann wird das Projekt "Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten, Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz (u.a. Haltbarkeit, Reparaturfreundlichkeit) durch rasche Umsetzung der RL Waren und digitale Inhalte.", umgesetzt?

 

S. Frage 9.

 

Frage 14: Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

Mein Ressort setzt sich in der Arbeitsgruppe des BMJ zur Umsetzung der Richtlinien dafür ein, dass die Nachhaltigkeit in mehreren Aspekten umgesetzt wird. Dabei sind die Vorhaben im Regierungsprogramm neben dem Kapitel Konsumentenschutz auch im Kapitel Kreislaufwirtschaft und dort insb. das Maßnahmenpaket Reparatur (s. S. 141) relevant. Dies kann einerseits durch eine stärkere Einbindung des/der Herstellers/in (s. auch Frage 10), durch Informationspflichten des/der Herstellers/in zur Förderung der Reparierbarkeit oder auch durch längere Gewährleistungsfristen für bestimmte Produktgruppen erfolgen, die sich an der Erwartungshaltung der Konsumierenden orientieren, deren Berücksichtigung die Richtlinie Warenkauf auch explizit vorsieht.

 

Frage 15: Bis wann wird das Projekt "Instrumente der Rechtsdurchsetzung rasch an die modernen Geschäftspraktiken anpassen.", umgesetzt?

 

S. dazu Frage 21

 

Frage 16: Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

S. dazu Frage 22

 

Frage 17: Bis wann wird das Projekt "Einsatz für umfassende Nachbesserungen bei der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie zur Einführung von Verbandsklagen.", umgesetzt?

S. dazu Frage 21

 

Frage 18: Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

S. dazu Frage 22

 

Frage 19: Bis wann wird das Projekt "Um Missbrauch zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu verhindern, müssen die qualifizierten Einrichtungen besonders hohe Qualitätsanforderungen erfüllen.", umgesetzt?

 

Im Zuge der Anpassung der Rechtsdurchsetzung an moderne Geschäftspraktiken ist es mir ein besonderes Anliegen, die derzeit schon bestehenden hohen Qualität der qualifizierten Einrichtungen aufrecht zu halten.

 

Frage 20: Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

Da es sich um ein genuines VerbraucherInnenschutzthema handelt, wird der Beitrag meines Hauses ein großer sein.

 

Frage 21: Bis wann wird das Projekt "Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbandsklage als Opt-in-Prinzip mit niederschwelligem Schutz gleichgelagerter Ansprüche vor Verjährung (so lange Musterverfahren bei Gericht anhängig ist), Beibehaltung des Loser-Pay-Principles, Maßnahmen zur Sicherstellung eines niederschwelligen Zugangs (z.B. Beibehaltung der Möglichkeit der Prozessfinanzierung, Beibehaltung der Behelfslösung österreichischer  Prägung inkl. des anwaltsfreien Zugangs) sowie dem Ausschluss der Bindungswirkung ausländischer Urteile", umgesetzt?

 

Die RL zur Verbandsklage wird derzeit im Trilog diskutiert. Dabei wird auch die Länge der Umsetzungsfrist thematisiert. Die Europäische Kommission ist zuversichtlich, dass die RL unter kroatischem Vorsitz, somit Mitte 2020, finalisiert werden wird. Das legistisch zuständige BMJ wird idF eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der RL einrichten. Der Fahrplan dazu ist derzeit nicht bekannt.

 

Frage 22: Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

Die RL Verbandsklagen wird langjährige verbraucherInnenpolitische Forderungen verwirklichen. Das Ressort hat durch jahrelange Kooperation mit dem VKI praktische Erfahrungen im Bereich des kollektiven Rechtsschutzes sammeln können. Diese gilt es im Umsetzungsprozess einzubringen. Das Ziel muss sein, Repräsentativklagen von qualifizierten Einrichtungen effektiv zu gestalten. Dafür ist erforderlich, dass einerseits die Finanzierbarkeit sichergestellt ist (Stichwort: Drittfinanzierungsmöglichkeit zu fairen Bedingungen) und die stufenweise Einbringung der Klagen sichergestellt wird iSv 1. Schritt: Klärung der Rechtsfragen (bei bestehenden, aber auch bei abgeschlossenen Verstößen, die negative Auswirkungen haben) und 2. Schritt: Geltendmachung von Abhilfemaßnahmen zur individuellen Entschädigung der VerbraucherInnen. Mein Ressort wird rechtliche und praxisrelevante Erfahrungen in die Diskussion einbringen, insbesondere die bereits beauftragte LangzeitStudie des VKI zu Erfahrungen iZm der „Rechtsdurchsetzung bei Massenschäden 2008- 2018“ voraussichtlich im Sommer 2020 präsentieren. Weiters werden im Bedarfsfall Gutachten in Auftrag gegeben werden sowie allenfalls eine Fachtagung zum Thema veranstaltet werden.

 

Frage 23: Bis wann wird das Projekt "Schlichtungen aufwerten" umgesetzt?

 

Die von meinem Haus im Jahr 2015 ins Leben gerufene Verbraucherschlichtung hat viele positive Erkenntnisse gebracht; muss aber - um Verbesserungspotentiale zu heben - noch einer gründlichen Untersuchung unterzogen werden. Diese wurde nunmehr in Auftrag gegeben.

 

Frage 24: Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

Die finanzielle Unterstützung wird auch in Zukunft gegeben sein.

 

Frage 25: Bis wann wird das Projekt "Prüfen der grenzüberschreitenden Verbraucherrechtsdurchsetzung im Rahmen der EU-weiten Verbraucherbehördenkooperation (gem. VBKG), um österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv zu schützen." umgesetzt?

 

Der Entwurf meines Hauses zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden war bis 23. Jänner 2020 in Begutachtung. Es ist mir ein Anliegen, dass die Durchführungsgesetzgebung bald abgeschlossen und mit ihr eine effektive grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung gewährleistet wird.

 

Frage 26: Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

Mein Ressort ist für die Novelle des Verbraucherbehördenkooperationsgesetzes (VBKG) legistisch zuständig. Es wird außerdem als Behörde im Rahmen des europäischen Verbraucherbehördennetzwerkes teilnehmen. Darüber hinaus wird das Sozialressort auf Grundlage des VBKG auch teilweise die Kosten der Rechtsdurchsetzung zu tragen haben.

 

Frage 27: Bis wann wird das Projekt "Evaluierung des Inkassowesens: Forderungen müssen transparent und angemessen ausgestaltet sein, maximale und relative Obergrenze zum Streitwert einziehen." umgesetzt?

 

Die Zielvorgabe des Regierungsprogramms iZm der Tätigkeit der Inkassoinstitute greift eine langjährige verbraucherInnenpolitische Forderung auf. Die Rechtsunsicherheit betreffend Zahlungspflicht und Zahlungshöhe bedarf einer gesetzlichen (Neu-) Regelung, die Rechtssicherheit für KonsumentInnen sicherstellt. Die geltende Bestimmung zu § 1333 ABGB normiert das Prinzip des Schadenersatzes und limitiert die Ersatzhöhe durch unbestimmte Begriffe: Demnach sind angemessene Kosten zu ersetzen, sofern sie der notwendigen und zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen.

 

Frage 28: Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

Mein Ressort hat bereits vor einigen Jahren eine Studie in Auftrag gegeben, die einen umfassenden Problemaufriss darstellt und Lösungsvorschläge unterbreitet (Georg Kodek, Inkassokosten – Eine kritische Bestandsaufnahme, VbR 2013/1). Daran anknüpfend wird die verbraucherInnenpolitische Position in den Verhandlungen vertreten werden. Praxisbeispiele werden dazu – soweit sie bekannt sind – in die Diskussion eingebracht werden. Legistisch zuständig ist das BMJ.

 

Die Inkassobüroverordnung ist nach Ansicht des Ressorts obsolet; die betragsmäßige Kostenhöhe sollte in einem mit dem Rechtsgrund der Ersatzfähigkeit geregelt werden. In diese Richtung hat das BMJ in der Vergangenheit bereits Textvorschläge erstellt, die ebenfalls Basis der Diskussion sein können. Nicht zuletzt wird derzeit in Deutschland das Inkassowesen iSd Verbraucherschutzes neu geregelt. Auch hier können Anleihen für die Diskussion – insbesondere die Kostenhöhe – genommen werden.

 

Frage 29: Bis wann wird das Projekt "Beiträge zur effektiven Entschuldung und Armutsbekämpfung", umgesetzt? Die Entschuldung privater Haushalte iSd „Privatkonkurses“ kann auch unter diesem Fragenkontext behandelt werden,

 

 vgl. Frage 31

 

Frage 30: Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

Vgl. Frage 31

 

Frage 31: Bis wann wird das Projekt "Evaluierung der letzten Novelle zum Insolvenzrecht" umgesetzt?

 

Ende 2017 wurde mit der Insolvenzrechtsnovelle eine langjährige verbraucherInnenpolitische Forderung umgesetzt: Der Privatkonkurs ist nunmehr allen redlichen SchuldnerInnen zugänglich. Ausgangslage war die Tatsache, dass SchuldnerInnen mit geringem/keinem Einkommen bzw. mit sehr hohen Schulden (zB ehemalige UnternehmerInnen) die gesetzliche Hürde der Zahlung von 10% der Forderungen nicht stemmen konnten.

 

Diese Quote ist daher entfallen. Weiters wurde, um im europäischen Vergleich anzuschließen an andere Entschuldungsregelungen die Entschuldungsfrist von 7 auf 5 Jahre reduziert. Eine Evaluierung dieser Novelle sollte sinnvollerweise zeitlich erst nach Ablauf der ersten „neuen“ Privatkonkurse erfolgen, da erst dann gesicherte Ergebnisse vorliegen.

 

Das Ressort steht in engem Austausch mit der ASB Schuldnerberatungen GmbH, die als Treuhänder iZm dem „Privatkonkurs“ Entwicklungen feststellen kann. Aktuell wird die sog. Restrukturierungs RL umgesetzt, die zwingend nur für UnternehmerInnen und nur für unternehmerInnenbezogene Schulden eine Entschuldung innerhalb von 3 Jahren vorsieht. Derzeit wird die Sinnhaftigkeit einer derart engen Umsetzung im zuständigen BMJ diskutiert. Wichtiges Anliegen ist dem Ressort dabei, dass Rechtszersplitterung und damit Rechtsunsicherheit vermieden wird. Deutschland hat aus diesem Grund einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der eine Verkürzung der Entschuldungsfrist für alle Privatpersonen („echte“ Private und ehemalige Unternehmer) für alle Schulden vorsieht und dabei das Schutzniveau gegenüber der geltenden Rechtslage nicht absenkt.

 

Frage 32: Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

Mein Ressort steht in engem Austausch mit dem Dachverband der Schuldenberatungen, ASB Schuldenerberatungen GmbH und wird mit diesen Möglichkeiten einer Evaluierung erörtern.

 

Frage 33: Bis wann wird das Projekt "Verbesserung der Verbraucherinformation zum Basiskonto" umgesetzt?

 

Der Verpflichtung gem. § 28 Abs. 5 Verbraucherzahlungskontogesetz zur Bekanntmachung der Bestimmungen des Basiskontos insbesondere bei den besonders schutzbedürftigen Zielgruppen wird voraussichtlich ab dem 3. und 4. Quartal 2020 nachgekommen. Entsprechende Vorbereitungsarbeiten laufen bereits.

 

Frage 34: Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

 

Das Sozialministerium wird die Bewerbung zur Gänze alleine organisieren und finanzieren.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Resultiert aus der Beantwortung der Frage 1 die Verschiebung der Kompetenzen im Zusammenhang mit den Verbraucher-Kooperationsgesetz von der Bundeswettbewerbsbehörde hin zum Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen?

2.    Verstehen Sie insbesondere unter dem „Ausgleich der Interessen von Konsumenten und Wirtschaft“ eine Verschlechterung der Positionen der Konsumenten gegenüber Großkonzernen und Wirtschaftslobbyisten, wie es bei der Verschiebung der Kompetenzen im Zusammenhang mit den Verbraucher-Kooperationsgesetz von der Bundeswettbewerbsbehörde hin zum Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen der Fall ist?

3.    Oder verstehen Sie bei der Verschiebung der Kompetenzen im Zusammenhang mit den Verbraucher-Kooperationsgesetz von der Bundeswettbewerbsbehörde hin zum Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen auf Geschäftsfelder zu setzen, die im Sinne der Nachhaltigkeit eine win-win-Situationen für beide Marktplayer bedeutet?

4.    Wenn ja, wie begründen Sie das?

5.    Resultiert aus der Beantwortung der Frage 2, dass der Beitrag Ihres Ministeriums weder in rechtlicher, finanzieller, organisatorischer oder personeller Hinsicht beziffert werden kann, dass es etwa bei der Verschiebung der Kompetenzen im Zusammenhang mit den Verbraucher-Kooperationsgesetz von der Bundeswettbewerbsbehörde hin zum Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen keine Folgenabschätzung in dieser Hinsicht gegeben hat?

6.    Wenn es doch eine solche Folgenabschätzung gegeben hat, wie ist diese ausgefallen?

7.    Warum gibt es den bei Frage 3 genannten „fertigen Gesetzesentwurf“ bis Mitte des Jahres 2020, mit dem der VKI dauerhaft finanziert werden wird, bis zum heutigen Tage nicht?

8.    Wie weit sind die Vorarbeiten tatsächlich bereits vorangeschritten?

9.    Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahrensabläufe im Konsumentenschutzministerium können Sie dazu nennen?

10. Welche Abteilung in Ihrem Konsumentenschutzministerium betreut diese Vorarbeiten?

11. Welchen Stand hat die bei der Frage 5 genannte „Evaluierung der Struktur und Tätigkeit des VKI“ bis zum heutigen Tage?

12. Wie weit sind diese Vorarbeiten tatsächlich bereits vorangeschritten?

13. Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahrensabläufe im Konsumentenschutzministerium können Sie dazu nennen?

14. Welche Abteilung in Ihrem Konsumentenschutzministerium betreut diese Vorarbeiten?

15. Welchen Stand haben die bei der Frage 9 genannten Vorarbeiten zur „Vermeidung von Rechtszersplitterung durch Integration von EU-Rechtsakten weitgehend in bestehende Gesetze“?

16. Welche Abteilungen Ihres Konsumentenschutzministeriums sind in die Umsetzung der Gewährleistungsrichtlinien gemeinsam mit dem Justizministerium eingesetzt?

17. Welchen inhaltlichen Beitrag hat Ihr Konsumentenschutzministerium zur Umsetzung der Gewährleistungsrichtlinien beigetragen?

18. Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahrensabläufe im Konsumentenschutzministerium können Sie dazu nennen?

19. Welche Abteilungen Ihres Konsumentenschutzministeriums sind in die Umsetzung der Omnibusrichtlinie gemeinsam mit dem Justizministerium und dem Wirtschaftsministerium eingesetzt?

20. Welchen inhaltlichen Beitrag hat Ihr Konsumentenschutzministerium zur Umsetzung der Omnibusrichtlinie beigetragen?

21.  Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahrensabläufe im Konsumentenschutzministerium können Sie dazu nennen?

22. Welchen aktuellen Stand hat die bei der Frage 11 genannte „Forcierung der Zusammenarbeit der mit Konsumentenschutzangelegenheiten befassten Ministerien unter größtmöglicher Bündelung“?

23. Ist insbesondere die Verschiebung der Kompetenzen im Zusammenhang mit den Verbraucher-Kooperationsgesetz von der Bundeswettbewerbsbehörde hin zum Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen darunter zu verstehen?

24. Wenn nein, warum nicht?

25. Welchen aktuellen Stand hat die bei der Frage 13 genannte „Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten, Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz (u.a. Haltbarkeit, Reparaturfreundlichkeit) durch rasche Umsetzung der RL Waren und digitale Inhalte“?

26. Welche Abteilungen Ihres Konsumentenschutzministeriums bei der Umsetzung der RL Waren und digitale Inhalte gemeinsam mit dem Justizministerium eingesetzt?

27. Welchen inhaltlichen Beitrag hat Ihr Konsumentenschutzministerium zur Umsetzung der Gewährleistungsrichtlinien beigetragen?

28. Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahrensabläufe im Konsumentenschutzministerium können Sie dazu nennen?

29. Welchen Stand hat das bei der Frage 17 genannte Projekt „Einsatz für umfassende Nachbesserungen bei der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie zur Einführung von Verbandsklagen“?

30. Welche Abteilungen Ihres Konsumentenschutzministeriums sind in die Umsetzung der RL Waren und digitale Leistungen gemeinsam mit dem Justizministerium eingesetzt?

31. Welchen inhaltlichen Beitrag hat Ihr Konsumentenschutzministerium zur Umsetzung der Gewährleistungsrichtlinien beigetragen?

32. Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahrensabläufe im Konsumentenschutzministerium können Sie dazu nennen?

33. Welchen Stand hat das bei der Frage 21 genannte Projekt „RL zur Verbandsklage“?

34. Welche Abteilungen Ihres Konsumentenschutzministeriums sind in die Umsetzung der RL zur Verbandsklage gemeinsam mit dem Justizministerium eingesetzt?

35. Welchen inhaltlichen Beitrag hat Ihr Konsumentenschutzministerium zur Umsetzung der Gewährleistungsrichtlinien beigetragen?

36. Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahrensabläufe im Konsumentenschutzministerium können Sie dazu nennen?

37.  Welchen Stand hat die Langzeitstudie des VKI zu Erfahrungen iZm der „Rechtsdurchsetzung bei Massenschäden 2008- 2018“?

38. Welchen Beitrag hat das Konsumentenschutzministerium dazu geleistet?

39. Welche Gutachten im Zusammenhang mit der Rechtsdurchsetzung bei Massenschäden wurden in Auftrag gegeben und wann wird eine Fachtagung durchgeführt?

40. Welchen Stand hat das bei der Frage 23 genannte Projekt „Schlichtungen auswerten“?

41. Welche Abteilungen Ihres Konsumentenschutzministeriums sind in diesem Zusammenhang eingesetzt?

42. Welchen inhaltlichen Beitrag hat Ihr Konsumentenschutzministerium zur Umsetzung der Gewährleistungsrichtlinien beigetragen?

43. Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahrensabläufe im Konsumentenschutzministerium können Sie dazu nennen?

44.  Welchen Stand hat das bei der Frage 29 genannte Projekt „Beiträge zur effektiven Entschuldung und Armutsbekämpfung“?

45. Welche Abteilungen Ihres Konsumentenschutzministeriums sind in diesem Zusammenhang eingesetzt?

46. Welchen inhaltlichen Beitrag hat Ihr Konsumentenschutzministerium zur Umsetzung der Gewährleistungsrichtlinien beigetragen?

47. Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahrensabläufe im Konsumentenschutzministerium können Sie dazu nennen?

48. Welchen Stand hat das bei der Frage 31 genannte Projekt „Evaluierung der letzten Novelle zum Insolvenzrecht“?

49. Welche Abteilungen Ihres Konsumentenschutzministeriums sind in diesem Zusammenhang eingesetzt?

50. Welchen inhaltlichen Beitrag hat Ihr Konsumentenschutzministerium zur Umsetzung der Gewährleistungsrichtlinien beigetragen?

51. Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahrensabläufe im Konsumentenschutzministerium können Sie dazu nennen?

52. Welchen Stand hat das bei der Frage 33 genannte Projekt „Verbesserung der Verbraucherinformation zum Basiskonto“?

53. Welche Abteilungen Ihres Konsumentenschutzministeriums sind in diesem Zusammenhang eingesetzt?

54. Welchen inhaltlichen Beitrag hat Ihr Konsumentenschutzministerium zur Umsetzung der Gewährleistungsrichtlinien beigetragen?

55. Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahrensabläufe im Konsumentenschutzministerium können Sie dazu nennen?