4363/J XXVII. GP
Eingelangt am 26.11.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Christian Ries, Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Verbraucherbildung und Informationsmaßnahmen für Konsumenten im Bereich der Finanzdienstleistungen
Am 14.10.2020 wurde folgende Entschließung im Nationalrat beschlossen:
Entschließung
Betreffend Verbraucherbildung und Informationsmaßnahmen für KonsumentInnen im Bereich der Finanzdienstleistungen
Die Bundesregierung wird ersucht, Maßnahmen auszuarbeiten, wie Verbraucherinnen und Verbraucher künftig verstärkt über die für sie maßgeblichen bereits vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Finanzdienstleistungen sowie über Möglichkeiten zur Schuldenprävention informiert werden können. Dazu gehören insbesondere
• eine verstärkte Eingliederung der Finanzbildung in heimische Lehrpläne,
• Informationsangebote über das gesetzliche Recht zum kostenlosen Wechsel des Zahlungskontos,
• die Information über den Bankenrechner (§ 10 VZKG)
• die Fortführung der Informationsarbeit zum Basiskonto und
• Informationen über existierende Beratungsangebote der gesetzlich anerkannten Schuldenberatungsstellen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Welche konkreten Verhandlungen haben Sie als Konsumentenschutzminister bereits mit dem Bildungsminister aufgenommen, um eine „verstärkte Eingliederung der Finanzbildung in heimische Lehrpläne“ umzusetzen?
2. Wird diese „verstärkte Eingliederung der Finanzbildung in heimische Lehrpläne“ bis zum Wintersemester 2021/2022 in den heimischen Lehrplänen umgesetzt werden?
3. Wie sieht das in den einzelnen Lehrplänen in den Volksschulen, der Mittelstufe, der Oberstufe, den Berufsschulen und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen konkret aus?
4. Welche konkreten Verhandlungen haben Sie als Konsumentenschutzminister bereits mit dem Bankensektor aufgenommen, um „Informationsangebote über das gesetzliche Recht zum kostenlosen Wechsel des Zahlungskontos“ zu erarbeiten, zu veröffentlichen und umzusetzen?
5. Bis wann soll eine konkrete Umsetzung der „Informationsangebote über das gesetzliche Recht zum kostenlosen Wechsel des Zahlungskontos“ erfolgen?
6. Welche konkreten Maßnahmen in finanzieller, organisatorischer und personeller Hinsicht haben Sie als Konsumentenschutzminister bereits gesetzt, um „die Information über den Bankenrechner (§ 10 VZKG)“ besser zu kommunizieren?
7. Bis wann soll „die Information über den Bankenrechner (§ 10 VZKG)“ umgesetzt werden?
8. Welche konkreten Maßnahmen in finanzieller, organisatorischer und personeller Hinsicht haben Sie als Konsumentenschutzminister bereits umgesetzt, um „die Fortführung der Informationsarbeit zum Basiskonto“ voranzutreiben?
9. Bis wann soll die „die Fortführung der Informationsarbeit zum Basiskonto“ umgesetzt werden?
10. Welche konkreten Maßnahmen in finanzieller, organisatorischer und personeller Hinsicht haben Sie als Konsumentenschutzminister bereits umgesetzt, um „Informationen über existierende Beratungsangebote der gesetzlich anerkannten Schuldenberatungsstellen“ voranzutreiben?
11. Bis wann sollen die „Informationen über existierende Beratungsangebote der gesetzlich anerkannten Schuldenberatungsstellen“ umgesetzt werden?