4370/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.11.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Ries

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend sachlicher Einsatzbereich österreichischer Polizeibeamter im Grenzraum zwischen Serbien und Nordmazedonien

Im Zeitraum vom 03.08.2020 bis einschließlich 08.12.2020 entsendete das BMI ein Kontingent österreichischer Polizeibeamter in den Grenzraum zwischen Serbien und Nordmazedonien. Der internationale Einsatz fand auf Grundlage des Art. 26 der Polizeikooperationskonvention für Südosteuropa (Police Cooperation Convention South East Europe – PCC SEE) statt.

Aufgabe war die Unterstützung der serbischen Polizei bei der Überwachung der „Grünen Grenze“ bzw. des Umfelds derselben durch gemischte Fuß- bzw. motorisierte Streifen und Überwachung des Grenzraums mittels Wärmebildkameras.

Zur Einweisung betreffs des sachlichen Einsatzbereichs bzw. Arbeitsauftrags wurden die Polizeibeamten vor ihrer Abreise in den Einsatzraum bei Presevo (SRB) am 03.08.2020 bzw. am 04.09.2020 ins BMI in 1010 Wien, Minoritenplatz 9 beordert.              Den Beamten wurde, wie im Erlass GZ.: 2020-0.399.384 vom 23.07.2020 ausgeführt, mitgeteilt, dass ihnen für die Dauer des Einsatzes lediglich Informations- u. Beratungsfunktionen zukommen. Hoheitlichen Befugnisse dürften keine ausgeübt werden. Der Einsatz würde ausschließlich unter Anleitung und im Beisein serbischer Polizisten erfolgen. Der Gebrauch von Dienstwaffen, Körperkraft oder Zwangsgewalt wäre etwa nur im Fall gerechter Notwehr zulässig.

Im August 2020 wurden in diesem Grenzraum, von den gemischten Streifen serbischer und österreichischer Polizeibeamter, unerlaubt aufhältige Personen (uaP) beim illegalen Grenzübertritt nach Serbien betreten. Im Zuge des Aufgriffs wurden die österreichischen Beamten von den serbischen Kollegen mit der vollen Mitwirkung an der Amtshandlung beauftragt und ihnen exekutivdienstliche Aufgaben wie die Bewachung und Eskortierung der uaP angeordnet.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

1.    Wurden die Aufgriffe, an denen die österreichischen Polizeibeamten beteiligt waren, ausreichend dokumentiert?

 

2.    Wieviel Personen wurden bis dato in diesem Grenzraum unter der Mitwirkung der österreichischen Polizeibeamten aufgegriffen?

 

3.    Ist die Bewachung und Eskortierung der unerlaubt aufhältige Personen noch im Rahmen der Rechtsgrundlagen ihres gem. Erlass verfügten Auftrags anzusehen?

 

4.    Entspricht dieser konkrete Arbeitsauftrag durch serbische Beamte nicht eher der Ausübung exekutivdienstlicher Tätigkeiten im Rahmen der Anwendung hoheitsrechtlicher Befugnisse, denn einer Assistenz durch Informations- und Beratungsfunktion?

 

5.    Sind serbische Polizeibeamte befugt österreichischen Beamten solche Arbeits-aufträge zu erteilen?

 

6.    Wenn nein, wären die vor Ort befindlichen österreichischen Beamten mit Kommandofunktion nicht angehalten gewesen derartige Aufträge abzuweisen?

 

7.    Kam es im Zuge der Aufgriffe unerlaubt aufhältige Personen in diesem Grenzraum bereits zu einem Gebrauch einer Dienstwaffe?

 

8.    Wurden bis dato österreichische Polizeibeamte bei diesem Auslandseinsatz verletzt?

 

9.    Sind bis dato Beschwerden seitens eingesetzter österreichischer Beamter über die Zusammenarbeit mit den serbischen Kräften im BMI bekannt?