4376/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.11.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Frauen und Integration

betreffend der Budgetierung und Förderung von Projekten für Frauen

 

 

Laut Anlage I Bundesvoranschlag 2021, Globalbudget 10.02 Frauenangelegenheiten und Gleichstellung, sind für das laufende Jahr 2020 als Transferaufwand € 7.018 Mio. veranschlagt.

Im Wirkungsziel III. ist unter anderem angeführt: „Jede fünfte Frau in Österreich ist laut einer Studie von Gewalt in der Familie betroffen.(…) (Istanbul-Konvention - Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt).

Im Juli erging eine E-Mail von Frau Klaudia Frieben, der Vorsitzenden des Österreichischen Frauenringes an die Frauenministerin und an die Frauensprecherinnen der Parteien bezüglich der Einreichung und Abwicklung der Projektförderungen und „Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“  für die Jahre 2020/2021. Leider wurde seitens der Sektion III – Frauenangelegenheiten und Gleichstellung - im Antwortmail vom 17. Juli 2020, trotz Interventionen an die Beteiligten mitgeteilt, dass die Einreichungsfrist für die Projekte nicht neuerlich verlängert werden könne.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und Integration folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Wie viele Vereine, Projekte und Initiativen haben insgesamt einen Antrag auf Förderung (Globalbudget 10.02 Frauenangelegenheiten und Gleichstellung, sind für das laufende Jahr 2020 als Transferaufwand € 7.018 Mio.) für das laufende Jahr gestellt? (Auflistung der Förderwerber nach Bundesländern und Bezirken mit angesuchtem Betrag)

2.     Wie viele davon wurden abgelehnt und warum? (Auflistung der Förderwerber nach Bundesländern und Bezirken mit abgelehntem Betrag)

3.     Wie viele Förderansuchen wurden abgelehnt, weil die Einreichungsfrist überschritten wurde?

4.     Wie viele davon wurden genehmigt? (Auflistung der Förderwerber nach Bundesländern und Bezirken mit zuerkanntem Betrag)

5.     Nach welchen konkreten Förderkriterien/Richtlinien wurde entschieden, wer förderfähig ist und wer nicht?

6.     Wer entscheidet schlussendlich über die Fördergewährung?

7.     Werden die Förderungen gestaffelt oder einmalig ausbezahlt? Warum?

8.     Welche Unterlagen müssen beigebracht werden, um eine widmungsgemäße Verwendung sicherzustellen?

9.     Gibt es eine Evaluierung der geförderten Projekte?

10.  Wenn nein, warum nicht?

11.  Haben auch neue Förderwerber die Möglichkeit, erstmals ein Projekt oder eine Initiative einzureichen und als förderwürdig anerkannt zu werden?

12.  Gibt es Fälle wo Förderungen rückgefordert werden müssen?

13.  Wenn ja, warum?

14.  Werden rückgeforderte Fördergelder neu vergeben?

15.  Wenn nein, fließen diese ins Budget zurück?

16.  Wenn ja, gibt es dazu besondere Kriterien der Zuerkennung an andere Förderwerber?

17.  Wie erfahren Förderwerber über die Möglichkeit zusätzliche Fördergelder lukrieren zu können?

18.  In welchem Ausmaß wurden Fördergelder rückgefordert und in welchem Ausmaß wurden diese wieder vergeben bzw. sind ins Budget rückgeflossen?

19.  Welche „sonstigen frauen- und geschlechtsspezifischen Projekte“ wurden im laufenden Jahr noch gefördert?

20.  Welche „Nachsicht“ wird es aufgrund der besonderen Corona-Situation im heurigen Jahr bzgl. Förderverwendung geben?

21.  Gibt es für alle angeführten Förderungen auch einen 50%igen Anteil vom BMI?

22.  Wenn ja, wie wird hier die fördertechnische Abwicklung durchgeführt?