4388/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.12.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen wegen Falschaussagen vor dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss

Im Zusammenhang mit dem laufenden Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßlicher Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung – weitläufig als "Ibiza"-Untersuchungsausschuss bekannt – sind vonseiten der NEOS bis dato drei Sachverhaltsdarstellungen wegen des Verdachts auf falsche Beweisaussage unter Wahrheitspflicht eingebracht worden: 

1) Anzeige gegen Wolfgang Sobotka (288 Abs 3 StGB)

Im Zuge seiner Befragung als Auskunftsperson gab Wolfgang Sobotka am 9.9.2020 als Auskunftsperson im "Ibiza"-Untersuchungsausschuss u.a. Folgendes an: „Es gab zum Alois-Mock-Institut – da muss man rechtlich genau bleiben – nie eine Sponsoringtätigkeit und auch nie eine dementsprechende Unterstützung in dieser Form, auch keine Spende.“ Diese und andere Angaben sind objektiv erwiesenermaßen unwahr, weswegen NEOS eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht haben. 

Im Ergebnis der Ermittlungen der WKStA zu den wirtschaftlichen Verbindungen zwischen der Novomatic AG und dem Alois-Mock-Institut stellte sich heraus, dass in Summe in den Jahren 2013 bis 2019 Zahlungen und Kostenübernahmen iHv insgesamt 108.934 Euro erfolgten. Diese bestehen neben Schaltkosten von insgesamt 14.700 Euro in der Publikation „Report“ aus Cateringkosten iHv 23.897 Euro, Mieten iHv 10.338 Euro sowie „Kostenersätzen“ iHv 60.000 Euro. Diese Zahlungen und Kostenübernahmen mussten Wolfgang Sobotka als Präsident des Instituts und als zentrale Person in der Vereinstätigkeit zum Zeitpunkt seiner Befragung im Untersuchungsausschuss bekannt sein, insbesondere da er regelmäßige Treffen mit Vertretern der Novomatic AG hatte. Es wäre lebensfremd anzunehmen, dass bei solchen Treffen die finanziellen Zuwendungen niemals Thema waren. Genauso ist es lebensfremd, dass solche Umstände mit dem Präsidenten des Alois-Mock-Instituts vereinsintern nicht besprochen wurden. Hinzu kommt eine Reihe weiterer widersprüchlicher Aussagen Sobotkas, die NEOS bereits in einer Sachverhaltsdarstellung an die WKStA ausführten. 

Durch das Verschweigen erheblicher Tatsachen wird nach ständiger Rechtsprechung das Tatbild des § 288 StGB gleichermaßen erfüllt. Insbesondere erzeugte Wolfgang Sobotka durch seine Formulierungen (z.B. „nie“) den Anschein der Vollständigkeit, obwohl er ausdrücklich und ohne zeitliche Beschränkung nach Zahlungen der Novomatic AG befragt wurde. Ein Verschweigen solcher Tatsachen wäre nur zulässig, sofern diese ersichtlich nicht innerhalb des Beweisthemas liegen. Dies ist jedoch nicht der Fall: Sämtliche Fragen wurden gemäß VO-UA zugelassen und sind durch die o.a. Beweisthemen gedeckt (siehe hierzu: https://www.diepresse.com/5878627/spo-und-neos-zeigen-sobotka-wegen-falschaussage-an).

2) Anzeige gegen Bettina Glatz-Kremsner (288 Abs 3 StGB)

Im Rahmen des "Ibiza"-Untersuchungsausschusses am 10. September 2020 gab Bettina Glatz-Kremsner, Generaldirektorin der Casinos Austria AG (CASAG), ohne jedwede Einschränkung an, mit dem beschuldigten Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache niemals über das "Thema Sidlo" bzw. dessen Bestellung zum Finanzvorstand der CASAG gesprochen zu haben. Diese Aussage steht in einem Widerspruch zu nachträglich bekanntgewordenen SMS-Nachrichten zwischen Herrn Strache und ihr. Darin wird folgende Kurznachricht Herrn Straches an Frau Glatz-Kremsner am 15. Jänner 2019 zitiert: "Hallo liebe Bettina! Hoffe, es geht dir gut. Bezüglich Peter Sidlo ist alles auf Schiene! Danke für deine Unterstützung! Lg HC." Frau Glatz-Kremsner antwortete laut den Unterlagen: "Lieber Heinz, das freut mich und Unterstützung sehr gerne und aus Überzeugung! Liebe Grüße und alles Liebe für dein Familien-Glück – Bettina." 

Die Aussage, nie mit Herrn Strache über Peter Sidlo gesprochen zu haben, ist durch diese SMS-Verläufe widerlegt. Für eine Erfüllung auch der subjektiven Tatseite des § 288 Abs 3 StGB spricht nicht nur die sich im objektiven Tatbild manifestierende eindeutige Widersprüchlichkeit zwischen Aussage und Chats, sondern auch die Tatsache, dass ein Interesse an einer Falschdarstellung der Faktenlage seitens der Angezeigten mehrfach indiziert ist: Zum einen steht die Involvierung in einen Deal rund um die Bestellung Sidlos zum Vorstand der CASAG vor dem Hintergrund eines möglichen Hintergrunddeals mit der Novomatic AG im Fokus der Ermittlungen der WKStA. Darüber hinaus war die Angezeigte stellvertretende Bundesparteivorsitzende der ÖVP und gilt als enge Vertraute von Bundeskanzler Sebastian Kurz (siehe hierzu: https://www.derstandard.at/story/2000120307416/u-ausschuss-sms-stellt-aussagen-glatz-kremsners-zu-sidlo-infrage).

Neben NEOS brachte auch die WKStA bereits eine eigene Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts auf mehrfache Falschaussage Glatz-Kremsners ein. Der Standard hierzu am 7. Oktober 2020: "Das Abendessen ist einer von sechs Widersprüchen, die die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) zwischen Aussagen der ehemaligen ÖVP-Parteivizeobfrau und anderen Beweismitteln entdeckt haben will." (siehe: https://www.derstandard.at/story/2000120543169/offenbar-ermittlungen-gegen-glatz-kremsner-wegen-falschaussage)

3) Anzeige gegen Mag. Thomas Schmid 288 Abs 3 StGB)

Im Rahmen der Befragung von Thomas Schmid kam es zu einer Reihe von Widersprüchen zur Aktenlage des Untersuchungsausschusses bzw. zu den Aussagen anderer Auskunftspersonen. Im Fokus der Aufklärungsarbeit stehen insbesondere im Rahmen der Regierung "Kurz I" geplanten Gesetzesänderungen im Bereich des Glückspiels, etwa die Öffnung des Online-Glückspielmarktes oder Ausschreibung neuer Casino-Lizenzen. Dass wohl entsprechende gesetzliche Änderungen seitens der Novomatic AG gewünscht waren, ergibt sich unter anderem aus handschriftlichen Notizen eines Konzernmanagers, die im Rahmen einer Hausdurchsuchung aufgefunden wurden (siehe hierzu: https://www.krone.at/2168357).

Bisher richtete sich die Verdachtslage dabei vor allem gegen die FPÖ, da diese mit Hubert Fuchs den für Glückspiel zuständigen Staatssekretär im Finanzministerium stellte. Auf Grund neuer Akten, die im Rahmen von Zeugeneinvernahmen durch mit dem Glückspielwesen betraute Beamt_innen des BMF der WKStA vorgelegt und auch dem Untersuchungsausschuss übermittelt wurden, ergibt sich allerdings der Verdacht, dass bestimmte Projekte mit dem Ziel der Umsetzung der Wünsche der Novomatic AG offenbar durch das Kabinett von Finanzminister Hartwig Löger bzw. durch dessen damaligen Kabinettschef bzw. BMF-Generalsekretär Schmid betrieben wurden.

Siehe hierzu:

·         https://www.profil.at/wirtschaft/geheimplan-finanzministerium-wollte-gluecksspielmarkt-liberalisieren/400968224

·         https://www.derstandard.at/story/2000118637489/tuerkises-finanzministerium-plante-ohne-fpoe-liberalisierung-des-gluecksspiels

Zusammengefasst ergibt sich, dass die ÖVP unter Ausschluss der FPÖ jene Gesetzesnovellen zum Nachteil Spielsüchtiger vorbereitete, die für die Novomatic günstig gewesen wären. Dies widerspricht dem bisherigen medialen Narrativ, dass insbesondere die FPÖ einen Deal mit der Novomatic habe – und wirft im Sinne der Aussage von Ex-Vizekanzler Strache auf Ibiza, wonach die Novomatic „alle“ zahle, die Frage auf, ob - und im Falle, dass, welche - Gegenleistungen sich die ÖVP von der Novomatic erwartete. Auch Schmid hielt sich im Rahmen seiner Befragung als Auskunftsperson am 24. Juni 2020 an den bisherigen Spin, wonach Fuchs in sämtliche Belange rund um das Glückspiel eingebunden gewesen sei.  Dies widerspricht den Aussagen von Fuchs ebenso wie der Aktenlage. 

Darüber hinaus gingen in den vergangenen Monaten bei der WKStA noch weitere Sachverhaltsdarstellungen im Zusammenhang mit dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss ein, unter anderem eine umfassende Anzeige wegen des Verdachts auf Untreue, Amtsmissbrauch (vonseiten des Finanzministeriums) sowie Bestechlichkeit gegen Thomas Schmid, Hartwig Löger, Gernot Blümel und Harald Neumann (siehe u.a.: https://kurier.at/politik/inland/causa-casinos-spoe-zeigt-bluemel-loeger-schmid-und-neumann-an/401047354). 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Sind abgesehen von den oberhalb ausgeführten Sachverhaltsdarstellungen weitere Anzeigen wegen vermuteter Falschaussagen im Zusammenhang mit den "Ibiza"-Untersuchungsausschuss bei einer Behörde eingelangt?

a.    Wenn ja, wann wurden diese eingebracht, gegen wen sind sie gerichtet und wie ist diesen drei Causen der aktuelle Verfahrensstand?

2.    Wurde seitens einer Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren auf Basis der beiden oberhalb ausgeführten Sachverhaltsdarstellungen wegen des Verdachts auf Falschaussage gegen Mag. Bettina Glatz-Kremsner eingeleitet? 

a.    Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall?

b.    Wenn ja, wie viele Personen wurden wann als Zeugen vernommen?

c.    Wenn ja, wie viele Personen wurden wann als Beschuldigte vernommen?

d.    Wenn, ja wie ist der Stand des Verfahrens?

e.    Wenn ja, 

                                      i.wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

1.    Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die StA?

a.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

                                                                                      i.Wenn ja, gegen wen?

                                                                                    ii.Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

b.    Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?

2.    Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

                                    ii.wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

1.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

                                   iii.ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

1.    Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

                                   iv.wurde in der Causa ein Vorhabensbericht der StA erstattet?

1.    Wenn ja, mit welchem Inhalt/Vorhaben?

                                    v.wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

1.    Wenn ja, mit welchem Inhalt?

                                   vi.wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

1.    Wenn ja: Wann wurden der Vorhabensbericht der StA und die Stellungnahme der OStA mit welchem Inhalt finalisiert?

                                  vii.hat die StA vor, Anklagen gegen bestimmte Personen zu erheben?

1.    Wenn ja, gegen wen (bzw wie viele Personen) und aufgrund welcher Delikte?

f.     Wenn nein, wieso nicht?

3.    Wurde seitens einer Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren auf Basis der oberhalb ausgeführten Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts auf Falschaussage gegen MMag. Thomas Schmid eingeleitet? 

a.    Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall?

b.    Wenn ja, wie viele Personen wurden wann als Zeugen vernommen?

c.    Wenn ja, wie viele Personen wurden wann als Beschuldigte vernommen?

d.    Wenn, ja wie ist der Stand des Verfahrens?

e.    Wenn ja, 

                                      i.wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

1.    Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die StA?

a.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

                                                                                      i.Wenn ja, gegen wen?

                                                                                    ii.Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

b.    Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?

2.    Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

                                    ii.wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

1.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

                                   iii.ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

1.    Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

                                   iv.wurde in der Causa ein Vorhabensbericht der StA erstattet?

1.    Wenn ja, mit welchem Inhalt/Vorhaben?

                                    v.wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

1.    Wenn ja, mit welchem Inhalt?

                                   vi.wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

1.    Wenn ja: Wann wurden der Vorhabensbericht der StA und die Stellungnahme der OStA mit welchem Inhalt finalisiert?

                                  vii.hat die StA vor, Anklagen gegen bestimmte Personen zu erheben?

1.    Wenn ja, gegen wen (bzw wie viele Personen) und aufgrund welcher Delikte?

f.     Wenn nein, wieso nicht?

4.    Wurde seitens einer Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren auf Basis der oberhalb ausgeführten Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts auf Falschaussage gegen Mag. Wolfgang Sobotka eingeleitet? 

a.    Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall?

b.    Wenn ja, wie viele Personen wurden wann als Zeugen vernommen?

c.    Wenn ja, wie viele Personen wurden wann als Beschuldigte vernommen?

d.    Wenn, ja wie ist der Stand des Verfahrens?

e.    Wenn ja, 

                                      i.wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

1.    Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die StA?

a.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

                                                                                      i.Wenn ja, gegen wen?

                                                                                    ii.Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

b.    Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?

2.    Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

                                    ii.wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

1.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

                                   iii.ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

1.    Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

                                   iv.wurde in der Causa ein Vorhabensbericht der StA erstattet?

1.    Wenn ja, mit welchem Inhalt/Vorhaben?

                                    v.wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

1.    Wenn ja, mit welchem Inhalt?

                                   vi.wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

1.    Wenn ja: Wann wurden der Vorhabensbericht der StA und die Stellungnahme der OStA mit welchem Inhalt finalisiert?

                                  vii.hat die StA vor, Anklagen gegen bestimmte Personen zu erheben?

1.    Wenn ja, gegen wen (bzw wie viele Personen) und aufgrund welcher Delikte?

f.     Wenn nein, wieso nicht?

5.    Wurde seitens einer Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Falschaussage gegen Mag. Gernot Blümel eingeleitet? 

a.    Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall?

b.    Wenn ja, wie viele Personen wurden wann als Zeugen vernommen?

c.    Wenn ja, wie viele Personen wurden wann als Beschuldigte vernommen?

d.    Wenn, ja wie ist der Stand des Verfahrens?

e.    Wenn ja, 

                                      i.wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

1.    Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die StA?

a.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

                                                                                      i.Wenn ja, gegen wen?

                                                                                    ii.Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

b.    Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?

2.    Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

                                    ii.wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

1.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

                                   iii.ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

1.    Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

                                   iv.wurde in der Causa ein Vorhabensbericht der StA erstattet?

1.    Wenn ja, mit welchem Inhalt/Vorhaben?

                                    v.wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

1.    Wenn ja, mit welchem Inhalt?

                                   vi.wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

1.    Wenn ja: Wann wurden der Vorhabensbericht der StA und die Stellungnahme der OStA mit welchem Inhalt finalisiert?

                                  vii.hat die StA vor, Anklagen gegen bestimmte Personen zu erheben?

1.    Wenn ja, gegen wen (bzw wie viele Personen) und aufgrund welcher Delikte?

f.     Wenn nein, wieso nicht?

6.    Wurde seitens einer Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Falschaussage gegen Herrn Hartwig Löger eingeleitet? 

a.    Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall?

b.    Wenn ja, wie viele Personen wurden wann als Zeugen vernommen?

c.    Wenn ja, wie viele Personen wurden wann als Beschuldigte vernommen?

d.    Wenn, ja wie ist der Stand des Verfahrens?

e.    Wenn ja, 

                                      i.wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

1.    Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die StA?

a.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

                                                                                      i.Wenn ja, gegen wen?

                                                                                    ii.Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

b.    Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?

2.    Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

                                    ii.wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

1.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

                                   iii.ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

1.    Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

                                   iv.wurde in der Causa ein Vorhabensbericht der StA erstattet?

1.    Wenn ja, mit welchem Inhalt/Vorhaben?

                                    v.wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

1.    Wenn ja, mit welchem Inhalt?

                                   vi.wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

1.    Wenn ja: Wann wurden der Vorhabensbericht der StA und die Stellungnahme der OStA mit welchem Inhalt finalisiert?

                                  vii.hat die StA vor, Anklagen gegen bestimmte Personen zu erheben?

1.    Wenn ja, gegen wen (bzw wie viele Personen) und aufgrund welcher Delikte?

f.     Wenn nein, wieso nicht?

7.    Wurde seitens einer Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Falschaussage gegen Mag. Harald Neumann eingeleitet? 

a.    Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall?

b.    Wenn ja, wie viele Personen wurden wann als Zeugen vernommen?

c.    Wenn ja, wie viele Personen wurden wann als Beschuldigte vernommen?

d.    Wenn, ja wie ist der Stand des Verfahrens?

e.    Wenn ja, 

                                      i.wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

1.    Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die StA?

a.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

                                                                                      i.Wenn ja, gegen wen?

                                                                                    ii.Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

b.    Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?

2.    Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

                                    ii.wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

1.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

                                   iii.ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

1.    Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

                                   iv.wurde in der Causa ein Vorhabensbericht der StA erstattet?

1.    Wenn ja, mit welchem Inhalt/Vorhaben?

                                    v.wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

1.    Wenn ja, mit welchem Inhalt?

                                   vi.wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

1.    Wenn ja: Wann wurden der Vorhabensbericht der StA und die Stellungnahme der OStA mit welchem Inhalt finalisiert?

                                  vii.hat die StA vor, Anklagen gegen bestimmte Personen zu erheben?

1.    Wenn ja, gegen wen (bzw wie viele Personen) und aufgrund welcher Delikte?

f.     Wenn nein, wieso nicht?

8.    Wie viele Sachverhaltsdarstellungen wegen vermeintlicher Falschaussage im BVT-Untersuchungsausschuss wurden gegen wen wann eingebracht?

9.    Gegen welche Auskunftspersonen wurden von Amts wegen vermeintlicher Falschaussage im BVT-Untersuchungsausschuss Ermittlungen eingeleitet?

10. In welchen Fällen bestand kein Anfangsverdacht und wurde daher wann entschieden, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten?

11. In welchen Fällen wurde demnach aufgrund von Anzeigen oder Wahrnehmungen von Amts wegen wann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber wann eingestellt?

a.    Wann wurde welche Ermittlungsverfahrenseinstellung veröffentlicht?

12. In welchen Fällen wurde wann Anklage erhoben?

13. In welchen Fällen kam es wann zu einer Verurteilung?