4407/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.12.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Thomas Drozda,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen,

betreffend Umsatzsteuersenkung auf 5% und Umsatzersatz für die Kulturbranche

Im Juli 2020 hat die Bundesregierung eine Umsatzsteuersenkung auf 5% befristet von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 für bestimmte Branchen beschlossen. Eine Verlängerung bis Ende 2021 wurde bereits angekündigt. Diese Senkung der Umsatzsteuer gilt für Gastronomiebetriebe, Hotellerie, den Medien- als auch für den Kulturbereich und somit auch für freie Kunst- und Kulturschaffende und für deren Umsätze aus der Tätigkeit als KünstlerInnen. Weiters gilt der reduzierte Umsatzsteuersatz auch für Kulturinstitutionen beim Verkauf von Tickets für Kino, Museum, Theater Musik- oder Tanzveranstaltungen.

Die Senkung soll laut Regierung insgesamt 500 bis 700 Millionen Euro und dem Kunst- und Kulturbereich in Österreich 150 bis 200 Millionen Euro bringen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz im Kulturbereich liegt sonst bei 13 bzw. 10 Prozent. Viele Kunst- und Kulturschaffende fallen jedoch unter die Kleinunternehmerregelung und sind nicht umsatzsteuerpfiichtig ist, weil sie aus ihrer Tätigkeit als Künstler/in netto Umsätze von weniger als 35.000 Euro im Jahr erwirtschaften. Die Frage stellt sich nun, ob Kulturbetriebe tatsächlich in dem angekündigten Ausmaß von der Senkung profitieren.

Zusätzlich wurde anlässlich des Lockdowns von der Bundesregierung angekündigt, allen von der Schließung betroffenen Kultureinrichtungen unabhängig von Rechtsform und Unternehmensgröße 80% des Umsatzes vom November zu ersetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.) Wie viele Unternehmen in Österreich haben mit welcher Gesamtsumme bisher insgesamt von der Umsatzsteuerreduzierung auf 5 Prozent profitiert? Wie hoch war die Reduktion im Schnitt je Unternehmen?

2)    Wie viele Unternehmen aus der Kunst- und Kulturbranche in Österreich haben bisher

insgesamt mit welcher Gesamtsumme von der Umsatzsteuerreduzierung auf 5 Prozent profitiert? Wie hoch war die Reduktion im Schnitt je Unternehmen bezogen auf die antragstellenden Unternehmen/UnternehmerInnen und bezogen auf alle UnternehmerInnen der Kunst- und Kulturbranche?

3)     Wie viele Künstlerinnen und Künstler, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus ihrer

Tätigkeit ais Künstler erzielen, haben laut Umsatzsteuervoranmeldungen bei den Finanzämtern bisher den reduzierten Umsatzsteuersatz von 5% angewendet?

a)   Wie viele Kunstschaffende, die Umsätze aus ihrer Tätigkeit als Künstler erzielen, sind überhaupt umsatzsteuerpflichtig?

b)    Wie viele Kunstschaffende, die Umsätze aus ihrer Tätigkeit als Künstler erzielen machen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG?

c)    Welche Ersparnisse konnten dabei insgesamt und im Durchschnitt pro Person aufgrund des reduzierten Steuersatzes erzielt werden?

d)    Wie verteilt sich die Ersparnis im Verhältnis zum Umsatz auf KünsterInnen mit geringem, mittlerem und hohem Umsatz?

4)   Wie viele Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus der Einfuhr oder Lieferung

von Kunstgegenständen erzielen, haben laut Umsatzsteuervoranmeldungen bei den Finanzämtern bisher den reduzierten Umsatzsteuersatz von 5% angewendet?

a)   Wie viele Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus der Einfuhr oder Lieferung von Kunstgegenständen erzielen, sind überhaupt umsatzsteuerpflichtig?

b)   Wie viele Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus der Einfuhr oder Lieferung von Kunstgegenständen erzielen, machen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG?

c)  Welche Ersparnisse konnten dabei insgesamt und im Durchschnitt pro Unternehmen aufgrund des reduzierten Steuersatzes erzielt werden?

d)    Wie verteilt sich die Ersparnis im Verhältnis zum Umsatz auf Unternehmen mit geringem, mittlerem und hohem Umsatz?

5)  Wie viele Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus dem regelmäßigen Betrieb

eines Theaters, aus Musik- und Gesangsaufführungen, aus dem Betrieb eines Museums, aus Film- oder Zirkusvorführungen sowie aus der Tätigkeit als Schausteller erzielen, haben laut Umsatzsteuervoranmeldungen bei den Finanzämtern bisher den reduzierten Umsatzsteuersatz von 5% angewendet?

a)  Wie viele Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus dem regelmäßigen Betrieb eines Theaters, aus Musik- und Gesangsaufführungen, aus dem Betrieb eines Museums, aus Film- oder Zirkusvorführungen sowie aus der Tätigkeit als Schausteller erzielen, sind überhaupt umsatzsteuerpflichtig?

b)  Wie viele Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus dem regelmäßigen Betrieb eines Theaters, aus Musik- und Gesangsaufführungen, aus dem Betrieb eines Museums, aus Film- oder Zirkusvorführungen sowie aus der Tätigkeit als Schausteller erzielen, machen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG?

c)  Welche Ersparnisse konnten dabei insgesamt und im Durchschnitt pro Unternehmen aufgrund des reduzierten Steuersatzes erzielt werden?

d)    Wie verteilt sich die Ersparnis im Verhältnis zum Umsatz auf Unternehmen mit geringem, mittlerem und hohem Umsatz?

6)     Wie viele Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus Publikationsbereich

erzielen, haben laut Umsatzsteuervoranmeldungen bei den Finanzämtern bisher den reduzierten Umsatzsteuersatz von 5% angewendet?

a)   Wie viele Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze im Publikationsbereich erzielen, sind überhaupt umsatzsteuerpflichtig?

b)  Wieviele Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze im Publikationsbereich erzielen, machen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG?

c)  Welche Ersparnisse konnten dabei insgesamt und im Durchschnitt pro Unternehmen aufgrund des reduzierten Steuersatzes erzielt werden?

d)    Wie verteilt sich die Ersparnis im Verhältnis zum Umsatz auf Unternehmen mit geringem, mittlerem und hohem Umsatz?

7)  Wie viele Unternehmen davon, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus der Publikation von

Zeitungen und andere periodische Druckschriften erzielen, haben laut Umsatzsteuervoranmeldungen bei den Finanzämtern bisher den reduzierten Umsatzsteuersatz von 5% angewendet?

a)  Wie viele Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus der Publikation von Zeitungen und andere periodische Druckschriften erzielen, sind überhaupt umsatzsteuerpflichtig?

b)  Wie viele Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus der Publikation von Zeitungen und andere periodische Druckschriften erzielen, machen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG?

c)  Welche Ersparnisse konnten dabei insgesamt und im Durchschnitt pro Unternehmen aufgrund des reduzierten Steuersatzes erzielt werden?

d)    Wie verteilt sich die Ersparnis im Verhältnis zum Umsatz auf Unternehmen mit geringem, mittlerem und hohem Umsatz?

8.) Wird die Reduzierung des Umsatzsteuersatz auf 5% für Kunst und Kultur und Publikationsbereich auch nach dem 31.12.2020 gelten?

a)    Wenn ja, in welchen Bereichen soll der reduzierte Umsatzsteuersatz von 5% fortgeführt werden?

b)    Wenn ja, soll der reduzierte Umsatzsteuersatz von 5% auch für KünstlerInnen gelten, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus ihrer Tätigkeit als Künstler erzielen?

c)   Wenn ja, soll der reduzierte Umsatzsteuersatz von 5 % auch für Zeitungen und Zeitschriften gelten?

d)   Wenn nein, warum nicht?

9)    Wer in Ihrem Haus war konkret mit der Erstellung der Richtlinien für den 80prozentigen

Umsatzersatz im zweiten Lockdown beschäftigt?

a)   Gab es bei der Erstellung dieser Richtlinien Kontakte ins Kulturressort?

b)   Wenn ja, mit wem genau?

10)  
a) Wurde hier auf die Kultur schlicht vergessen?

Wie konnte es passieren, dass es in der ersten Version der Richtlinien Gemeinnützigen nicht möglich war, Umsatzersatz beantragen, obwohl dies von der Bundesregierung zugesichert wurde. Konkret hieß es auf der Homepage des BMF, dass nur Vereine, die steuerpflichtige Einkommen erzielen, den Umsatzersatz beantragen könnten. (Stand 12.11.2020)



 

 


 

12) 
11) Wann kam es konkret zu einer Änderung auf der Homepage und wer hat diese Änderung veranlasst? Welche rechtliche Grundlage gab es für die Änderung?

Warum wurde eine dahin geäußerte - und wie sich ja im Nachhinein herausgestellt hat - richtige Kritik am 12.11. noch öffentlich zurückgewiesen? (APA0493 2020-11-12/17:12)

a) Wann reifte im Finanzministerium die Erkenntnis, dass dem BMF hier ein Fehler unterlaufen war?

13)  Wann und auf wessen Betreiben wurde in den Richtlinien in Punkt 3.1.2. folgende Passage „oder gemäß § 5 Z 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 (KStG 1988), BGBl. Nr. 401/1988, befreit ist;“ ergänzt?

14)    Können Sie garantieren, dass nun alle gemeinnützigen Kulturinstitutionen, denen der Umsatzersatz im Lockdown zusteht und die diesen beantragen, diesen auch erhalten?

15)    Wie viele Unternehmen aus welchen Branchen des Kulturlebens haben bisher den Umsatzersatz für den zweiten Lockdown beantragt (Aufschlüsselung bitte nach genauer Branche und Anzahl der Unternehmen und ausbezahlter bzw. zugesagter Summe)

a) Wie schlüsselt sich der Umsatzersatz nach Branche und Unternehmensgröße (kleine, mittlere, große Unternehmen) auf?

16)  Wie viele Unternehmen aus der Kulturbranche werden nach Ihren Schätzungen insgesamt vom Umsatzersatz im Lockdown profitieren?

a) Wie hoch ist das erwartete Antragsvolumen in Euro für den Lockdown-Umsatzersatz im November für die Kulturbranche?