4408/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.12.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Thomas Drozda,

Genossinnen und Genossen,
an den Bundeskanzler

betreffend Neubestellung des Public-Value-Beirats

Wie aus einem Ministerratsvortrag zur Bestellung des Public-Value Beirats vom 17.11.2020 gezeichnet durch Bundeskanzler Sebastian Kurz hervorgeht, wurde der Public Value Beirat vom Bundeskanzleramt mit Beginn am 01.12.2020 neu installiert. Ende November läuft die Amtszeit des bisherigen Pubiic-Value-Beirats aus. Nun wurde lediglich eines der fünf Beiratsmitglieder wiederbestellt und die restlichen vier Mitglieder werden ohne Begründung ausgewechselt.

Der Public-Value Beirat ist bei der KommAustria eingerichtet und hat die Aufgabe, Stellungnahmen bei Auftragsvorprüfungen für neue Angebote des ORF abzugeben und sich mit der Frage zu beschäftigen, ob neue Angebote aus publizistischer Sicht zur wirksamen Erbringung des öffentlich-rechtlichen Auftrags zweckmäßig sind. Dem Beirat gehören fünf von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren bestellte Mitglieder an. Die Beiratsmitglieder haben über eine Lehrbefugnis an einer in- oder ausländischen Universität oder eine sonstige hervorragende fachliche Qualifikation zu verfügen und sollen sich aufgrund ihrer bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit durch besondere Kenntnisse im Bereich des Medienrechts, der Medienwissenschaften oder der Wirtschaftswissenschaften auszeichnen.

Dazu gehört auch, dass sich die Beiratsmitglieder in wissenschaftlichen Publikationen oder in öffentlichen Statements mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und mit den Fragen des Public Value auseinandergesetzt haben. Weisen nicht alle der neuen Mitglieder diese notwendigen Qualifikationen auf, so drängt sich der Eindruck auf, dass bei der Bestellung des ein oder anderen Beirates andere als fachliche Gründe ausschlaggebend waren und somit der Beirat an sich als wissenschaftliches Gremium entwertet wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    ) Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurden die neuen Mitglieder des Public- Value Beirats bestellt?

2.    ) Wurden die Beiratsmitglieder, die bis Ende November 2020 nominiert waren, darüber informiert, dass sie nicht weiter in den Beirat bestellt werden?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    ) Aus welchen Gründen wurde lediglich eines der bisherigen Mitglieder wiederbestellt und die anderen vier Mitglieder nicht?

4.    ) Welche für diesen Beirat erforderlichen fachlichen Qualifikationen weisen die neu bestellten Beiratsmitglieder auf?

5.    ) Verfügen auch die Mitglieder des Public Value Beirates Beirats PD Dr. Ronald Hochreiter und Mag. Nikolaus Koller über die geforderte Lehrbefugnis an einer in- oder ausländischen Universität oder eine sonstige hervorragende fachliche Qualifikation?

a.  ) Wenn ja, um welche Lehrbefugnisse an welchen in- und ausländischen Universitäten handelt es sich dabei?

b.   ) Wenn ja, um welche hervorragende fachliche Qualifikation handelt es sich?

c.   ) Wenn nein, warum wurden sie dann trotzdem bestellt?

6.    ) Haben sich auch die Mitglieder des Public Value Beirats PD Dr. Ronald Hochreiter und Mag. Nikolaus Koller in wissenschaftlichen Publikationen oder n öffentlichen Statements mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und mit den Fragen des Public Value auseinandergesetzt?


a.   ) Wenn ja, in welchen?

b.   ) Wenn nein, warum wurden sie dann trotzdem bestellt?