4552/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm,

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Konsequenzen aus dem Datenschutz-Skandal des AMS

Aufgrund des Bescheids der Datenschutzbehörde kann der Testbetrieb des Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystems nicht bis zum 01.01.2021 fortgeführt werden. Seit 01.01.2019 wurde für den Testbetrieb des Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystems ca. 360.000 Euro für Entwicklung und Implementierung aufgewendet. Die Kosten für die Wartung und Pflege des Systems betrugen im Jahr 2019 ca. 61.000 Euro. Im Jahr 2020 wird mit Kosten in der gleichen Höhe gerechnet. Darüber hinaus sind seit 01.01.2019 für Schulungen für den geplanten Einsatz des Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystems Kosten von ca. 76.000 Euro angefallen. Die Datenschutzbehörde hat dem AMS die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von arbeitssuchenden Personen unter Zuhilfenahme des Arbeitsmarktchancen Assistenz-Systems (AMAS) mit Wirkung vom 01.01.2021 untersagt. Die Kostenschätzung für die technische Umsetzung dieses Bescheids liegt derzeit bei rund 60.000 Euro. Das Arbeitsmarktservice hat Beschwerde gegen den Bescheid der Datenschutzbehörde eingebracht. Das Ergebnis dieser Beschwerde wird derzeit abgewartet. Darüber hinaus wird geprüft, ob und wie eine Weiterführung des Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystems unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist.

3302/AB (XXVII. GP) - Computer-Algorithmus zur Arbeitslosen-Kategorisierung (parlament.gv.at)

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welchen Stand hat das Beschwerdeverfahren des AMS gegen den Bescheid der Datenschutzbehörde?

2.    Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahren gibt es zu diesem Bescheid der Datenschutzbehörde?

3.    Welches Kabinettsmitglied ist mit dem Beschwerdeverfahren des AMS gegen den Bescheid der Datenschutzbehörde befasst?

4.    Welche Besprechungen und Termine gab es mit Ihnen als zuständige Bundesministerin im Zusammenhang mit dem Beschwerdeverfahren des AMS gegen den Bescheid der Datenschutzbehörde?

5.    Zu welchen Zeitpunkten nahmen Kabinettsmitglieder und SC Mag. Roland Sauer an diesen Besprechungen und Terminen, im Zusammenhang mit dem Beschwerdeverfahren des AMS gegen den Bescheid der Datenschutzbehörde, teil?

6.    Was ist der genaue Inhalt des sogenannten „Strategiepapiers“ Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystems (AMAS), das sich in der Verfügungsgewalt des BMAFJ bzw. Ihres Kabinetts und des AMS befinden soll?

7.    Kann es sein, dass Inhalt dieses „Strategiepapiers“ Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystems (AMAS) ist, ob und wie eine Weiterführung des Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystems unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist?

8.    Unter welcher Aktenzahl bzw. welchen Aktenzahlen läuft dieses Strategiepapier“ Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystems (AMAS)?

9.    Welche weiteren Bescheide der Datenschutzbehörde ergingen seit dem 01.01. 2007 gegen das AMS?

10. Welche weiteren Bescheide anderer Behörden ergingen seit dem 01.01.2020 gegen das AMS?

11. Welche weiteren Bescheide der Datenschutzbehörde ergingen seit dem 01.01. 2020 gegen das BMAFJ?

12. Welche weiteren Bescheide anderer Behörden ergingen seit dem 01.01.2020 gegen das BMAFJ?