4652/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.12.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt

betreffend Umfang und transparente Gestaltung von Rahmenverträgen

 

Der Abschluss von Rahmenverträgen gehört bei Bundesministerien zur gängigen Praxis und dient wohl in erster Linie der Vereinfachung von Ausschreibungen für wiederkehrende Leistungen. Gemäß § 155 BVergG 2018 wird mit solchen Vereinbarungen das Ziel verfolgt Bedingungen für Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den in Aussicht genommenen Preis und die in Aussicht genommene Menge. Selbst wenn solche Verträge der Sicherstellung einer effizienten Verwaltung dienen können, stellen sich in der Praxis eine Reihe von Bedenken hinsichtlich der Gewährleistung von Transparenz und der damit verbundenen nachhaltigen Verhinderung von Korruption, die die Gegenstände dieser Anfrage bilden. Einem einfachen Abrufen von benötigten Leistungen durch die Vertragspartner umfassender Rahmenverträge steht die inhärente Gefahr gegenüber, dass solche weiten Vereinbarungen ausgenutzt werden könnten, um den wahren Wert der erbrachten Dienstleistungen und die Qualifikation der Beauftragten zu verschleiern. Dies wäre dann zum  Schaden der Republik, die eine minderwertigere Leistung bekommen würde - auch im Sinne der Rechtspflege, die mit der Verfolgung eben solcher unrechtmäßiger Bereicherungen betraut ist, sollten die Ausgestaltung möglichst konkret und transparent sein. Es stellen sich zahlreiche Fragen über Ausgestaltung solcher Verträge, den Hintergründen dazu sowie über allfällige Monitoringmaßnahmen und anderer Instrumenten zur Verhinderung von Missbrauch. Eine umfangreiche Beantwortung der untenstehenden Fragen dient somit ebenfalls der Sicherstellung eines hohen Maßes an Transparenz bei öffentlichen Vergabeverfahren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Bestehen aktuell Rahmenverträge in Ihrem Ressort?

a.    Wenn ja, mit welchen konkreten Vertragspartnern? (Bitte jeweilige Vertragsparteien pro Rahmenvertrag angeben)

b.    Wie viel haben wurde von diesen jeweils ausgeschöpft?

2.    Ist der Abschluss weiterer Rahmenverträge im Jahr 2021 geplant? Wenn ja, welche Leistungen sollen dadurch erbracht werden?

3.    Legen diese Rahmenvereinbarungen zwingend eine Höchstmenge abrufbarer Leistungen fest, wie dies durch das EuGH Urteil (C-216/17) bzw. der RL 2014/24/EU verlangt wird?

a.    Wenn ja welche und nach welchen Kriterien wurden diese bestimmt?

b.    Wenn nein, warum wurden diese noch nicht entsprechend angepasst und welche dahingehenden Maßnahmen sind geplant?

4.    Welche Qualitätskriterien werden bei der Auswahl von Vertragspartnern berücksichtigt?

5.    Sind in den bestehenden Rahmenverträgen Klauseln bezüglich eines Verbots der Erbringung der Leistung durch Subunternehmern enthalten - wenn nein, warum nicht?

6.    Ist bekannt an welche Subunternehmen Aufträge weiter gegeben wurden und werden?

7.    Wie wird sichergestellt, dass Subunternehmer über die nötige Qualifikation zur Erfüllung der Aufträge verfügen? Wie wird dies konkret vertraglich sichergestellt (welche konkreten Klauseln)?

8.    Welche Monitoringmaßnahmen gibt es, um die Qualität und Kostenrichtigkeit der erbrachten Leistung zu bewerten? Wie wird dies vertraglich sichergestellt?

9.    Mit welchen Unternehmen hat die Bundesrechenzentrum GmbH oder die Bundesbeschaffungs GmbH Rahmenverträge abgeschlossen?

10. Welche anderen Unternehmen der öffentlichen Hand schließen Rahmenverträge?

11. Gibt es internationale bzw. europäische  Standards zum Monitoring, die hier angewendet werden? Wenn ja, welche?

12. Wurden in den letzten drei Jahren Rahmenverträge in Ihrem Ressort rückabgewickelt? Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen?