4717/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.12.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Thomas Drozda,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz   

betreffend: Stirbt die Kultur den stillen Coronatod? – Eine Bilanz

Durch den ersten und zweiten Corona-Lockdown und die aktuell immer noch prekäre Situation sind Kulturinstitutionen, Kulturbetriebe, Kunstschaffende, Kultur­vermittlerInnen und in der Kreativwirtschaft Tätige in ihrer Existenz bedroht. Viele konnten sich nur mit Mühe über den Sommer retten und es ist mehr als ungewiss, ob sie den Winter überstehen werden. In dieser existenziell bedrohlichen Lage braucht die Kultur den Staat als verlässlichen Partner.

Dennoch hat sich die Bundesregierung mit Ausnahme des Umsatzersatzes für bestimmte Branchen im Lockdown gegen eine unkomplizierte Kompensation der Einnahmenausfälle durch das Finanzamt entschieden und hat für den Kultursektor eine große Anzahl von Fonds geschaffen. Jeder mit seinen eigenen Formularen. Jeder mit seinen eigenen Richtlinien. Jeder mit seinen eigenen Berechnungen. Und jeder mit seinen eigenen Problemen. Oft musste mehrmals nachgebessert werden, um die Fonds überhaupt für die, die eigentlich davon profitieren sollten, nutzbar zu machen. Statt dem Kultursektor rasch und unkompliziert zu helfen, hat die Bundesregierung Bürokratiemonster geschaffen, die oft fern der Realität der Kulturschaffenden sind.

Verkündete die Bundesregierung im Frühjahr noch „Keiner wird zurückgelassen!“ und „Koste es, was es wolle!“, so schickt sie nun die Kulturschaffenden von einem Fonds zum anderen, ohne ihnen eine Perspektive zu geben. Es besteht die große Gefahr, dass zahlreichende Kulturinstitutionen den Winter nicht überleben werden und die österreichische Kulturlandschaft damit auch langfristig an Lebendigkeit und Diversität verliert. Auch die Interessensvertretungen der Kulturschaffenden fordern die Bundesregierung auf, „endlich finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die das Überleben des Kunst- und Kultursektors über die Krise hinweg absichern.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

Bitte alle Zahlen nach Möglichkeit mit Stichtag 31.12.2020 angeben.

Überbrückungsfonds für selbstständige Künstlerinnen und Künstler bei der SVS

1)     Wie laufen die Auszahlungen aus dem Überbrückungsfonds für Künstlerinnen und Künstler?

a)    Wie viele Anträge gab es 2020? (Bitte nach Kunstsparten und Bereichen – ausüben+schaffen, vermitteln+lehren – aufschlüsseln.)

b)    Wie viele Anträge wurden absolut und prozentuell 2020 bearbeitet? (Bitte nach Kunstsparten und Bereichen – ausüben+schaffen, vermitteln+lehren – aufschlüsseln.)

c)    Wie viele Anträge brachten 2020 absolut und prozentuell eine positive Entscheidung? (Bitte nach Kunstsparten und Bereichen – ausüben+schaffen, vermitteln+lehren – aufschlüsseln.)

d)    Wie viele Anträge brachten 2020 absolut und prozentuell eine negative Entscheidung? (Bitte nach Kunstsparten und Bereichen – ausüben+schaffen, vermitteln+lehren – aufschlüsseln.)

e)    Was waren die Gründe für die Ablehnungen?

f)  Welche Summe wurde 2020 insgesamt ausbezahlt? (Bitte nach Kunstsparten und Bereichen – ausüben+schaffen, vermitteln+lehren – aufschlüsseln.)

g)    Auf welche Höhe beläuft sich die jeweilige Förderung pro Person (Bitte nach Kunstsparten und Bereichen – ausüben+schaffen, vermitteln+lehren – aufschlüsseln.)

2)     Welche Summe wurde 2020 an die SVS zur Abwicklung der Auszahlungen gezahlt oder ist dafür vorgesehen?

3)    Wie hoch waren insgesamt die Verwaltungskosten des Fonds im Jahr 2020?

Die österreichischen Sozialversicherungsträger (SVS) bieten Betroffenen die Möglichkeit, die Sozialversicherungsbeiträge stunden zu lassen oder in Raten zu bezahlen sowie die Beitragsgrundlage herabzusetzen. Zudem ist auch eine gänzliche oder teilweise Nachsicht der Verzugszinsen möglich.

4)    Wie viele Anträge auf Stundungen gab es 2020 für selbständige KünstlerInnen? (Bitte nach Kunstsparten und Bereichen –aufschlüsseln).

a)    Wie viele dieser Anträge wurden absolut und prozentuell 2020 bearbeitet?

b)    Wie viele dieser Anträge brachten 2020 absolut und prozentuell eine positive Entscheidung?

c)   Wie viele dieser Anträge brachten 2020 absolut und prozentuell eine negative Entscheidung?

d)    Was waren die Gründe für die Ablehnungen der Stundungen?

e)    Welche Summe wurde 2020 insgesamt gestundet?

f)    Auf welche Höhe beläuft sich die jeweilige Stundung pro Person im Durschnitt?

5)    Wie viele Anträge auf Ratenzahlung gab es 2020 für selbständige KünstlerInnen? (Bitte nach Kunstsparten und Bereichen aufschlüsseln)

a)    Wie viele dieser Anträge wurden absolut und prozentuell 2020 bearbeitet?

b)    Wie viele dieser Anträge brachten 2020 absolut und prozentuell eine positive Entscheidung?

c)   Wie viele dieser Anträge brachten 2020 absolut und prozentuell eine negative Entscheidung?

d)    Was waren die Gründe für die Ablehnungen der Ratenzahlung?

 

6)    Wie viele Anträge auf Nachsicht der Verzugszinsen gab es 2020 für selbständige KünstlerInnen? (Bitte nach Kunstsparten und Bereichen aufschlüsseln)

a)    Wie viele dieser Anträge wurden absolut und prozentuell 2020 bearbeitet?

b)    Wie viele dieser Anträge brachten 2020 absolut und prozentuell eine positive Entscheidung?

c)   Wie viele dieser Anträge brachten 2020 absolut und prozentuell eine negative Entscheidung?

d)    Was waren die Gründe für die Ablehnungen der Nachsicht auf Verzugszinsen?

Bitte alle Zahlen nach Möglichkeit mit Stichtag 31.12.2020 angeben.