4720/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.12.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Sonja Hammerschmid, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend qualitätsvolle sexuelle Bildung in österreichischen Schulen.

 

 

Die Debatte um sexuelle Bildung im Schulunterricht entbrannte im vergangenen Schuljahr insbesondere anhand der Tätigkeiten des Vereins Teen Star und zeigte die Notwendigkeit, dass qualitätsvolle sexuelle Bildung anhand der geltenden Richtlinien (insbesondere des Grundsatzerlasses zur Sexualpädagogik) gewährleistet wird. Nach langer Untätigkeit und verschiedenen, widersprüchlichen Ankündigungen reagierte das zuständige Bildungsministerium am 1. April 2019 schließlich und kündigte an, dass der Verein Teen Star nicht mehr an Schulen tätig sein darf und ein neues Akkreditierungsverfahren für sexualpädagogische Vereine eingerichtet werden soll.

 

In einer Anfragebeantwortung vom 28. Mai 2019 stellten Sie als zuständiger Minister klar, dass „geplant ist, die Beurteilung der Qualität und Seriosität dieser Angebote entsprechend gründlich durchzuführen und hierfür ein entsprechend fundiertes Akkreditierungsverfahren, dessen Kern die Beurteilung durch einen mit externen Expertinnen und Experten besetzten Akkreditierungsrat ist, einzurichten, ist für die Abwicklung der großen Zahl der zu erwartenden Anträge ein entsprechender Zeitraum einzukalkulieren. Das Ergebnis der Überprüfungen und die Veröffentlichung der Liste wird im Frühjahr 2020 erfolgen können, sodass die neue Regelung dann ab dem Schuljahr 2020/21 in Kraft treten kann.“[1] Dieser Akkreditierungsbeirat soll „bundesweit wirken und wird daher im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung angesiedelt.“[2]

 

Zum Jahresende 2020 stellt sich nun die Frage, wie weit diese Ankündigungen bereits vom Bundesministerium umgesetzt wurden, um sichere, qualitätsvolle sexuelle Bildung für alle SchülerInnen in Österreich zu garantieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Wurde das von Ihnen angekündigte Akkreditierungsverfahren mit einem Beirat aus entsprechenden ExpertInnen eingerichtet und hat dieser Beirat seine Aufgaben begonnen?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum noch nicht? Bitte erläutern Sie Ihre Antwort.

2.    Auf welcher Basis wurden die Aufgaben und die Arbeitsweise dieses Akkreditierungsbeirats definiert?

a.    Braucht es künftige gesetzliche Änderungen oder einen Erlass Ihres Ministeriums? Wenn ja, wann ist dieser geplant?

3.    Welche Mitglieder gehören diesem Beirat an? Bitte fügen Sie eine Liste der Mitglieder, sowie eine Begründung für die Auswahl der Zusammensetzung bei.

4.    Wie viele Akkreditierungsverfahren für externe Einrichtungen wurden vom Akkreditierungsbeirat bisher abgewickelt?

a.    Bitte führen Sie eine Liste der geprüften, zugelassenen und abgelehnten Vereine, sowie eine entsprechende Begründung bei.

5.    Nach welchen Kriterien arbeitet der Akkreditierungsbeirat und trifft seine Entscheidungen?

6.    Welche Stelle in Ihrem Ministerium ist für die Koordination der Arbeit dieses Akkreditierungsbeirats zuständig?

7.    Inwieweit sind die jeweiligen Bildungsdirektionen in die Arbeit des Akkreditierungsbeirats eingebunden?

8.    Wird es nach der Akkreditierung eines Vereins (beispielsweise stichprobenartig) laufende Überprüfungsverfahren seiner Tätigkeit in Hinblick auf die gesetzliche Zielsetzung geben?

9.    Wenn der Akkreditierungsbeirat noch nicht eingerichtet wurde, in welchem Stadium der Vorbereitung befindet sich Ihr Ministerium gerade?

10. Im Jahr 2019 wurde vom Bundesminister medial ein breites "Meinungsspektrum" als Ziel der Besetzung des Akkreditierungsbeirats angegeben. Sind Vertreterinnen von Religionsgemeinschaften Teil dieses Beirats bzw. werden sie Teil davon sein?

11. Sind die vom Bundesminister eingerichteten Clearingstellen in den Bildungsdirektionen noch tätig?

a.    Wenn nein, warum nicht? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

12. Wurde die Tätigkeit der eingerichteten Clearingstellen überprüft und evaluiert?

a.    Wenn ja, wann und in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Bitte fügen Sie die Unterlagen einer entsprechenden Prüfung bei?

13. Ist der Verein Teen Star im Schuljahr 2020/21 an österreichischen Schulen als externer Anbieter von Workshops tätig bzw. dürfte er es ausgehend von der aktuellen Lage (Weisungen des BMBWF etc.) sein?



[1] s. dazu Parlamentarische Anfragebeantwortung 3233/AB zu 3238/J (XXVI.GP)

[2] Ebd.