4756/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.12.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Hintergründe der Aktion "Ramses/Luxor" gegen die Muslimbruderschaft am 9. November 2020

Am 9. November 2020 fand eine groß angelegte Ermittlungsoperation unter dem Namen "Ramses/Luxor" statt. 

930 Polizeibeamt_innen sollen dabei im Einsatz gewesen sein und insgesamt 60 Hausdurchsuchungen in vier Bundesländern im Zusammenhang mit Verfahren gegen 70 Beschuldigte durchgeführt haben.

Medien sprachen von der Sicherstellung von 25 Millionen Euro in bar, wobei diese Angabe von der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt wurde. Zahlreiche elektronische Beweismittel seien beschlagnahmt worden.

Ziel der Zugriffe waren Personen und Vereine, die die Muslimbruderschaft und die Hamas unterstützen sollen.

Mehrere Medien berichteten über Vorfälle, die Fragen zur Verhältnismäßigkeit aufkommen lassen, darunter z.B. "Die Furche":

"Betroffene berichten mittlerweile von ziemlich rüden Vorgangsweisen. Manch ein älterer Herr wachte mit Blick in einen Gewehrlauf auf. Wohnräume sollen verwüstet worden sein, und selbst Vorwürfe der Körperverletzung stehen im Raum.

Dementsprechend dramatisch sind die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft Graz erhebt. Den mutmaßlichen Muslimbrüdern wird Mitgliedschaft in einer staatsfeindlichen Verbindung, in einer terroristischen Vereinigung, einer kriminellen Organisation und Terrorismusfinanzierung vorgeworfen. Betroffen waren neben der „Liga Kultur“, der „Anas-Schakfeh-Privatstiftung“ und einigen weiteren Vereinen auch Gründungsmitglieder der „Muslimischen Jugend Österreichs“ (MJÖ) und ein Politikwissenschaftler, der sich vor allem mit seiner – teilweise mit türkischen Geldern finanzierten – Islamophobieforschung hervorgetan hatte.

(...)

Die Fragen, die bei der Vernehmung mehreren Verdächtigen gestellt wurden, scheinen eher einer Gesinnungsprüfung denn einem Terrorismusverdacht adäquat zu sein. So interessierte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz etwa dafür, wie viele Freundschaften mit autochthonen nicht-muslimischen Österreichern gepflegt würden, was man über einen Dialog mit Israel denke, wie man zur Ehe von minderjährigen Mädchen stehe oder was man unter dem Begriff „Islamophobie“ verstehe.

Alles durchaus interessante politische Fragen, die jedoch nichts mit Terrorismus zu tun haben. Im Hausdurchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft Graz wird der Terrorismusverdacht primär darauf gebaut, die Muslimbruderschaft als Ganzes zu einer terroristischen Organisation zu erklären, ganz ähnlich wie dies Ägypten nach dem Militärputsch von 2013 getan hatte. Die dafür vorgelegten Belege sind dürftig und man behilft sich damit, eine ganze Reihe von Splittergruppen, die teilweise aus der Muslimbruderschaft hervorgegangen sind, sich aber von dieser getrennt hatten, der Mutterorganisation zuzurechnen."

Quelle: https://www.furche.at/meinung/diesseits-von-gut-und-boese/terrorismus-bei-muslimbruedern-eher-duerftig-belegt-4139540

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Steht die Operation in einem Ermittlungszusammenhang mit dem Terroranschlag vom 2.11.2020?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Inwiefern nein?

2.    Wie viel Vorbereitungszeit ging der Operation voran?

3.    Ab welchem Zeitpunkt hatten Sie persönlich Kenntnis von der Operation und in welchem Umfang?

4.    Ab welchem Zeitpunkt hatten welche Personen Ihres Kabinetts Kenntnis von der Operation und in welchem Umfang?

5.    Welche Dienststellen Ihres Ressorts waren in die Vorbereitungen involviert?

6.    Wie viele Beamt_innen Ihres Ressorts waren in die Vorfeldermittlungen in welchen Bundesländern involviert?

7.    Gegen wie viele Beschuldigte- natürliche und juristische Personen- richteten sich die "Vorfeldermittlungen"?

8.    Aufgrund welcher konkreten Delikte wurde im Vorfeld der Operation ermittelt?

9.    Auf welche konkreten Tatsachen stützten sich diese Vorfeldermittlungen?

10. Stuft die Staatsanwaltschaft die Muslimbruderschaft als Ganzes oder in Teilen als "terroristische Vereinigung" ein?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, inwiefern nicht?

c.    Auf welche konkreten Tatsachen und Ermittlungen welcher Behörden stützt sich diese Einstufung?

11. Stuft die Staatsanwaltschaft die Muslimbruderschaft als ganzes oder in Teilen als "Kriminelle Vereinigung" ein?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, inwiefern nicht?

c.    Auf welche konkreten Tatsachen und Ermittlungen welcher Behörden stützt sich diese Einstufung?

12. Stuft die Staatsanwaltschaft die Muslimbruderschaft als ganzes oder in Teilen als "staatsfeindliche Verbindung" ein?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, inwiefern nicht?

c.    Auf welche konkreten Tatsachen und Ermittlungen welcher Behörden stützt sich diese Einstufung?

13. Welchen konkreten Zweck verfolgte die Operation am 9.11.2020?

14. Welche Staatsanwaltschaft(en) führt bzw. führen das Verfahren rund um die Operation?

15. Wie lautet die Begründung der Staatsanwaltschaft für die Hausdurchsuchungen?

16. Welche Genehmigungen für die Ausübung welcher staatspolizeilicher bzw. strafprozessualer Befugnisse wurden für diese Operation beim Rechtsschutzbeauftragten bzw. der Staatsanwaltschaft oder bei Gerichten eingeholt?

17. Auf welche Tatsachen stützten sich diese Anträge genau?

18. Welches Gericht erteilte wann die Bewilligung für die Hausdurchsuchungen?

19. Erteilte das Gericht die Bewilligung für die Hausdurchsuchung im vollen Umfang wie von der StA beantragt?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, inwiefern nicht?

20. War die Operation eine rein strafprozessuale Ermittlungshandlung?

21. Wann begann die Planung der Operation?

22. Welche Stellen Ihres Ressorts waren in die Planung der Operation ab wann und inwiefern involviert?

23. In wie vielen Wohnungen wurden Hausdurchsuchungen am 9.11.2020 durchgeführt?

24. In wie vielen Geschäftsräumlichkeiten wurden Hausdurchsuchungen am 9.11.2020 durchgeführt?

25. In wie vielen Vereinsräumlichkeiten wurden Hausdurchsuchungen am 9.11.2020 durchgeführt?

26. Trifft es zu, dass Türen zu Wohnungen gewaltsam geöffnet wurden?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen trifft das zu?

b.    Wenn ja, was war jeweils der konkrete sachliche Grund für die gewaltsame Öffnung der Wohnungen?

27. Kam es im Zuge der Hausdurchsuchungen zu Sachschäden?

a.    Wenn ja, in welchem Ausmaß?

b.    Wenn ja, was wurde beschädigt?

c.    Wenn ja, in welcher Höhe entstand Sachschaden?

d.    Wenn ja, wird der Sachschaden den Betroffenen von der Republik ersetzt?

28. Kam es im Zuge der Hausdurchsuchungen zu Personenschäden bzw. Körperverletzungen?

a.    Wenn ja, wie viele von der Operation betroffenen wurden durch Beamte wie verletzt?

b.    Wenn ja, wie waren die konkreten Umstände der jeweiligen Verletzung?

29. Kam es im Zuge der Hausdurchsuchungen zu Waffengebrauch durch Beamte?

a.    Wenn ja, inwiefern und in welchem Ausmaß?

b.    Wenn ja, wie waren die konkreten Umstände des jeweiligen Waffengebrauchs?

30. Stießen die einschreitenden Beamten bei den Hausdurchsuchungen auf physische Gegenwehr?

a.    Inwiefern?

31. Wurden im Zuge der Hausdurchsuchung Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet?

a.    In wie vielen Fällen war das der Fall und wurde dies jeweils zur Anzeige gebracht?

32. Wie viele Personen wurden am 9.11.2020 zur sofortigen Aussage der Behörde vorgeführt?

a.    als Beschuldigte?

b.    als Zeugen?

33. Wie viele Personen wurden am 9.11.2020 einvernommen?

a.    als Beschuldigte?

b.    als Zeugen?

34. Wie viele dieser Personen zogen einen Verteidiger oder eine Vertrauensperson den Aussagen bei?

35. Wie vielen dieser Personen wurde ein Verteidiger zur Seite gestellt?

36. Zu welchen Beweisthemen wurden diese Personen am 9.11.2020 einvernommen?

37. Welche Stellen waren in die Erstellung des "Fragenkatalogs" für die Einvernahmen inwiefern involviert?

38. Trifft zu, dass die vorgeführten Personen zu "Gesinnungsfragen" befragt wurden?

a.    Inwiefern trifft dies zu?

b.    Inwiefern trifft das nicht zu?

c.    In welchem Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

d.    Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

39. Trifft zu, dass die vorgeführten Personen

a.    bezüglich ihrer Konfession befragt wurden?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

b.    bezüglich ihrer Ausübung der Religion und der Regelmäßigkeit befragt wurden?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

c.    bezüglich ihres Familienlebens befragt wurden? 

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

d.    bezüglich ihrer politischen Meinungen befragt wurden?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

e.    bezüglich Themen der islamischen Religion bzw. ihrer Position zu politischen Aspekte des Islams befragt wurden? 

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

f.     zum Begriff "Islamophobie" befragt wurden?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

g.    zu Palästina befragt wurden?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

h.    befragt wurden wie sie über die Errichtung eines Kalifats denken?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

i.      befragt wurden, ob sie dafür sind, dass man den Dialog bzw. die Friedensverhandlungen mit Israel führt und unterstützt?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

j.      befragt wurden welchen Zugang es aus ihrer Sicht benötigt, um den Konflikt zwischen Palästina und Israel zu lösen?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

k.    befragt wurden wie sie zu Ehen von minderjährigen Mädchen ab dem 9. Lebensjahr stehen?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

l.      befragt wurden wie sie zur Beschneidung von Frauen stehen und welchen Sinn sie dahinter sehen?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

m.  befragt wurden, ob es richtig ist, dass man einem Mitglied der Terrororganisation HAMAS eine Bühne in dem sozialen Medium Facebook gibt?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

n.    befragt wurden, ob sie denken, dass Muslime in Österreich unterdrückt werden?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

o.    befragt wurden, was sie von Jasser Arafat halten?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

p.    befragt wurden, ob sie dafür sind, dass Österreich, Europa bzw. die ganze Welt zu einem Kalifat wird?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

q.    befragt wurden, ob sie denken, dass Muslime aus ihrer Sicht Opfer sind?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw legte diese Fragen fest?

r.     befragt wurden, was sie über die Enthauptung des Lehrers Samuel Partys denken?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

s.    befragt wurden, was sie über den Terroranschlag in Wien vom 2.11.2020 denken?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

t.     befragt wurden, ob österreichische bzw. in Österreich aufgewachsene Kinder zu Märtyrern erzogen werden sollen?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

u.    befragt wurden, ob man im Namen Gottes töten darf? Wie sehen Sie das? Wie gehen Sie damit um, wenn Ihr Prophet oder Ihr Gott beleidigt wird? Immer wieder kommt es in Europa vermehrt zu islamistisch motivierten Gewalttaten. Wie sehen Sie das? Befürworten Sie diese Gewalttaten? Wo liegt da bei Ihnen die Grenze?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

v.    befragt wurden, wie viele Freundschaften sie und ihre Familie zu autochthonen (alteingesessenen) bzw. nicht muslimischen Österreichern pflegen?

                                      i.Inwiefern trifft dies zu?

                                    ii.Inwiefern trifft das nicht zu?

                                   iii.In welchem sachlichen Zusammenhang standen diese Fragen mit den Strafermittlungen?

                                   iv.Welche Stelle Ihres Ressorts arbeitete diese Fragen genau aus bzw. legte diese Fragen fest?

40. Wie viele Personen wurden im Zuge der Operation festgenommen?

a.    Was waren jeweils die konkreten Haftgründe?

41. Wie viele Personen, die im Zuge der Operation festgenommen wurden, wurden wieder enthaftet und weshalb jeweils?

42. Gegen wie viele Personen wurde in Folge der Operation Untersuchungshaft verhängt?

a.    Welche konkreten Haftgründe lagen für die U-Haft vor?

43. Wie viel Bargeld wurde im Zuge der Operation in Summe sichergestellt?

a.    Was war jeweils der Grund der Sicherstellung (Beweisgründe, Sicherung von Verfall oder Konfiskation)?

44. Wie viel Bargeld wurde an einzelnen Ermittlungsorten sichergestellt?

45. Wie viele Computer wurden in Summe sichergestellt (Beweisgründe, Sicherung von Verfall oder Konfiskation)?

46. Wie viele Mobiltelefone wurden in Summe sichergestellt (Beweisgründe, Sicherung von Verfall oder Konfiskation)?

47. Inwiefern war die Operation ein „Schlag gegen die Wurzeln des politischen Islams“ in Österreich?

48. Inwiefern war die Operation ermittlungstechnisch ein Erfolg?

a.    Fand man das, wonach man suchte?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, inwiefern nicht?

49. Inwiefern war die Operation ermittlungstechnisch kein Erfolg?

50. Zu welchem ermittlerischen Ergebnis führte die Operation konkret?

51. Konnte den von der Operation Betroffenen inzwischen

a.    eine finanzielle Unterstützung für den bewaffneten Kampf der Hamas oder einer der syrischen Milizen nachgewiesen werden?

                                      i.Inwiefern ja und bei wie vielen von der Operation Betroffenen ist dies der Fall?

                                    ii.Inwiefern nein und bei wie vielen von der Operation Betroffenen ist dies der Fall?

b.    eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder ein Betrag zu einer solchen nachgewiesen werden?

                                      i.Inwiefern ja und bei wie vielen von der Operation betroffen ist dies der Fall?

                                    ii.Inwiefern nein und bei wie vielen von der Operation betroffen ist dies der Fall?

c.    die Teilnahme zu einer staatsfeindlichen Verbindung oder Bewegung (§§ 247 bzw 247a StGB) oder ein Betrag zu einer solchen nachgewiesen werden?

                                      i.Inwiefern ja und bei wie vielen von der Operation betroffen ist dies der Fall?

                                    ii.Inwiefern nein und bei wie vielen von der Operation betroffen ist dies der Fall?

52. Kam es im Zuge der Operation und der Hausdurchsuchungen zu "Zufallsfunden" iSd § 122 Abs 2 StPO, die auf andere Straftaten oder Finanzvergehen hindeuten?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Bei wie vielen von der Operation Betroffenen ist dies der Fall?

c.    Welche "Zufallsfunde" waren das konkret?

d.    Auf welche konkreten Straftaten deuten diese hin?

53. Wie viele Personen wurden bzw. werden seit wann und bis wann als Beschuldigte aufgrund welcher Tatsachen und aufgrund welcher konkreten Delikte geführt?

54. Wie viele Einsprüche wegen Rechtsverletzungen gem § 106 StPO wurden im Zusammenhang mit der Operation von Betroffenen eingebracht?

a.    Was haben diese Einsprüche konkret zum Gegenstand?

b.    Welche Rechte wurden laut den Einsprüchen verletzt?

c.    Welchen Einsprüchen wurde von der Staatsanwaltschaft entsprochen?

d.    Welchen Einsprüchen wurde von der Staatsanwaltschaft nicht entsprochen?

e.    Wie viele Einsprüche wurden an Gerichte weitergeleitet?

f.     Wie viele diese Einsprüche wurden bereits von Gerichten behandelt und mit welchem Ergebnis?

55. Wie viele Personen werden nun als Beschuldigte aufgrund welcher Tatsachen und aufgrund welcher konkreten Delikte geführt?

56. Wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

a.    Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die StA?

b.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

                                      i.Wenn ja, gegen wen?

                                    ii.Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

c.    Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt (bzw. gegen einzelne zuvor als beschuldigt geführte) und aus welchen präzisen Gründen wann genau?

a.    Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

57. Wurden in Zusammenhang mit der Operation Weisungen durch das Ministerium oder die OStA Wien erteilt?

a.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

58. Ist beabsichtigt, in Zusammenhang mit der Operation Weisungen zu erteilen?

a.    Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache wann zu erteilen?

59. Wurde in Zusammenhang mit der Operation ein Vorhabensbericht der StA erstattet?

a.    Wenn ja, mit welchem Inhalt/Vorhaben?

60. Wurde in Zusammenhang mit der Operation eine Stellungnahme der OStA erstattet?

a.    Wenn ja, mit welchem Inhalt?

61. Wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

a.    Wenn ja: Wann wurden der Vorhabensbericht der StA und die Stellungnahme der OStA mit welchem Inhalt finalisiert?

62. Hat die StA vor, Anklagen gegen bestimmte Personen zu erheben?

a.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann und aufgrund welcher Delikte?

63. Hat die StA vor, das Verfahren gegen bestimmte Personen einzustellen?

a.    Wenn ja, gegen wen wann und mit welcher Begründung?