4757/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.12.2020
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Flüchtlinge“ als Tatverdächtige iZm strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung

 

Vor einiger Zeit wurde die vom im Bundesministerium für Inneres ansässigen Bundeskriminalamt jährliche Polizeiliche Kriminalstatistik (PSK) zur Erfassung und Darstellung der Entwicklung des kriminellen Geschehens in Österreich veröffentlicht. Für das Jahr 2019 verzeichnet die Statistik einen Anstieg von 3.653 vorsätzlich begangenen und angezeigten Gewaltdelikten im Vergleich zum Vorjahr 2018.[1] Neben den strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben und gegen die Freiheit werden auch strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung zur Gewaltkriminalität gezählt.

Unter der Deliktsgruppe „Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung“ wird unter anderem die Vergewaltigung (§ 201 StGB), die geschlechtliche Nötigung (§ 202 StGB) oder der sexuelle Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person (§ 205 StGB) zusammengefasst. Auch bei diesen Delikten mussten im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr Anstiege verzeichnet werden. So zum Beispiel bei der Vergewaltigung (§ 201 StGB), die im Jahr 2019 in 948 Fällen angezeigt wurde.

 

Von diesem Anstieg – und vor allem von den konkreten Tatverdächtigen – berichtete auch die österreichische Tageszeitung „Der Standard“ in seiner Onlineausgabe[2] vom 20. September 2020. Darin heißt es:

 

Doch an den Resultaten gebe es nun einmal nichts zu beschönigen, sagt Haller (Anmerkung: Frau Birgitt Haller ist Leiterin des Instituts für Konfliktforschung): Die sexuelle Gewalt ist gestiegen – und Asylwerber sind unter den Tatverdächtigen massiv überrepräsentiert."

Von 688 auf 782 ist die Zahl der Anzeigen wegen Vergewaltigung im Jahr eins nach dem Flüchtlingssommer angeschwollen, vier Fünftel des Zuwachses sind auf Asylwerber zurückzuführen. Der Anteil der Gruppe an allen Tatverdächtigen dieses Delikts stieg 2016 von 5,7 auf 14,6 Prozent. Einen exakten Referenzwert gibt es nicht. Diverse Daten legen aber nahe, dass Asylwerber auch zum Höhepunkt nie viel mehr als ein Prozent der Gesamtbevölkerung ausgemacht haben.

 

Die Bilanz von Asylwerbern in Österreich, die in einen Zusammenhang mit strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung gebracht werden können, fällt also seit Jahren besonders deutlich und vor allem erschreckend aus. Aber auch das Jahr 2020 reiht sich nahtlos in die Serien von sexuellen Übergriffen durch Asylwerber ein, wie unter anderem der Fall „Poysdorf“[3] zeigt.

 

Das bisherige Leben von Vergewaltigungs- und Missbrauchsopfer und deren Angehörigen verändert sich durch die Tat schlagartig. Regelmäßig müssen Opfer inklusive der Familienmitglieder mit schweren psychischen Belastungen als Folge des sexuellen Übergriffs kämpfen. Perfiderweise können sich zusätzlich zu der ohnehin schon vorliegenden Ausnahmesituation der Betroffenen rechtliche Unverständlichkeiten ergeben, wie der Vergewaltigungsprozess „Tulln“[4] zeigt, bei dem zwei Asylwerber vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.     In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2015 – 2020 Asylwerber vom Vorwurf einer strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung freigesprochen? (Bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren)

2.     In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2015 – 2020 Asylberechtigte vom Vorwurf einer strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung freigesprochen? (Bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren)

3.     In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2015 – 2020 Personen mit einem negativen Asylbescheid vom Vorwurf einer strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung freigesprochen? (Bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren)

 



[1] Bundesministerium für Inneres, Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik 2019

[2] Der Standard, Sexuelle Übergriffe von Asylwerbern: Die Bilanz fällt auch bedrückend aus, https://www.derstandard.at/story/2000120109029/sexuelle-uebergriffe-von-asylwerbern-die-bilanz-faellt-auch-bedrueckend-aus, abgerufen am 15.12.2020

 

[3] Kurier, Justizirrtum: DNA überführt Freigelassenen nach Vergewaltigungsfall, https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/justizirrtum-dna-ueberfuehrt-freigelassenen-vergewaltiger/400832723, abgerufen am 17.12.2020

[4] Kurier, Prozess um Vergewaltigung in Tulln: Urteile sind rechtskräftig, https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/prozess-um-vergewaltigung-in-tulln-urteile-sind-rechtskraeftig/400036588, aufgerufen am 17.12.2020