4758/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.12.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an den Herrn Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend die Gefahren für die körperliche Unversehrtheit bei der Abnahme von COVID-19 Testungen

 

 

Testungen auf COVID-19 sind mit dem heurigen Jahr zu einem wiederkehrenden Bestandteil im Leben vieler Österreicher geworden.

Unter dem Aspekt einen weiteren „Lockdown“ verhindern zu wollen, erfolgte im Dezember 2020 eine in Österreich bisher einmalige COVID-19 Massentestung.

Nach Wegfall der allgemeinen Freiwilligkeit, verbunden mit der Einführung einer Sanktionierung von „Testverweigerern“, werden kritische Stimmen besorgter Bürger immer lauter.

Neben der zweifelhaften Aussagekraft durch die hohe Zahl an „falsch-positiven“, wie auch „falsch-negativen“ Testresultaten werden auch potentielle Gefahren der Durchführung der Testung selbst von Expertenseite artikuliert.

Einer Publikation der Ärztekammer Steiermark ist zu entnehmen, dass bereits Mängel im korrekten Umgang bei den Testprozeduren festgestellt wurden und auch vielfach falsche Gebrauchsanleitungen den Tests beiliegen sollen.[1] Bei nicht ordnungsgemäß durchgeführten Testungen soll lt. Steirischer Ärztekammer eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eine mögliche Folge sein.

 

Bezugnehmend auf die durch die Ärztekammer Steiermark artikulierten Gefahren von COVID-19 Testungen und der im Jänner beginnenden Sanktionierung von Testverweigerern ergibt sich an den Herrn Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende


Anfrage

1.        Ist Ihnen die Stellungnahme der Steirischen Ärztekammer zur korrekten Abnahme von PCR-Tests sowie zu möglichen Risiken und Schäden bei nicht fachgerechter Abnahme dieser Tests (https://www.aekstmk.or.at/233?articled=9879&articleId=9879) bekannt?

2.        Sind Ihnen die möglichen Schäden, die durch einen nicht fachgemäß durchgeführten Test entstehen können, bekannt?

3.        Können Sie ausschließen, dass bei den Massentestungen Personal zum Einsatz kommt (z.B. Präsenzdiener, Zivildiener oder andere), welches keine ausreichend fundierte medizinische Ausbildung hat, um PCR-Testabstriche ordnungsgemäß und sicher durchführen zu können?

4.        Personen welcher Berufsgruppen und mit welcher fachlichen Ausbildung werden diese Massentestungen vornehmen und Risikoaufklärungen vornehmen?

5.        Werden die zu testenden Personen, wie bei anderen medizinischen Eingriffen auch, vor der Durchführung eines PCR-Tests über mögliche Risiken aufgeklärt?

a.    Wenn nein, warum werden die zu testenden Personen nicht über mögliche Risiken aufgeklärt?

6.        Wer trägt die Haftung, wenn es durch nicht fachgemäß durchgeführte Testungen zu Verletzungen an zu testenden Personen kommt?



[1] https://www.aekstmk.or.at/233?articled=9879&articleId=9879 (abgerufen, am 21.12.20)