4850/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.01.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Wasserrettung

 

Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Rettungsorganisationen liegt bei den Bundesländern, im Rahmen des Sanitätergesetzes können Rettungsorganisationen auch vom Gesundheitsministerium anerkannt werden. Da für die Tätigkeit als Sanitäter regelmäßig Fortbildungen absolviert werden müssen, bietet ein großer Teil der Rettungsorganisationen selbst Ausbildungen an. Auch dafür erteilen die jeweiligen Bundesländer die nötigen Genehmigungen.

Anders liegt der Fall bei Wasserrettungsorganisationen. Diese benötigen für die Durchführung von Schwimmkursen beziehungsweise der Ausbildung zum Rettungsschwimmer einen Bescheid der ARGE Österreichisches Wasserrettungswesen und damit des Sportministeriums. Öffentlich sind allerdings keine Informationen verfügbar, welche Leitlinien bei der ARGE erfüllt werden müssen, welche Personen für diese verantwortlich sind oder auf welcher Basis die Tätigkeiten definiert sind. Als Mitglieder der ARGE sind der Österreichische Samariter-Bund (Wasserrettung), das Österreichische Jugendrotkreuz, die Österreichische Wasser-Rettung und Dienstbereiche des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport angeführt – Die geänderten Zuständigkeitsbereiche der Ministerien wurden hier offenbar nie angepasst.

Soweit eruierbar ist für die Zulassung lediglich eine bundesweite Tätigkeit notwendig sowie die nötige Zertifizierung der Auszubildenden bei der Österreichischen Wasser-Rettung. Zusätzlich benötigen Organisationen eine geeignete Datenbank, um die Informationen zu einzelnen Abzeichen und nötigen Rezertifizierungen von Personen verfügbar zu haben. Unklar ist allerdings, wie das Sportministerium diese Bedingungen vor der Ausstellung eines nötigen Bescheides sowie während des laufendes Betriebes überprüft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche Richtlinien muss die ARGE Österreichisches Wasserrettungswesen erfüllen, um als bundesweite Koordinationsplattform anerkannt zu sein?

2.    Wann erhielt das Bundesministerium für Sport zuletzt einen Bericht der ARGE Österreichisches Wasserrettungswesen?

3.    Wann wurde zuletzt überprüft, ob die Mitglieder der ARGE Österreichisches Wasserrettungswesen bundesweit tätig sind?

4.    Wann wurde zuletzt überprüft, welche Qualifikationen die Ausbildner der teilnehmenden Organisationen inne haben?

5.    Wann wurde zuletzt überprüft, wie regelmäßig die teilnehmenden Organisationen Mitglieder zu Rezertifizierungen aufforderte?

6.    Wann wurde zuletzt überprüft, welche Ausbildungsstandards diese Organisationen anbieten/ einhalten?

7.    Wie viele Anträge erhielt das Bundesministerium für Sport in den vergangenen zehn Jahren, mit denen um Aufnahme der Tätigkeit als Schwimm-/ Rettungsschwimmschule angesucht wurde? (Bitte um Aufstellung nach Bundesland und Jahren)

a.    Wie viele davon wurden positiv entschieden? (Bitte um Aufstellung nach Bundesland und Jahren)

b.    Wie viele davon wurden negativ entschieden und aus welchen Gründen? (Bitte um Aufstellung nach Bundesland und Jahren)