4897/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.01.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz, Thomas Drozda, GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Sonderpresseförderung für das Medium „Wochenblick“

 

Das oberösterreichische Medium „Wochenblick“ erhielt im Jahr 2020[1] eine Sonderpresseförderung in der Höhe von knapp 35.000 Euro. Wochenblick steht seit Jahren in der Kritik die LeserInnen zu täuschen und zu desinformieren. Laut Presserat verstieß das Magazin der Vergangenheit mehrfach gegen mehrere Punkte des Ehrenkodex für die österreichische Presse. Etwa gegen den Punkt 2 (Genauigkeit) und Punkt 7 (Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung)[2]. Im April 2020 verweist das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands darauf, dass die Sprache eines Artikels vom 6. April 2020 „bis aufs Wort gängigen rechtsextremen Unterstellungen gegenüber dem Islam bzw. muslimischen Zugewanderten gleicht […]“[3] Umso verwunderlicher ist es nun, dass „Wochenblick“ im Corona-Krisenjahr eine Sonderpresseförderung erhält.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1)   Ist es korrekt, dass das oben angeführte Medium „Wochenblick“ 34.398,00 Euro an Förderungsmitteln für das Jahr 2020 erhielt?

a)   Wenn ja, wie wurde dieser Betrag errechnet?

2)   Wodurch sehen Sie die Voraussetzung des § 2 Absatz 1 Ziffer 1 PresseförderungsG, demnach das förderungswürdige Medium, vorwiegend der politischen, allgemein wirtschaftlichen oder kulturellen Information und Meinungsbildung“ zu dienen hat, bei „Wochenblick“ erfüllt?

3)   Welchen Kriterien zufolge wurde dem Medium „Wochenblick“ eine Sonderpresseförderung zugesprochen?

4)   Inwieweit unterscheiden sich die Kriterien der Presseförderung und der Sonderpresseförderung? (Bitte um detaillierte Ausführungen

5)   Wurde von der Presseförderungskommission eine Empfehlung abgegeben, das genannte Medium zu fördern?

a)   Wenn ja, wann?

b)   Wenn ja, wie lautet die Begründung?

c)    Wenn ja, wird diese Empfehlung regelmäßig evaluiert?

6)   Wurde ein Gutachten gemäß § 4 Absatz 2 PresseförderungsG eingeholt?

a)   Ist das Gutachten der Presseförderungskommission veröffentlicht?

i)     Wenn ja, wann und wo?

ii)   Wenn ja, wer stellte das Gutachten aus? (Bitte um Auflistung)

7)   Wurde ein Gutachten gemäß § 2 Absatz 8 PresseförderungsG eingeholt?

a)   Ist das Gutachten der Presseförderungskommission veröffentlicht?

i)     Wenn ja, wann und wo?

ii)   Wenn ja, wer stellte das Gutachten aus? (Bitte um Auflistung)

8)   Hat das Medium „Wochenblick“ in den Jahren 2015-2020 um Presseförderung angesucht?

a)   Wenn ja, wurde diese jeweils bewilligt?

i)     Wenn ja, mit welcher Begründung?

ii)   Wenn nein, warum nicht?

9)   Wurden für die oben genannte Publikation im Jahr 2020 auch Vertriebsförderungen ausbezahlt?

a)   Wenn ja, in welcher Höhe?

10)        Hat das Medium „Wochenblick“ in den Jahren 2015-2020 um Vertriebsförderung angesucht?

a)   Wenn ja, wurde diese jeweils bewilligt?

i)     Wenn ja, mit welcher Begründung?

ii)   Wenn nein, warum nicht?

11)        In welcher Höhe sind Presseförderungen an „Wochenblick“ für 2021 geplant?

12)        Gab es seitens Ihres Ressorts Inserate im Medium „Wochenblick“ im Jahr 2020?

a)   Wenn ja, in welche Höhe?

b)   Wenn ja, wann?

c)    Wenn ja, zu welchen Themen?

d)   Wenn ja, warum?

13)        Ist in Ihrem Vollziehungsbereich für das Jahr 2021 geplant, Inserate in zu schalten?

a)   Wenn ja, in welche Höhe?

b)   Wenn ja, wann?

c)    Wenn ja, zu welchen Themen?

d)   Wenn ja, warum?

 



[1]https://rtr.at//medien/was_wir_tun/foerderungen/pressefoerderung/ergebnisse/2020/Ergebnisse_Sonderpressefoerderung_12c_2020.pdf, abgerufen am 13. Jänner 2021

[2] https://presserat.at/rte/upload/entscheidungen_2018/entscheidung_2018_017_03.04.2018.pdf, abgerufen am 13. Jänner 2021

[3] https://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/neues-von-ganz-rechts/archiv/april-2020/die-extreme-rechte-in-zeiten-von-corona-teil-2, abgerufen am 13. Jänner 2021