4971/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.01.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA; Dr. Dagmar Belakowitsch; Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Basis des ersten Staatenberichtes

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein internationaler Vertrag, in dem sich Österreich als Unterzeichnerstaat verpflichtet hat, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, zu schützen und auch zu fördern.

Seit 2008 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft und sie muss sowohl bei der Gesetzgebung als auch bei der Vollziehung berücksichtig werden. Im Herbst 2010 hat Österreich der UN den ersten Staatenbericht zukommen lassen, um über die ersten beiden Jahren seit Inkrafttreten der Konvention Bilanz zu ziehen. Im September 2013 fand sodann die Staatenprüfung  Österreichs in Genf statt. Im Zuge dessen ist auf Grundlage des ersten Staatenberichtes Österreichs, der Beantwortung von offenen Fragen sowie aufgrund der Ergebnisse der ersten Staatenprüfung eine „abschließende Bemerkung (´Colcluding Observations´)“ veröffentlicht worden, die neben 58 Punkten auch 23 Empfehlungen der UN enthalten, die Österreich bis zu nächsten Staatenprüfung im Jahr 2021 umgesetzt haben soll. Besonders hervorgehoben werden dabei die Etablierung der Rechte von Kindern mit Behinderungen, die Gleichstellung von Mädchen und Frauen mit Behinderungen sowie die Durchführung von bewusstseinsbildenden Kampagnen, um überholten Stereotypen gegenüber Personen mit Behinderung entgegenzuwirken. Es gab aber auch die Aufforderung, flächendeckendere Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden zu schaffen, sowie mehr Informationen für Menschen mit Behinderung in Katastrophenfällen bereitzustellen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Inwiefern ist man der Empfehlung des Ausschusses nachgekommen, die Rechte von Kindern mit Behinderungen zu stärken?

2.     Welche Maßnahmen wurden konkret gesetzt, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu fördern?

3.     Welche bewusstseinsbildenden Kampagnen wurden in Österreich konkret umgesetzt?

4.     Wie hoch waren die Kosten der gesetzten Kampagnen?

5.     Welche Maßnahmen zur übergreifenden Barrierefreiheit gem Art. 9 des Übereinkommens sind in Österreich flächendeckend umgesetzt worden?

6.     Wie hoch waren die dafür aufgewendeten Kosten?

7.     Konnten die Ziele zur flächendeckenderen Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden umgesetzt werden?

8.     Wenn „Nein“, in welchen Bereichen gibt es Aufholbedarf?

9.     Wurden Menschen mit Behinderung über notwendige Unterstützung im Katastrophenfall informiert?

10.  Wenn „Ja“, in welcher Form fand die Kontaktaufnahme statt?

11.  Wie hoch waren die dafür anfallenden Kosten?

12.  Wenn „Nein“, warum sieht man keine Notwendigkeit, diese Empfehlung umzusetzen?