4984/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.01.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Finanzierung und Reform des Maßnahmenvollzug

 

In seinem Bericht zum Thema „Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs“ prüfte der Rechnungshof die Generaldirektion für den Straf- und Maßnahmenvollzug im Zeitraum 2015 bis 2018. Die zum Stichtag 1.1.2019 mit 9.163 Häftlingen hohe Anzahl an Insass_innen wird darin ebenso kritisiert, wie die Senkung des Leistungsniveaus für die Rekrutierung des Justizwachepersonals. In insgesamt 46 Punkten listet der Rechnungshof konkretes Verbesserungspotenzial auf und reiht sich damit in die lange Liste an Berichten, die dringende Reformen im Maßnahmenvollzug einmahnen.

So liegt dem Justizministerium bereits seit 2015 der Abschlussbericht „Reform des Maßnahmenvollzugs“ vor. Damals unterbreiteten namhafte Expert_innen insgesamt 92 Vorschläge und Empfehlungen. Auf Nachfrage zum Stand der Reform ließ das Justizministerium im Mai 2020 (1277/AB) wissen, dass nach Vorentwürfen in den Jahren 2016 und 2017 der „letzte Entwurf Anfang 2019 einer Vorbegutachtung durch Stakeholder bzw. Expert_innen unterzogen“ wurde. Dieser Entwurf fiel noch vor Abklärung der Finanzierbarkeit, die die „Vorbedingung für die Finalisierung und Versendung zur allgemeinen Begutachtung“ darstellt, dem vorzeitigen Ende der Legislaturperiode zum Opfer. In weiterer Folge erfuhr das Reformprojekt durch das aktuelle Regierungsprogramm „etwas anders akzentuierte Vorgaben“, wobei der neue Entwurf „kurz vor der Finalisierung“ stünde, und diese „relativ kurzfristig erfolgen“ könne, „sobald die Finanzierung zumindest in groben Umrissen gewährleistet ist“. Abschließend wird auf die COVID-19 Pandemie verwiesen, in deren Folge der Budgetbedarf für das Reformvorhaben „frühestens für das Jahr 2021 nach vorliegendem Gesetzesentwurf gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen geltend gemacht werden“ könne.

Im Bundesvoranschlag für das Jahr 2021 (380 d.B.) wird in Untergliederung 13 Justiz eine Reform des Maßnahmenvollzugs gemäß § 21 Abs. 1 und 2 StGB für Ende 2021 in Aussicht genommen. Konkret ist dort zu lesen: „31.12.2021: Überarbeitung der derzeit geltenden Rechtsgrundlagen hin zu einem modernen Maßnahmenvollzugsgesetz unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EGMR, insbesondere zum Rechtsschutzsystem. Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich des §21 Abs. 1 und 2 StGB unter Beiziehung von Expert_innen.“ Insgesamt weist der Bundesvoranschlag für den Bereich Justiz zusätzliche 66 Millionen Euro für das Jahr 2021 aus.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie ist der Stand der Umsetzung zur Reform des Maßnahmenvollzugs?

2.    Welche konkreten Maßnahmen treffen Sie bzw werden Sie 2021 noch treffen, um die angekündigte Reform des Maßnahmenvollzugs zu gewährleisten?

3.    Da Ihnen als Ministerin entsprechende interne Berechnungen Ihres Hauses vorliegen werden: Welche budgetären Mittel werden zur Umsetzung der Reform des Maßnahmenvollzugs im Sinne des von Ihnen angekündigten, bereits kurz vor der Finalisierung stehenden Entwurfs benötigt? (Bitte um konkrete Aufschlüsselung in welchen Bereichen diese Kosten anfallen; sofern keine detaillierten Angaben gemacht werden können, wird um eine Schätzung ersucht.)

4.    Sind die notwendigen budgetären Vorkehrungen für das Reformvorhaben von Ihnen oder seitens des Finanzministeriums für das Budget 2021 getroffen worden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Benötigen Sie zusätzliche budgetären Mittel zur Realisierung des Reformvorhabens?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe, in welchen Bereichen und in welchem Zeitrahmen? (Bitte um konkrete Aufschlüsselung in welchen Bereichen dieses Kosten anfallen.)

b.    Sofern keine detaillierten Angaben gemacht werden können, wird um eine Schätzung ersucht.

6.    Führten Sie bereits Gespräche mit dem Finanzministerium in Bezug auf die Finanzierung des Reformvorhabens?

a.    Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen in Anbetracht der notwendigen budgetären Mehraufwendungen im Bereich des Maßnahmenvollzugs?

b.    Wenn ja, haben Sie den Herrn Finanzminister über die groben Missstände im Bereich des Maßnahmenvollzugs in Kenntnis gesetzt?

c.    Wenn ja, was war die Reaktion des Finanzministers?

d.    Wenn nein, weshalb nicht?

7.    Wurden Sie seitens des Bundesministeriums für Finanzen auf mögliche Hindernisse im Zusammenhang mit der Umsetzung des Reformvorhabens aufmerksam gemacht?

a.    Wenn ja, welche Hindernisse wurden konkret adressiert?

b.    Wenn nein, werden Sie Gespräche mit dem Finanzministerium in Bezug auf die benötigten budgetären Mitteln führen?

8.    Welche konkreten Maßnahmen treffen Sie bzw werden Sie 2021 noch treffen, um der permanenten Überbelegung in den Vollzugsanstalten angemessen zu begegnen? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

9.    Da Ihnen als Ministerin entsprechende interne Berechnungen Ihres Hauses vorliegen werden. Welche budgetären Mittel benötigen Sie zusätzlich in welcher Höhe und welchem Zeitrahmen, um der permanenten Überbelegung in den Vollzugsanstalten angemessen begegnen zu können? (Um detaillierte Angaben wird ersucht. Sofern keine detaillierten Angaben gemacht werden können, wird um eine Schätzung ersucht.)

10. Auf welche Höhe belaufen sich die durchschnittlichen Kosten für die Unterbringung eines Gefangenen im Strafvollzug zum Stichtag 1.1.2021 und wie setzen sich diese Kosten zusammen? (Um detaillierte Angaben wird ersucht. Sofern keine detaillierten Angaben gemacht werden können, wird um eine Schätzung ersucht.)

11. Auf welche Höhe belaufen sich die durchschnittlichen Kosten für die Unterbringung eines Gefangenen im Maßnahmenvollzug zum Stichtag 1.1.2021 und wie setzen sich diese Kosten zusammen? (Um detaillierte Angaben wird ersucht. Sofern keine detaillierten Angaben gemacht werden können, wird um eine Schätzung ersucht.)

12. Welche konkreten Maßnahmen treffen Sie bzw werden Sie 2021 noch treffen, um die vom Rechnungshof aufgezeigten Missstände zu beseitigen bzw ihnen angemessen entgegenzuwirken?