5182/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.01.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Wirbel um Masken ohne Zertifizierung bei der Polizei

 

Am 27. Jänner 2021 berichtete die „Kronen Zeitung“, dass nicht zertifizierte FFP2-Masken an steirische Polizisten ausgegeben wurden. Es würde sich dabei um chinesische Produkte handeln, von denen laut Schätzungen renommierter Prüfgesellschaften bis zu 80 % nicht konform zugelassen seien. Auf Nachfrage der „Steirerkrone“ soll es seitens der Polizei-Pressestelle geheißen haben, dass die Masken ohne entsprechender Zertifizierung bereits wieder eingezogen wurden.

 

(Quelle: "Kronen Zeitung" vom 27.01.2021 Seite: 8)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele FFP2-Masken wurden seit März 2020 – gegliedert nach Bundesländern – insgesamt für die Polizei angeschafft?

2.    Wie gliedern sich diese angeschafften FFP2-Masken für die Polizei seit März 2020 auf die jeweiligen Lieferanten bzw. Verkäufer auf?

3.    Welche Kosten sind für die Anschaffung von FFP2-Masken für die Polizei – gegliedert nach Bundesländern – insgesamt seit März 2020 entstanden?

4.    Wie gliedern sich die Kosten für diese Anschaffungen von FFP2-Masken für die Polizei seit März 2020 auf die jeweiligen Lieferanten bzw. Verkäufer auf?

5.    Wie viele FFP2-Masken wurden seit 1.1.2021 – gegliedert nach Bundesländern – insgesamt für die Polizei angeschafft?

6.    Wie gliedern sich diese angeschafften FFP2-Masken für die Polizei seit 1.1.2021 auf die jeweiligen Lieferanten bzw. Verkäufer auf?

7.    Welche Kosten sind für die Anschaffung von FFP2-Masken für die Polizei – gegliedert nach Bundesländern – insgesamt seit 1.1.2021 entstanden?

8.    Wie gliedern sich die Kosten für diese Anschaffungen von FFP2-Masken für die Polizei seit 1.1.2021 auf die jeweiligen Lieferanten bzw. Verkäufer auf?

9.    Wie viele FFP2-Masken wurden mangels entsprechender Zertifizierung – gegliedert nach Bundesländern – österreichweit wieder eingezogen?

10. Welche Kosten sind durch die Anschaffung der mangels entsprechender Zertifizierung wieder eingezogenen FFP2-Masken – gegliedert nach Bundesländern – österreichweit entstanden?

11. Sind durch die Logistik und Durchführung der mangels entsprechender Zertifizierung eingezogenen FFP2-Masken auch Kosten entstanden?

12. Wenn ja, wie hoch waren diese Kosten, gegliedert nach Bundesländern, österreichweit?

13. Was passiert mit den mangels entsprechender Zertifizierung eingezogenen FFP2-Masken?

14. Wie konnte es passieren, dass für die Polizei FFP2-Masken angeschafft wurden, die keine entsprechende Zertifizierung haben?

15. Auf Basis welcher Grundlage erscheint es verhältnismäßig und wirtschaftlich vertretbar, dass FFP2-Masken ohne Zertifizierung wieder eingezogen werden müssen?

16. Wie werden Sie verhindern, dass zukünftig FFP2-Masken ohne entsprechender Zertifizierung angeschafft werden, geschweige denn ausgegeben werden um anschließend wieder eingezogen zu werden?

17. Ist im Zusammenhang mit dem Tragen von FFP2-Masken ohne Ausatemventil für Polizeibeamte im Dienst sichergestellt, dass die unter anderem auch von der Arbeiterkammer Oberösterreich empfohlene maximale ununterbrochene Tragedauer von 75 Minuten, gefolgt von einer 30 minütigen Unterbrechung, im Rahmen von arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen eingehalten werden kann? (Quelle: https://ooe.arbeiterkammer.at/service/betriebsrat/corona/Schutzmasken_im_Arbeitnehmerschutz.html)

18. Wenn ja, wie wird dies im Dienstalltag konkret sichergestellt?

19. Wenn nein, welche arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen gelten für die Polizei in diesem Zusammenhang?

20. Wenn nein, ist eine entsprechende Anpassung oder zumindest Annäherung an die o.a. empfohlene maximale ununterbrochene Tragedauer samt entsprechender Unterbrechung in Ausarbeitung oder Planung bzw. bis wann wird dies sichergestellt?

21. Wenn nein, wie können Sie es als Innenminister verantworten, dass dementsprechende arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen nicht berücksichtigt werden und die Polizisten damit einer erhöhten Belastung bzw. Gefahr durch das ununterbrochene Tragen von FFP2-Schutzmasken ausgesetzt sind?

22. Wird an einer Trageverpflichtung der FFP2-Masken während der Fahrt mit einem Dienst-PKW festgehalten, obwohl diese nicht in die Kategorie „Öffentliche Orte“ fallen, im Dienstfahrzeug in der Regel keine Amtshandlungen durchgeführt werden und eine höhere Ansteckungsgefahr unter den diensthabenden Polizisten aufgrund der Gruppendienstplanung wonach sich in einer Diensttour immer die gleichen Kollegen befinden, die sich weiters auch ohne Maske begegnen, ad absurdum geführt wird?

23. Wenn ja, wie können Sie das Festhalten an einer Trageverpflichtung während der Fahrt mit einem Dienst-PKW trotz der angeführten Aspekte schlüssig rechtfertigen?

24. Wenn nein, bis wann sind in diesem Zusammenhang welche Änderungen vorgesehen?

25. Gilt die Maskenpflicht in Dienst-PKW auch für Fahrten, bei denen der Lenker alleine im Fahrzeug ist?

26. Wenn ja, warum?

27. Wenn nein, wann wird der aktuelle Erlass einer generellen Maskenpflicht in Dienst-PKW entsprechend adaptiert?

28. Wie viele FFP2-Masken werden den Polizisten pro Diensttour zur Verfügung gestellt?

29. Ist mit dieser Anzahl garantiert, dass kein Polizist eine FFP2-Maske kumuliert länger als 8 Stunden tragen muss?

30. Wenn nein, wie können Sie es als Innenminister verantworten, dass dies nicht garantiert ist obwohl es allen Hygiene-Standards und Meinungen von Fachexperten widerspricht?

31. Werden jedem Polizisten FFP2-Masken im Falle von Verschmutzung, Beschädigung, Durchfeuchtung etc. persönlich zugewiesen?

32. Wenn ja, wie viele stehen dafür jedem Polizisten in welchem Zeitraum zur Verfügung?

33. Wenn nein, wie können Sie es als Innenminister verantworten, dass dies nicht Sichergestellt werden kann?

34. Wenn nein, wie wirkt sich das, im Falle von Verschmutzung, Beschädigung, Durchfeuchtung der zur Verfügung gestellten FFP2-Masken auf die vorgeschriebenen Trageverpflichtungen aus oder wird vorausgesetzt, dass sich die Betroffenen selbst mit entsprechenden zertifizierten Reserve-Masken ausstatten müssen?