5253/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.02.2021
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Anfrage

Des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend  USB-Stick Affäre in Justizanstalt Feldkirch

 

Am 21.Jänner 2021 konnte man in der Tageszeitung „Kronen Zeitung“ folgendes lesen:

 

USB-Stick-Affäre: Beamter darf wieder arbeiten

Der private USB-Stick einer ranghohen Beamtin mit äußerst brisanten Details wurde, wie die „Krone“ berichtete, vor der Justizanstalt Feldkirch in Vorarlberg entdeckt. Gestohlen soll ihn ein Wachebediensteter haben - er wurde suspendiert. Dank seines Grazer Anwalts darf er nun aber vorerst wieder arbeiten.

Hochbrisante Details - wie Infos zu Terroristen oder geheime Niederschriften - befanden sich auf dem Stick, der auch der Datenschutzbehörde zugeschickt wurde. Die hochrangige Beamtin, der der Stick gehörte, bezichtigte daraufhin einen Mitarbeiter des Diebstahls. Der wurde suspendiert, dank Anwalt Andreas Kleinbichler darf er bald wieder arbeiten.

„Es ist seine Aufgabe“

Die Begründung des zuständigen Senats: Es gehöre sogar zu den Aufgaben des Bediensteten, einen gefundenen Stick mit solchen Details zu untersuchen. Der Dame sei zudem der Verlust bekannt gewesen, sie habe aber selbst monatelang keine Reaktion gezeigt.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Um welche ranghohe Beamtin handelt es sich?

2.    Waren auf diesem USB-Stick hochbrisante Detailinformationen gespeichert?

a.    Wenn ja, warum waren diese auf dem Stick?

b.    Wenn ja, um welche Details handelt es sich?

3.    Darf man dienstliche Daten auf einen USB-Stick herunterladen?

a.    Wenn ja, warum ist das zulässig?

b.    Wenn ja, zu welchem Zweck waren die Daten von der Beamtin auf den USB-Stick heruntergeladen worden?

c.    Wenn nein, warum hat sie die Daten dann auf einen USB-Stick geladen?

4.    Wenn die Beamtin verbotenerweise Daten auf den USB-Stick geladen hat, wird das dann auch für sie dienstrechtliche Folgen haben?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Stimmt es, dass der Beamtin der Verlust des USB-Sticks bekannt war und sie monatelang keine Reaktion gezeigt hat?

a.    Wenn ja, warum hat sie nicht schon früher etwas gesagt?

6.    Wurde der USB-Stick von der Beamtin verloren?

a.    Wenn ja, kann es sein, dass ihn dann ein Justizwachebeamter gefunden hat?

b.    Wenn ja, wo wurde er sodann gefunden?

7.    Wurde es ausgeschlossen, dass die Beamtin den USB-Stick verloren hat?

a.    Wenn ja, wie haben Sie das ausgeschlossen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wurde der USB-Stick von einem Justizwachebeamten entwendet?

a.    Wenn ja, wie konnte der Justizwachebeamte an diesen USB-Stick kommen?

b.    Wenn ja, wo war dieser USB-Stick aufbewahrt?

9.    Wurde die Datenschutzbehörde mit der Causa befasst?

a.    Wenn ja, was konnte die Datenschutzbehörde in Erfahrung bringen?

b.    Wenn ja, wurde hier der Datenschutz verletzt?

10. Konnte festgestellt werden, ob der Justizwachebeamte die Daten des USB-Stick gelesen hat?

a.    Wenn ja, wie wurde das festgestellt?

b.    Wenn ja, durch wen wurde das festgestellt?

c.    Wenn ja, wurden die Daten auch heruntergeladen?

11. Konnte festgestellt werden, ob der Justizwachebeamte die Daten weiter gegeben hat?

a.    Wenn ja, an wen wurden die Daten weitergegeben?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Wurde das Disziplinarverfahren eingestellt?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, warum nicht?

13. Wurde das Disziplinarverfahren ausgesetzt? 

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, warum nicht?

14. Wurde gegen den Justizwachebeamten Anklage erhoben?

15. Was genau wird dem Justizwachebeamten vorgeworfen?

16. Stimmt es, dass es die Aufgabe des Justizwachebeamten war, den USB-Stick zu untersuchen?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wo war er tätig?

17. Wird der Justizwachebeamte nach der Suspendierung seinen Dienst weiter dort versehen wie vorher?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, welchen Dienst wird er in Zukunft machen?