5259/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.02.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend das Investitionsprämiengesetz

 

 

Als eine Folge der COVID-19 Krise hatten und haben österreichische Unternehmen oft nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, um in ihren Betrieb zu investieren. Um einen Anreiz für die Betriebe zu bieten und ihnen die Möglichkeit zu geben, auch trotz der COVID-19 Krise Investitionen zu tätigen, um so etwa den Standort zu sichern oder Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen, wurde am 7. Juli 2020 die Einführung einer COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen im Nationalrat beschlossen. Zentraler Gegenstand der Förderung ist die teilweise Bezuschussung von materiellen und immateriellen aktivierungspflichtigen Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen.

Die Beantragung der Förderung hat zwischen dem 01.09.2020 und dem 28.02.2021 zu erfolgen. Erste Maßnahmen, wie Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen etc. müssen zwischen dem 01.08.2020 und dem 28.02.2021 gesetzt werden. Wobei laut aws derzeit eine Verlängerung der Frist auf 31. Mai 2021 in Planung sein soll. Planungsleistungen und Finanzierungsgespräche zählen nicht zu den ersten Maßnahmen. Sollte das Nichtvorliegen bereits beantragter behördlicher Genehmigungen die ersten Maßnahmen nicht fristgerecht ermöglichen, gilt die Beantragung der behördlichen Genehmigung als erste Maßnahme. Die Beantragung der behördlichen Genehmigung muss jedenfalls vor dem 31.10.2020 erfolgt sein.1)

 

Das förderbare Investitionsvolumen pro Antrag liegt zwischen 5.000,- Euro und 50 Mio. Euro ohne USt. pro Unternehmen. Mit der Abwicklung der Förderungsmaßnahme ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH, die Förderbank des Bundes, beauftragt. Die Anträge sind schriftlich über die elektronische Anwendung des aws-Fördermanagers zu stellen. Die Förderungsvergabe erfolgt chronologisch entsprechend der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen Förderungsansuchen. Die Förderungshöhe liegt zwischen 7 % und maximal 14 % der förderfähigen Investitionskosten.

 

 

1)        https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

2)        https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/aws_Investitionspraemie_RL.pdf

3)        https://www.bmdw.gv.at/Presse/AktuellePressemeldungen/Investitionsprämie.html

 

Die Frist für die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition wurde zunächst mit 28.02.2022 festgelegt, außer das Investitionsvolumen beträgt mehr als 20 Mio. Euro, dann ist der Stichtag der 28.02.2024.2) Anfang Februar wurde, laut ÖVP-Wirtschaftsministerin Schramböck, aufgrund von Anfragen und Ansuchen von Unternehmen, der Zeitraum für die Umsetzung der Projekte um je ein Jahr verlängert. Die Fristen sind nun der 28.02.2023 bzw. der 28.02.2025.

 

Mit Stand 27. November 2020 waren 49.613 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 21,7 Milliarden Euro und einem beantragten Zuschussvolumen von etwa 2,3 Milliarden Euro eingegangen. Laut Wirtschaftsministerin Schramböck sollte die Investitionsprämie zu diesem Zeitpunkt aufgestockt werden, um noch mehr Beantragungen zu ermöglichen.3) Mit 10. Dezember 2020 wurde dann die Aufstockung der Investitionsprämie auf 3 Mrd. Euro im Nationalrat beschlossen, da die ursprünglich eingeplanten 2 Mrd. Euro bereits ausgeschöpft gewesen seien.4) Laut aktuellstem Stand vom 02. Februar 2021 wurden bisher 91.000 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 30 Milliarden Euro und einem beantragten Zuschussvolumen von 2,9 Milliarden Euro gestellt. 67 % der Anträge kamen von Kleinstunternehmen.

 

Die Investitionsprämie ist eine an und für sich sinnvolle Maßnahme zur Unterstützung der Unternehmen und Ankurbelung der wirtschaftlichen Tätigkeit in diesen Krisenzeiten. Fraglich ist einzig, ob die Fördermaßnahmen auch tatsächlich in der Wirtschaft ankommen werden bzw. wann? Mit einer Frist für die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition bis 28.02.2023 bzw. 28.02.2025, wurde ein großer zeitlicher Rahmen gesetzt, bei dem es durchaus umstritten ist, ob damit eine aktuelle, unmittelbare Unterstützung für die Wirtschaft erreicht werden kann. Die Umsetzung der Investitionen wird aufgrund der Zeitspanne vielfach erst in der Zukunft passieren, wenn überhaupt. Zudem wird die Fördersumme erst nach Abschluss der Investition und Prüfung durch die aws ausbezahlt. Nur Unternehmen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 20 Millionen Euro haben die Möglichkeit bei Nachweis der Durchführung von zumindest der Hälfte des förderbaren Investitionsvolumens eine Zwischenauszahlung zu beantragen.

Deshalb wäre es auch wichtig, die Realisierung der Investition vom Zeitpunkt des Ansuchens bis zur Umsetzung bzw. zur Fertigstellung zu überprüfen. Einerseits um Gewissheit zu haben, dass auch tatsächlich investiert wird, andererseits um den Unternehmen so vielleicht auch einen gewissen Ansporn zur regelmäßigen Überprüfung des Fortschrittes ihrer Investition und zur weiteren Umsetzung, insbesondere bei zeitlich längerfristigen Vorhaben, zu bieten. Laut aws wird eine Prüfung der vorgelegten Rechnungen erst vor Auszahlung der Förderung durchgeführt.5)

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Von wie vielen Unternehmen wurden bislang Anträge gestellt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern und Branchen)

4)        https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201210_OTS0303/nationalrat-aufstockung-der-investitionspraemie-auf-3-mrd

5)        https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/aws_Investitionspraemie_RL.pdf

2.    Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge von der Einreichung bis zur Genehmigung bzw. Ablehnung?

3.    Wie viele Anträge mit welchem Gesamtvolumen wurden bisher genehmigt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern und Förderbereichen)

4.    Wie viele Anträge und mit welchem Gesamtvolumen wurden bisher ausbezahlt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern und Förderbereichen)

5.    Wie hoch ist die durchschnittlich ausbezahlte Summe pro Antragsteller?

6.    Wie hoch sind die dadurch bisher ausgelösten Gesamtinvestitionen? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern und Förder-Bereichen)

7.    Wurden bisher Anträge abgelehnt?

a.    Wenn ja, wie viele, mit welchem Gesamtvolumen und aus welchem Grund? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Unternehmens-Branchen, Bundesländern und Förder-Bereichen)

8.    Wie viele der geförderten Investitionen wurden bisher umgesetzt bzw. abgeschlossen? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Unternehmens-Branchen, Bundesländern und Förder-Bereichen)

9.    Bis wann müssen geförderte Investitionen spätestens umgesetzt bzw. abgeschlossen sein?

10. Warum wurde die Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Abwicklung der Förderung betraut?

11. Warum wurde nicht das BMF mit der Abwicklung betraut?

12. Ist eine weitere Aufstockung der finanziellen Mittel für die Investitionsprämie geplant?

13. Haben die Unternehmen, nach Ansuchen um Förderung und Genehmigung dieser, die Verpflichtung zu investieren bzw. die Investition umzusetzen?

a.    Wenn ja, wie und von wem wird dies überprüft?

b.    Wenn nein, warum nicht?

14. Was passiert, wenn ein Unternehmer, nach Ansuchen um Förderung und Genehmigung dieser, die Investition nicht umsetzt?

15. Bei wie vielen Förderungsansuchen ist anzunehmen, dass nach Abschluss der Investition die Mindestförderungssumme von 5.000 Euro nicht erreicht und dadurch die Förderungszusage widerrufen wird?

16. Warum haben nur Unternehmen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 20 Millionen Euro die Möglichkeit eine Zwischenauszahlung zu beantragen?

17. Welche Ziele werden für die wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) herangezogen?

18. Auf welcher Grundlage basieren diese Ziele bzw. wurden diese Ziele festgelegt?

19. Wann werden diese Ziele erreicht?

20. Welche Ziele werden in welchem Ausmaß erreicht werden können?

21. Gibt es Ziele, die verfehlt wurden bzw. überhaupt nicht erreicht werden konnten?

22. Mit welchen wirtschaftlichen Effekten durch die Investitionsprämie rechnen Sie im Jahr 2021?

23. Mit welchen wirtschaftlichen Effekten durch die Investitionsprämie rechnen Sie in den Folgejahren?

24. Wie viele der genehmigten Anträge sind Projekte, die durch die Investitionsprämie angestoßen wurden?

25. Wie viele der genehmigten Anträge sind Projekte, die auch ohne Förderung durch die Investitionsprämie von den Unternehmen durchgeführt worden wären?

26. Wie viele der genehmigten Anträge sind Projekte, die aufgrund des zeitlichen Rahmens der Investitionsprämie von den Unternehmen vorgezogen wurden?

27. Wird es zeitlich möglich sein, alle gestellten Anträge bis zum 28. Februar 2021 zu bearbeiten?

28. Wurde die angekündigte Verlängerung der Frist für die Durchführung der ersten Maßnahmen auf 31. Mai 2021 inzwischen umgesetzt?

29. Ist mit einer Verzögerung der wirtschaftlichen Effekte durch die Investitionsprämie zu rechnen, nachdem der Zeitraum für die Umsetzung der Projekte um ein Jahr verlängert wurde?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?