5264/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.02.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hannes Amesbauer, Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Bundesminister für Arbeit

betreffend potentielle Verlängerung der sogenannten „Opting Out“-Regelung für Spitalsärzte

 

Der Ärztemangel ist bereits seit Längerem allgegenwärtig und erstreckt sich mittlerweile auf die unterschiedlichen Sektoren unseres Versorgungssystems. So finden sich österreichweit für zahlreiche Kassenarztstellen insbesondere im ländlichen Raum kaum Bewerber, bei den Amtsärzten ist in mehreren Bezirken ein stetiger Anstieg an vakanten Stellen zu verzeichnen und auch im Spitals- und Notarztwesen spitzt sich die Situation immer weiter zu. In der Steiermark wurde diese Problematik zuletzt dank der „Steirerkrone“ in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. So berichte die Zeitung am 20. Jänner dieses Jahres folgendermaßen: „[…] Wie die „Krone“ berichtete, droht mit Juli ein Kollaps des Notarztwesens. Dann läuft eine Ausnahmeregelung, wonach Spitalsärzte auch mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, aus – das trifft auch das Rettungswesen. Die FPÖ stellte eine Dringliche Anfrage dazu. Laut Landesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) strebt man eine Verlängerung der Ausnahmeregelung an, der Ball liegt aber beim neuen Minister in Wien. Sie betonte auch, dass schon jetzt ein Großteil der Kages-Ärzte (im ersten Halbjahr 2020 waren es 93 Prozent) nicht mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten würde. […]

(Quelle: "Kronen Zeitung" vom 20.01.2021 Seite: 28)

 

Die „Kronen Zeitung“ bezieht sich in ihrer Berichterstattung auf die am 1. Jänner 2015 in Kraft getretene Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG), die auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 basiert (2003/88/EG). Diese begrenzt die maximale Arbeitszeit für alle Dienstnehmer in Krankenanstalten generell auf höchstens 48 Stunden pro Woche. Aufgrund einer Übergangsregelung waren bisher im Einzelfall längere Arbeitszeiten durch die sogenannte „Opting-Out“-Regelung zulässig. In diesem Fall gilt bis 30. Juni 2021 eine maximal zulässige durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 55 Stunden pro Woche. Mit 1. Juli 2021 läuft diese Übergangsregelung allerdings aus – und damit auch die Möglichkeit des individuellen „Opting-Out“.

 

Es stellt sich nun die Frage, inwiefern seitens das Arbeitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium auf das Auslaufen dieser Regelung reagieren wird. Schließlich stehen in der Steiermark – und wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern – ab 1. Juli 2021 im Spitals- und im Notarztwesen massive Probleme bei der Dienstbesetzung ins Haus, wenn nicht eine Nachfolgeregelung gefunden wird.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit

                                                                                                                 

Anfrage

 

1.    Inwiefern wird aktuell seitens des Arbeitsministeriums in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium an einer Nachfolgeregelung für die mit 1. Juli 2021 auslaufende „Opting-Out“-Regelung gearbeitet?

2.    Welche verschiedenen Lösungsansätze wurden dabei angedacht?

3.    Welche angedachten Lösungsansätze wurden in den vergangenen Jahren aus welchen Gründen wieder verworfen?

4.    Welche Lösung gilt derzeit aus welchen Gründen am wahrscheinlichsten?

5.    Bei welchen Gelegenheiten wurde die Problematik rund um die mit 1. Juli 2021 auslaufende „Opting-Out“-Regelung an Sie herangetragen?

6.    Von wem konkret wurde die Problematik an Sie herangetragen (bspw. Vertreter der Länder, von privaten Spitalsbetreibern, aus dem Notarztwesen etc.)?

7.    Welche konkreten Lösungsansätze (bspw. die Verlängerung oder gar Ausweitung der bestehenden „Opting-Out“-Regelung, Änderung des KA-AZG etc.) wurden bei diesen Gelegenheiten von wem konkret eingefordert?

8.    Wie stellten sich diese Gespräche jeweils konkret dar?

9.    Wann ist mit einer Lösung für Problematik rund um die mit 1. Juli 2021 auslaufende „Opting-Out“-Regelung zu rechnen?