5308/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.02.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Sperrstundenverordnung gilt offenbar nicht für die ÖVP – Folgeanfrage zu 4085/J

 

Die Anfragebeantwortung des grünen Gesundheitsministers Rudolf Anschober im Fall des Polit-Skandals des Vorjahres, der quer durch alle Medien im Land ging, war wenig aussagekräftig. Man könnte meinen, es gibt hier ein ungleiches Verhältnis zwischen „Personen“ und „Personen“, den gerade geltenden Covid-Verordnungen und der Exekution von Nichteinhaltung dieser.

 

Folgende Antworten wurden seitens des Gesundheitsministeriums gegeben:

 

Frage 1:

Wie beurteilen Sie das Verhalten Ihrer ÖVP-Koalitionsfreunde im Bundesland Tirol?

 

Vorweg möchte ich hier kurz anmerken, dass Meinungen und Einschätzungen nicht

Gegenstand des Interpellationsrechts sind.

 

Mir ist dieser Sachverhalt nicht bekannt. Falls es sich hier herausstellt, dass die kolportierten Nachrichten stimmen, gehe ich davon aus, dass die entsprechenden Schritte gemäß der gültigen Rechtslage seitens der zuständigen Behörden gesetzt werden.

 

Frage 2:

Würden Sie diese in Ihrer autoritär-politischen Diktion als „Gefährder" qualifizieren?

 

Ich weise die Unterstellung einer autoritär-politischen Diktion entschieden zurück. Jede Österreicherin und jeder Österreicher – egal welchen Beruf sie/er nachgeht – sind derzeit gefordert, sich gemäß den Corona-Regelungen zu verhalten.

 

Frage 3:

Wenn ja, haben Sie in diesem Zusammenhang mit Landeshauptmann Günther Platter Kontakt aufgenommen, um eine entsprechende Rechtsbelehrung für die ÖVP-Koalitionsfreunde vorgenommen?

 

Nein, da mir dieser Sachverhalt nicht bekannt war.

 

Frage 4:

Wenn nein, warum nicht?

Siehe Beantwortung der Fragen 1 - 3.

 

Frage 5:

Haben Sie mit Bundeskanzler Sebastian Kurz Kontakt aufgenommen, um eine entsprechende Rechtsbelehrung für die ÖVP-Koalitionsfreunde vorzunehmen?

 

Nein.

 

Fragen 6 - 8:

Sind Ihnen spätabendliche und nächtliche Gelage in anderen Bundesländern von ÖVP-Spitzenpolitikern bekannt?

Wenn ja, wann und wo bzw. mit wem haben diese Gelage stattgefunden?

Wenn ja, haben Sie in diesem Fall auch eine entsprechende Rechtsbelehrung der

Teilnehmer dieser ÖVP-Gelage vorgenommen?

 

Dazu liegen mir keine Informationen vor.

 

Der Gesundheitsminister scheint offenbar keinerlei Informationen darüber zu haben, wenn die von ihm selber gesetzten Maßnahmen von ÖVP-Spitzenpolitiker nicht eingehalten werden. Daraus ergeben sich weitere Fragen an den Herrn Innenminister.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Ist Ihnen der Sachverhalt rund um den Skandaltreff der ÖVP-Spitzenpolitiker im Vorjahr bekannt?

2.    Wenn ja, haben Sie in diesem Zusammenhang mit Landeshauptmann Günther Platter Kontakt aufgenommen, um eine entsprechende Rechtsbelehrung für die ÖVP-Tirol vorzunehmen?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Haben Sie mit Bundeskanzler Sebastian Kurz Kontakt aufgenommen, um eine entsprechende Rechtsbelehrung für die ÖVP-Tirol vorzunehmen?

5.    Ist Ihnen bekannt, ob der von den ÖVP-Politikern konsumierte Wein von der Landtagsdirektion, welche das Catering übernommen hat, stammt?

6.    Wurden die entsprechenden Schritte gemäß der gültigen Rechtslage seitens der zuständigen Behörden gesetzt?

7.    Wenn ja, welche Schritte konkret?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Gelten die Covid-19-Beschränkungen für alle Bürger unabhängig ihrer parteipolitischen Position?