5320/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.02.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend umgehende Veröffentlichung des „Obwexer-Rechtsgutachten“ zur Umsetzbarkeit einer Pflichtkennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung, in der Gastronomie und bei verarbeiteten Lebensmitteln im Handel

 

Seit geraumer Zeit richten sich Gesundheitsminister und Landwirtschaftsministerin über die Medien aus, welche Inhalte eine offensichtlich bereits im Entwurf vorliegende zukünftige Verordnung zur verpflichtenden Angabe der Herkunft von bestimmten Rohstoffen in verarbeiteten Lebensmitteln, in Großküchen und Gastronomie haben sollte oder haben könnte. Es werden diverse agrarische Rohstoffe wie Fleisch, Eier, Gemüse und unterschiedliche Zielgruppen und Settings, die informieren müssen, genannt.

In welcher Form diese Information erfolgen soll, wer für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich ist und durch wen die Kontrolle und gegebenenfalls auch eine Sanktionierung von falschen, missverständlichen, täuschenden oder betrügerischen Information erfolgt, bleibt in diesem „Ping Pong Spiel“ zwischen Ministerin und Minister offen.

Der staunende Beobachter und die staunende Beobachterin verfolgen, dass als Grundlage für die Positionierung des jeweiligen Ressorts ein Gutachten von Univ. Prof. Dr. Walter Obwexer dient. Dieses Gutachten wurde angeblich von BM Anschober gemeinsam mit BM Köstinger in Auftrag gegeben. Zeitgleich wird in den Presseaussendungen der genannten MinisterInnen über einen Verordnungstext gesprochen, welcher der Öffentlichkeit nicht bekannt ist.

Transparenz scheint in diesem Zusammenhang kein Kriterium zu sein, sondern das politische Match zwischen Gesundheitsminister und Landwirtschaftsministerin.

Die Frage der Information über die Herkunft von agrarischen Rohstoffen, die in Lebensmitteln oder Speisen zum Einsatz kommen - im Falle von tierischen Rohstoffen auch zur Herkunft der Futtermittel oder zur Haltungsform der Tiere - ist beim Einkauf oder bei der Wahl eines Menüs im Gasthaus oder in der Betriebsküche durchaus eine von Konsumentinnen und Konsumenten gewünschte Information. Diese muss richtig und verständlich und für die Verantwortlichen auch durchführbar sein. Aus diesen Gründen und, um eine ernsthafte Auseinandersetzung mit diesem Thema zu ermöglichen, stellen die gefertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wann wird das Gutachten von Univ. Prof. Dr. Walter Obwexer veröffentlicht?

2.    Wer ist der Auftraggeber bzw. wer sind die Auftraggeber des Gutachtens?

3.    Wann war die Auftragsvergabe und wann ist das Gutachten beim Auftraggeber/den Auftraggebern eingelangt?

4.    Welche Kosten resultieren aus der Auftragsvergabe an Univ. Prof. Dr. Walter Obwexer?

5.    Wie lautet der Text des Gutachtens von Univ. Prof. Dr. Walter Obwexer, auf dessen Basis eine Verordnung zur Herkunftskennzeichnung in Arbeit ist?

6.    Wie lautet der Text des Verordnungsentwurfs, der in den Pressemeldungen Ihrerseits angesprochen wird?

7.    Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll die angekündigte Verordnung fußen?

8.    Welche Gespräche fanden zwischen dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus statt, um die in den Medien angesprochene Verordnung zur Herkunftskennzeichnung zu erarbeiten?

9.    Welche Stakeholder waren zu diesen Gesprächen eingeladen und wann und wo fanden diese Besprechungen statt und sind diese dokumentiert?

10. Planen Sie, sich weiter Ihre Positionen über die Medien auszurichten oder werden Sie sich zukünftig zusammensetzen, um der Öffentlichkeit so bald als möglich ein gemeinsames Ergebnis präsentieren zu können?

11. Das „Obwexer-Gutachten“ beleuchtet scheinbar ausschließlich die rechtliche Machbarkeit. Daneben ist es aber mindestens ebenso wichtig, die praktische Machbarkeit und die Wirksamkeit der Maßnahme (Wirkungsorientierung) für die österreichischen ProduzentInnen und KonsumentInnen abzuklären: Haben Sie zu diesen Zwecken auch eine Machbarkeits- und Wirksamkeitsstudie beauftragt?

12. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt diese Studie?

13. Wenn nein, warum haben Sie keine Machbarkeits- und Wirksamkeitsstudie beauftragt?

14. Streben Sie die Harmonisierung mit EU Recht vollständig an oder planen Sie in Gesprächen auf europäischer Ebene eine Ausweitung der Regelungen zur Herkunftskennzeichnung?

15. Warum wird nicht, wie in anderen Ländern auch, der Weg einer verlässlichen, durchgängigen, aber auch freiwilligen Herkunftssicherung und Information gegangen?