5342/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend faire qualitätsvolle Asylverfahren im BFA für LGBTIQ-Asylsuchende

 

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist eine Behörde mit bundesweiter Zuständigkeit und dem Bundesminister für Inneres unmittelbar nachgeordnet.

Laut Eigendefinition und offizieller Broschüre ist für das BFA die Prüfung der Asylanträge eine der Hauptaufgaben. „Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit braucht es sehr gut ausgebildete verfahrensführende Referentinnen und Referenten mit breitem fachlichem Wissen sowie Fein- und Fingerspitzengefühl. Deshalb wird gemäß dem Grundsatz der individuellen Verfahrensführung jeder Fall von einem Referenten einzeln geprüft – eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, bei der die Entscheidung über einen Asylantrag gemäß den rechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung aller vorliegenden Tatsachen und eingebrachten Anliegen objektiv getroffen wird.“

In Asylverfahren können Faktoren wie Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung oder erlebte Gewalt die Möglichkeit Asylsuchender, gleichberechtigt am Asylverfahren teilzunehmen, einschränken. Manche Asylsuchende sind deshalb auf besondere Garantien und besondere Unterstützung während des Asylverfahrens angewiesen, damit sie ihre Rechte wahrnehmen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen in gleicher Weise erfüllen können wie Asylsuchende ohne besondere Bedürfnisse. Das betrifft nicht zuletzt in hohem Maße die besonders vulnerable Gruppe LGBTIQ-Asylsuchender.

Die Situation von LGBTIQ-Geflüchteten im österreichischen Asylwesen weist hinsichtlich der Sicherstellung von fairen und qualitätsvollen Asylverfahren trotz Entschließungsantrag der Regierungsparteien (741/A(E)) aus dem Sommer 2020, in dem der Nationalrat die Regierung aufgefordert hatte, regelmäßige Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu gewährleisten, zielgruppengerechte Herkunftsländerdokumentation und ausreichend Dolmetscher_innen zur Verfügung zu stellen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen in den Prozess einzubinden, nach wie vor grobe Missstände auf, denen es entgegenzuwirken gilt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    In welcher Form werden die speziellen Bedürfnisse von LGBTIQ-Asylsuchenden in der Verfahrensführung berücksichtigt? Bitte um genaue Erläuterung der Berücksichtigung in allen Verfahrensstadien vom Antrag bis zur Entscheidung.

2.    LGBTIQ-Flüchtlinge haben in der Regel einen erhöhten Sensibilisierungsbedarf, sind zu einem hohen Prozentsatz traumatisiert durch sexuelle Gewalt, Folter etc. In welcher Form und welchem Ausmaß trägt das BFA diesen besonderen Umständen Rechnung?

3.    Für die Prüfung von Asylanträgen braucht es „sehr gut ausgebildete verfahrensführende Referentinnen und Referenten mit breitem fachlichem Wissen sowie Fein- und Fingerspitzengefühl.“ Welche Ausbildung(en) müssen die zuständigen Referent_innen konkret vorweisen resp. durchlaufen haben?

a.    Wie genau wird das benötigte "Fein- und Fingerspitzengefühl" gewährleistet?

4.    Welche Sensibilisierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen hinsichtlich respektvollen und professionellen Umgangs mit Angehörigen vulnerabler Gruppen, im speziellen LGBTIQ-Personen, sind im BFA konkret angedacht und/oder sind in Durchführung?

a.    Von wem werden diese Maßnahmen jeweils durchgeführt?

5.    In welcher Frequenz und welchem Umfang sind diese Sensibilisierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen angedacht und sind diese Maßnahmen für die Mitarbeiter_innen des BFA verpflichtend?

a.    Wenn ja, für welche Mitarbeiter_innen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wie viele geeignete Dolmetscher_innen stehen dem BFA speziell für die Gruppe der LGBTIQ-Asylsuchenden konkret in welchem zeitlichen Ausmaß in welchen Sprachen zur Verfügung?

7.    In welcher Form findet eine Einbindung zivilgesellschaftlicher LGBTIQ-Organisationen im Rahmen von Schulungs- bzw Sensibilisierungsmaßnahmen statt resp. ist geplant, diese einzubinden?