5348/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Corona-Haftungen des Bundes

 

Im Rahmen der staatlichen Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie übernimmt der Bund seit März 2020 Haftungen für Unternehmenskredite. Über verschiedene Garantie-Instrumente sollen in erster Linie Liquiditätsengpässe überbrückt werden. Bewilligt werden die meisten dieser Haftungen durch die COFAG Finanzierungsagentur des Bundes GmbH, abgewickelt werden sie über die aws, ÖHT und OeKB. 

Bis zum 14.04.2020 wurden rund 2,7 Mrd. EUR an Haftungen vom Bund über das BMF übernommen und über die aws, ÖHT und OeKB abgewickelt. Seit 15.04.2020 übernimmt und genehmigt diese Haftungen die eigens dafür gegründete COFAG Finanzierungsgesellschaft des Bundes GmbH. Abgewickelt werden sie auch weiterhin über die aws, ÖHT, und OeKB. Die jeweiligen Rahmen der Garantieinstrumente: 1,625 Mrd. EUR für die ÖHT Haftungen, 3,750 Mrd. EUR für die Haftungen über das KMU Fördergesetz (aws) und 2 Mrd. EUR über das KMU Garantiegesetz (aws). Ausgeschöpft wurden per 15.12.2020 859,4 Mio. EUR des ÖHT Haftungsrahmens, 1,96 Mrd. EUR des aws KMU FG Rahmens und 308, Mio. EUR aus dem aws KMU GG Rahmen. Zusätzlich übernimmt die OeKB in einem Sonderfinanzierungsrahmen (OeKB Sonderrahmen KKR) Haftungen für Kredite für Exportunternehmen im Rahmen von insgesamt 3 Mrd. EUR - 1,9 Mrd. EUR davon wurden bereits ausgeschöpft. Insgesamt ergibt sich dadurch eine Gesamtsumme von 6,6 Mrd. EUR an Haftungen, die der Bund zum Stichtag 15.12.2020 übernommen hat. 

Laut Budget-Strategiebericht geht man für die Jahre 2021 bis 2024 von knapp 2,8 Milliarden EUR für schlagend werdende Haftungen aus, davon sind knapp 1,395 Mrd. EUR für 2021 budgetiert, 737 Mio. EUR sind für 2022, 344 Mio. EUR für 2023 und 320 Mio. EUR für 2024 geplant. 

Es ist allerdings nicht klar, wie das BMF zu dieser im Strategiebericht 2021-24 getroffene Einschätzung kommt. So schreibt der Budgetdienst des Parlaments in seiner Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage der SPÖ zur Transparenz der Covid-Hilfen, dass  in den dem Budgetdienst zur Verfügung stehenden Informationen des Finanzministeriums weder Einschätzungen zum Risiko einer zukünftigen Inanspruchnahme noch die Berechnungsgrundlagen für die noch zu erwarteten Garantiezahlungen angegeben sind (https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2020/BD_-_Anfragebeantwortung_zur_Transparenz_der_Budgetierung_der_COVID-19-Massnahmen.pdf). Eine umfassende Risikoabschätzung ist aber eine zentrale Information für die Beurteilung der budgetären Konsequenzen der Haftungsübernahmen. 

Auch in anderer Hinsicht sollte die Transparenz bei den Haftungen des Bundes erhöht werden. Der Budgetdienst des Parlaments schlägt daher vor, die Auszahlungen in ausreichendem Detail nach Empfänger_innengruppen (nach Branchen, regionaler Verteilung, Unternehmensgröße, Einkommensgruppen bei Privatpersonen und der durchschnittlichen Leistungshöhe) aufzuschlüsseln.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Die bisher zur Verfügung gestellten Haftungsrahmen für die verschiedenen Covid-19-Garantie-Instrumente des Bundes wurden bisher noch nicht ausgeschöpft. Mit welcher Inanspruchnahme dieser Haftungen rechnen Sie für die Jahre 2021-24? Bitte um Beantwortung aufgeschlüsselt nach jeweiligem Haftungs-Instrumenten und Jahr.

2.    Ist für den Fall einer vollständigen Ausschöpfung der bisher zur Verfügung stehenden Haftungsrahmen eine Aufstockung dieser Rahmen geplant? Wenn ja - wann und um welche Summe wird der Haftungsrahmen aufgestockt werden? Bitte um Beantwortung aufgeschlüsselt nach den jeweiligem Haftungs-Instrumenten und Jahr.

3.    Das BMF geht in seinem Strategiebericht 2021-24 davon aus, dass Haftungen im Ausmaß von 2,8 Mrd. EUR schlagend werden, rund 1,4 Mrd. EUR davon in 2021. Wie genau berechnet das BMF das Ausfallsrisiko für die übernommen Haftungen? Welche Risikoeinschätzungen liegen diesen Berechnungen zu Grunde? Bitte um Beantwortung aufgeschlüsselt nach den jeweiligem Haftungs-Instrumenten.

4.    Welche Maßnahmen von Seiten der abwickelnden und genehmigenden Stellen wurden bisher gesetzt, um das Ausfallsrisiko bei den übernommenen Haftungen zu minimieren? Bitte um Beantwortung aufgeschlüsselt nach den jeweiligem Haftungs-Instrumenten.

5.    Welche Maßnahmen setzte das BMF bisher, um das Ausfallsrisiko bei den übernommenen Haftungen zu minimieren? Bitte um Beantwortung aufgeschlüsselt nach den jeweiligem Haftungs-Instrumenten.

6.    Wie läuft das Monitoring zwischen Ihrem Ressort und der COFAG über Stand der Rückzahlungen und Ausfallsrisiko konkret ab?

7.    Vom Budgetdienst des Parlaments wurde angeregt, im Rahmen der Covid-19 Berichterstattung des BMFs eine Aufschlüsselung der bewilligten Hilfen und Auszahlungen nach Branchen, regionaler Verteilung, Unternehmensgröße und Höhe der Auszahlungen vorzunehmen. Diese Anregungen wurden vom BMF zum Teil bei der Covid-19 Berichterstattung an das Parlament aufgenommen. Gibt es die Absicht im BMF, diese Aufschlüsselung auch bei den Covid 19-Haftungen anzuwenden? Wenn ja - ab wann und in welcher Form? Wenn nicht - warum nicht? 

8.    Liegen dem BMF detaillierte Informationen zu den von der COFAG übernommenen Haftungen vor, insbesondere Informationen über die EmpfängerInnengruppen (Aufschlüsselung nach Branchen, regionale Verteilung, Unternehmensgröße und Höhe der Haftungssumme)?

a.    Wenn ja - Bitte um Aufschlüsselung der übernommenen Haftungen nach EmpfängerInnengruppen (Aufschlüsselung nach Branchen, regionaler Verteilung, Unternehmensgröße, und Höhe der Haftungssumme). 

b.    Wenn nicht - warum nicht?

9.    Wurden diese Daten in anonymisierter Form bereits Forschungsinstituten, Universitäten oder aber auch den Budgetdienst des Parlaments zu Forschungs- und Studienzwecken zur Verfügung gestellt? Wenn ja - wann und wem? Wenn nicht - warum nicht?

10. Beihilfen ab 100.000 Euro müssen aufgrund von EU-Vorgaben in die Datenbank der Europäischen Kommission (Transparency Award Module, TAM) aufgenommen werden.

a.    Wann genau wird Österreich diese Daten zu den übernommenen Haftungen an die EK übermitteln?

b.    Wie viele Unternehmen werden von dieser Meldung betroffen sein (bitte auch hier um Aufschlüsselung nach Branche, Region und Unternehmensgröße)?

c.    Ist der interessierten Öffentlichkeit diese Datenbank auch über die Website des BMF zugänglich? Wenn nicht - warum nicht?

d.    Anderen EU Mitgliedstaaten, z.B. die Niederlande, veröffentlichen alle vom Staat übernommenen Haftungen unabhängig von deren Höhe - warum hat sich Österreich dafür entschieden, nur Haftungen ab 100.000 EUR zu veröffentlichen?