5379/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Arbeit‚ Familie und Jugend

betreffend Weiterbildung in Kurzarbeit

 

Das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) fördert Weiterbildungen und Qualifizierungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der  COVID-19-Kurzarbeit. Damit soll – neben der Vermeidung von Arbeitslosigkeit – die ausfallende Arbeitszeit für arbeitsmarktpolitisch und betrieblich sinnvolle Schulungen genutzt und die Anpassungsfähigkeit der Betriebe durch „Qualifizierung in der Krise“ sowie die Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer_innen erhöht werden, so das AMS . Auch der neue Arbeitsminister Martin Kocher spricht dafür aus: "Für den Wiederaufschwung danach wird es entscheidend sein, dass wir die Zeit jetzt gut für Weiterbildung und Qualifikation nützen"(1).Gefördert wird die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden und die Auswahl der Kurse erfolgt durch das Unternehmen. Die Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn der gewählte Kurs als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist, ein vollständiges Angebot des Kursveranstalters vorliegt und das Begehren grundsätzlich vor Kursbeginn eingebracht wird. 

Besonders für Unternehmen die in einem hohen Ausmaß Kurzarbeit in Anspruch, ist ein wichtige und nützliche Maßnahme. Wichtig in diesem Zusammenhang sind immer die Ausgestaltung und der Inhalt der Weiterbildung. Doch die Bundesregierung hat schon in der Vergangenheit des Öfteren bewiesen, dass die vorgestellten Maßnahmen weder effizient noch treffsicher gestaltet sind. Wie eine aktuelle Anfragebeantwortung (4408/AB) zeigt haben seit 1.10.2020 nur 844 Personen eine Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in COVID-19 Kurzarbeit in Anspruch genommen (3). Im Vergleich dazu befinden sich seit Oktober zwischen 290.696 und 433.674 Personen in Kurzarbeit (4).

 

Quellen:

(1) https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/ausbildungs--und-weiterbildungsdatenbank

(2) https://www.nachrichten.at/wirtschaft/regierung-stockt-geld-fuer-kurzarbeit-auf-sieben-milliarden-euro-auf;art15,3343863

(3) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_04408/index.shtml

(4) https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Aktuelle-Arbeitsmarktzahlen.html

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Kurse wurden seit Einführung der Qualifizierung von Arbeitnehmer_innen in COVID-19-Kurzarbeit bis zum Datum der Anfragebeantwortung gefördert? 

2.    Welche Kurse werden zur Qualifizierung von Arbeitnehmer_innen in COVID-19-Kurzarbeit gefördert?

a.    Wie hoch ist die durchschnittliche Kursdauer?

b.    Welche Inhalte werden in den Kurse vermittelt?

c.    Welche Bildungseinrichtungen haben die Kurse angeboten? 

3.    Wie viele Betriebe haben seit Einführung der Qualifizierung von Arbeitnehmer_innen in COVID-19-Kurzarbeit in Anspruch genommen? (Um eine Aufschlüsselung nach Zus. Wirtschaftsbranchen, Monaten und Bundesländer wird gebeten)

a.    Wie hoch ist der Anteil an Betrieben, die eine Qualifizierung von Arbeitnehmer_innen in COVID-19-Kurzarbeit in Anspruch genommen haben, an der gesamt Anzahl an Betrieben in Kurzarbeit? (Um eine Aufschlüsselung nach Zus. Wirtschaftsbranchen, Monaten und Bundesländer wird gebeten)

4.    Wie hoch war das dotierte Budget 2020 für die Qualifizierung von Arbeitnehmer_innen in COVID-19-Kurzarbeit? Wie viel davon wurde dafür ausgegeben?

5.    Wie hoch ist das dotierte Budget 2021 für die Qualifizierung von Arbeitnehmer_innen in COVID-19-Kurzarbeit?

6.    Wie erfolgt die  Prüfung, ob ein Kurs als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll eingestuft wird? 

a.    Welche Richtlinien werden dazu angewendet? 

b.    Wurden neue Richtlinien dazu erstellt?

7.    Welche Dokumente seitens der Arbeitnehmer_innen für die Kursteilnahme nötig?

8.    Welche Dokumente seitens der Unternehmen für die Kursteilnahme nötig?