5389/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.02.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Philip Kucher,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Pressekonferenz erledigt, Plan fehlt? Wer öffnet, muss auch testen.

Im März des Vorjahres 2020 appellierte die WHO dringend an die internationale Staatengemeinschaft, die Testkapazitäten zu erhöhen. „Man kann ein Feuer nicht mit verbundenen Augen bekämpfen", betonte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus. Heute, nach fast einem Jahr Pandemie, hat die österreichische Bundesregierung es immer noch nicht zu Stande gebracht eine vernünftige Teststrategie, die auch erst unter starker Nachhilfe der Opposition gesetzlich zustande kam, real umzusetzen.

Am 1. Februar verkündete die Bundesregierung Öffnungsschritte, die der steirische Landeshauptmann als „Ritt auf der Rasierklinge“ einstufte. Wer öffnet muss aber auch schützen und die Kontrolle behalten. Mit einer vernünftigen Teststrategie, in der Wohnzimmertests einen unverzichtbaren Bestandteil darstellen, könnte man aus der Rasierklinge ein Buttermesser machen. Die SPÖ hat am 21. Jänner einen entsprechenden Antrag im Nationalrat eingebracht, der mit großer Mehrheit angenommen und somit beschlossen wurde. Darin wurde die Bundesregierung dazu aufgefordert, der österreichischen Bevölkerung Wohnzimmertests („Antigen-Tests zur Eigenanwendung“) „im erforderlichen Ausmaß, kostenlos zur Verfügung zu stellen“, und zwar unbürokratisch: Wieso macht man das nicht schon längst?

Nach wie vor bleibt das Gesundheitsministerium außerdem Antworten hinsichtlich der Berufsgruppentests, der Zutrittstest, sowie der Wohnzimmertests schuldig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage ad Wohnzimmertests:

1)     Mit der Gesetzesänderung vom 20. Jänner 2021 (Änderung der Bundesabgabenordnung) den § 323c betreffend, wurde der flächendeckende Einsatz von geeigneten Schnelltests auch als Selbsttest, also zur Eigenanwendung, grundsätzlich ermöglicht „wenn der Hersteller, (...) dieser Tests bestätigt, dass bei Eigenanwendung ein Sicherheits- und

Leistungsniveau erreicht wird, das die Funktionstauglichkeit und die Einsatztauglichkeit für den geplanten Zweck gewährleistet“ und dies auch gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen bestätigt. Internationale ExpertInnen erkennen darin einen potenziellen „Game-Changer“. Welche konkreten Handlungen haben Sie auf Basis des Gesetzesbeschlusses vom 20. Jänner 2021 unternommen, um diese „game-changing“ Chance für Österreich real werden zu lassen?

a.       Haben Sie persönlich oder MitarbeiterInnen Ihres Ressorts Kontakt zu einzelnen Herstellern aufgenommen?

b.       Wenn ja, wann wurde konkret mit welchem Hersteller Kontakt aufgenommen.

c.       Wenn ja, wurde diesen Herstellern Unterstützung angeboten? Immerhin geht es ja um eine potenzielle „Win-win-Situation“.

2)      Des Weiteren wurde die Bundesregierung mit einem Antrag der SPÖ-Fraktion, der am 21. Jänner mit überwältigender Mehrheit beschlossen wurde, dazu aufgefordert der österreichischen Bevölkerung Wohnzimmertests („Antigen-Tests zur Eigenanwendung“) „ im erforderlichen Ausmaß, kostenlos zur Verfügung zu stellen “, und zwar unbürokratisch: Wann kommen Sie dieser Verpflichtung nach?

a. Gab es diesbezüglich bereits Gespräche mit der Apothekerkammer? Immerhin stellen Apotheken eine geeignete Möglichkeit dar, um Wohnzimmertests den Menschen in Österreich unbürokratisch und niederschwellig zur Verfügung zu stellen.

3)      Wie viele Tests zur Eigenanwendung wurden mit Stichtag 01. Februar 2021 (Tag der Lockerungsverkündungen) bereits insgesamt beschafft? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung jeweils nach Hersteller, Stückzahl und Stückpreis)

a.       In der Videokonferenz mit den Klubvorsitzenden der Oppositionsparteien vom 01. Februar 2021 ereilten Sie die konkrete Frage, wie viele Tests zur Eigenanwendung man seitens der Bundesregierung bereits beschafft hätte. Sie nannten die Zahl von 40 Millionen Tests. Das wären nicht einmal fünf Stück/Person in Österreich. Bei zweimaliger Testung/Woche also gerade einmal ausreichend für 2,5 Wochen. Dieselbe Zahl von 40 Millionen nannte Tags darauf, im Rahmen einer Pressekonferenz mit dem Innenminister, der- Bildungsminister, auf die Frage, wie viele dieser Tests er für die Schulen beschafft hätte:

Wie viele zur Eigenanwendung geeigneten Tests, stehen nunmehr konkret für die österreichische Gesamtbevölkerung zur Verfügung? (Bitte um explizite Angabe der Summe ohne jener Selbsttests, die für die Schulen Vorbehalten sind)

4)      Wann werden die - als Wohnzimmertests bekannten - sehnsüchtig erwarteten Selbsttests in Österreich Wirklichkeit werden?

a.       Mit welchem Stichtag wird es konkret ausreichende Tests für alle ÖsterreicherInnen, niederschwellig und unbürokratisch zur Verfügung gestellt, geben?

b.       Haben Hersteller von Antigentests, die zur Selbstanwendung geeignet wären, schon Bestätigungen dazu übermittelt?

c.       Welche Unternehmen haben solche Bestätigungen übermittelt?

d.       Wieso kommen Selbsttests bereits zur Anwendung, wenn es noch keine Zulassung von solchen gibt?

5)      Werden Sie, im Gegensatz zum Bundeskanzler bei dessen PR-Massentests, bei der Bestellung von Selbsttests darauf achten, das bestmögliche Produkt zu erhalten, sowie einen angemessenen Stückpreis zu erzielen?

ad Berufsgruppentests:

6)      Mittels Notmaßnahmenverordnung gelten - vorerst vom 25. Jänner bis zum 3. Februar - für gewisse Berufsgruppen nunmehr sogenannte Berufsgruppentests. Konkret müssen sich darin genannte Berufsgruppen lx/Woche testen (lassen) und ein negatives Testergebnis nachweisen, oder, wenn kein solcher Nachweis vorliegt/ erbracht werden kann, eine FFP2- Maske tragen: Wie wird ein solcher Nachweis aussehen?

a. Wie wird sichergestellt werden, dass ein solcher Nachweis den nachvollziehbaren datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung trägt?

7)      Wie werden, im Speziellen die Berufsgruppentests, für die - bis dato unberücksichtigten - in der mobilen Pflege und -Betreuung Bediensteten sichergestellt?

8)      Wie sollen Berufsgruppentestungen konkret in kleinen Betrieben erfolgen?

ad Zutrittstests:

9)      Weiteres wurden Sie vom Gesetzgeber am 14. Jänner dazu ermächtigt das Thema der „Zutrittstests“ per Verordnung zu regeln. Der Gesetzgeber forderte Sie per Antrag der SPÖ, mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien dazu auf, für ausreichende Testkapazitäten, gratis und flächendeckend in ganz Österreich zu sorgen. In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Bundesministerin Schramböck haben Sie nunmehr angekündigt, dies, parallel zu den bisherigen Testinfrastrukturen, auch über Apotheken ermöglichen zu wollen. Flächendeckend werde das aber erst mit Ende Februar möglich sein: Welche Schritte haben Sie konkret seit dem 14. Jänner unternommen, um dies zu realisieren?

a.       Wieso werden Tests, die ab Montag, den 8.2. für unterschiedliche Bereiche als Voraussetzung für den „Zutritt“ notwendig sind, erst „Ende Februar“ flächendeckend über Apotheken möglich sein?

b.       Die Pflicht gilt also ab 8.2., das Angebot kommt ab 28.2.?

10)  Wieso werden Wohnzimmertests nicht als Zutrittstests gelten?

a.       Bekanntlich gibt es Tests von mehreren Herstellern, deren Sensitivität ein ähnlich hohes Niveau erzielen, wie jene, die von einem geschulten Personal vorgenommen werden müssen. Hat Ihr Ressort überhaupt versucht die einfachste aller Testformen auch als Zutrittstests zur Anwendung zu bringen?

b.       Wieso hat man die Zeit seit 21. Jänner nicht genutzt, ein einfaches digitales QR- Code-System aufzusetzen (in den USA ist das bereits gängige Praxis), mit dem man ein Testergebnis dokumentieren hätte können und damit im Gegenzug einen offiziellen Nachweis erhalten hätte können?