5402/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.02.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Max Lercher,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,

Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Entschädigung für Autobahn Jahresmautkartenbesitzer.

Im Frühjahr, Herbst und Winter 2020 wurde im Kampf gegen das Coronavirus das ganze Land heruntergefahren. In diesen drei „harten" Lockdowns wurden zudem ganztägige Ausgangs­beschränkungen verordnet. Viele, die für das tägliche Pendeln bzw. den Einkauf nicht die Autobahn benützen müssen, durften die Autobahn für die Freizeitgestaltung de facto nicht benützen, da dies ein Verstoß gegen die verordneten Ausgangsbeschränkungen bedeuten würde. Viele JahreskartenbesitzerInnen (egal ob Vignette oder Streckenmaut) durften somit die Autobahnen nicht benutzen, denn diese Ausgangsbeschränkungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der JahreskartenbesitzerInnen.

Nach Rückfrage betroffener Bürgerinnen und Bürger wird seitens der ASFINAG festgehalten, dass bei den derzeit geltenden Rahmenbedingungen eine Rückgabe, Verlängerung oder auch (Teil-)Erstattung einer erworbenen Vignette oder Streckenmautjahreskarte nicht möglich ist. Weiters wird festgehalten, dass es seitens der ASFINAG zu keinem Zeitpunkt Nutzungsbeschränkungen auf den österreichischem Autobahnen- und Schnellstraßennetz gegeben hat. Da das Netz der ASFINAG somit ständig verfügbar war, liegt es nicht im Risikobereich der ASFINAG, welche an die Vorgaben der Mautordnung gebunden sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1) Wird es eine Änderung der Mautordnung geben, damit die betroffenen JahreskartenbesitzerInnen entschädigt werden können?

a.     Wenn ja, wie wird diese Änderung der Mautordnung aussehen?

b.     Wenn ja, wie wird diese Entschädigung aussehen und in welcher Höhe?

c.     Wenn ja, bis wann wird diese Entschädigung (Rückgabe, Verlängerung oder auch (Teil-)Erstattung) an die Betroffenen erfolgen?

d.     Wenn ja, bis wann und in welcher Form werden die Betroffenen über diese Entschädigung informiert?

e.     Wenn nein, warum wird es keine Entschädigung geben?