5414/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Hausdurchsuchung in der Wohnung des Ibiza-Detektivs Julian H. und Kanzleigemeinschaft von dessen Anwalt mit Grün-Abgeordnetem Bürstmayr  

 

 

Wie aus Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Wien hervorgeht, ist der Wiener Rechtsanwalt Mag. Oliver Ertl vom Drahtzieher des sogenannten Ibiza-Videos, Julian H., mit diversen Erledigungen beauftragt. In diesem Zusammenhang wurde Ertl auch am Tag der Hausdurchsuchung in der Penthouse-Wohnung des Julian H., in welcher Gerüchten zufolge auch die Täter des im Dezember 2018 im Wiener Innenstadtlokal Figlmüller begangenen Mafia-Mordes genächtigt haben sollen, vom Hausmeister der Wohnhausanlage bei dessen Postfach beobachtet, zu welchem er von seinem Mandanten Zugang erhalten hat. Hinsichtlich der Ermittlungen sind daher die Tätigkeiten dieses Wiener Anwalts für den Ibiza-Detektiv von Relevanz, insbesondere die Frage, ob eine Leerung des Postfaches vor oder nach der Hausdurchsuchung erfolgte.

Durch eine Kanzleigemeinschaft ist darüber hinaus der grüne Nationalratsabgeordnete Mag. Georg Bürstmayr eng mit Mag. Oliver Ertl verbunden. Als Ersatz-Mitglied des Ibiza-Untersuchungsausschusses hat der Abgeordnete Bürstmayr Zugang zu sämtlichen sensiblen Akten, was im Hinblick auf die gemeinsam mit dem Anwalt des Video-Hauptdrahtziehers bestehende Kanzlei den Verdacht bestehender Kontakte und eines möglichen Informationsflusses nährt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 


Anfrage

 

 

1.    Wurde Mag. Oliver Ertl bereits aufgrund des obig geschilderten Sachverhalts einvernommen?

a.    Wenn ja, mit welchen genauen Ergebnissen?

b.    Falls nein, warum nicht?

2.    Hat Mag. Oliver Ertl das Postfach des Julian H. vor der Durchführung der Hausdurchsuchung geleert?

a.    Wenn ja, welche weiteren Ermittlungsschritte wurden aufgrund dessen anschließend gesetzt?

b.    Wenn ja, konnten die geleerten Gegenstände anschließend dennoch sichergestellt werden und wenn dies der Fall war, um welche Objekte handelte es sich?

c.    Wenn ja, kann infolge von Ermittlungen ausgeschlossen werden, dass Mag. Ertl im Vorfeld über die Hausdurchsuchung informiert wurde?

d.    Falls nein, warum nicht?

 

3.    Wurde NAbg. Mag. Georg Bürstmayr in Zusammenhang mit dieser Causa einvernommen?

a.    Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

b.    Wenn ja, wurden im Zuge dessen Kontakte zu Julian H. festgestellt?

c.    Wenn ja, können Informationsflüsse aus dem Aktenbestand des Ibiza-Untersuchungsausschusses an Julian H. via Bürstmayr ausgeschlossen werden?

d.    Falls nein, warum nicht?

 

4.    Wurden Ermittlungen hinsichtlich der Vermutungen, dass sich die Täter des Mafia-Mordes vom Dezember 2018 in der Penthouse-Wohnung des Julian H. aufgehalten haben, durchgeführt?

a.    Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

b.    Wenn ja, konnten Verbindungen derselben zu Julian H. festgestellt werden?

c.    Wenn ja, wurde Julian H. in der Causa einvernommen?