5418/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Prüfung von LKW-Fahrverboten

 

Am 9. Juni 2020 hat der Landtag Steiermark unter Tagesordnungspunkt 8 einstimmig einen Entschließungsantrag (Einl.Zahl 340/7) betreffend „Prüfung von LKW-Fahrverboten“ beschlossen. Eingebracht wurde der Antrag von Abgeordneten der ÖVP und der SPÖ. Es wird darauf Bezug genommen, dass eine nachhaltige Verkehrspolitik bei der Regelung von Verkehrsrouten gleichermaßen die Interessen von Anrainern, sowie Gemeinden und Betrieben in den Vordergrund zu stellen hat. Dafür würde es vor allem eine moderne Gesetzesgrundlage, die den Anforderungen der Bevölkerung und der Wirtschaft, aber auch übergeordneter Interessen wie dem des Klima- und Umweltschutz gerecht wird brauchen.

 

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht in § 43 die Möglichkeit zum Erlass von Fahrverboten unter bestimmten Voraussetzungen vor, wird ausgeführt. „Im Wesentlichen muss eine Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs vorliegen. Um ein LKW-Fahrverbot zu verordnen, müssen die sachlichen Entscheidungsgrundlagen von der jeweils zuständigen Behörde umfassend ermittelt werden. Der Bundesgesetzgeber sieht das angesprochene LKW-Fahrverbot als Ausnahme, weshalb die im Gesetz geregelten Kriterien besonders streng geprüft werden müssen“, ist in der Antragsbegründung zu lesen.

 

Jedoch haben viele Gemeinden mit sogenannten „Mautflüchtlingen“ zu kämpfen. Hier sieht man, dem Antrag folgend, keine Regelungsmöglichkeit: „Derzeit sehen die eng

gefassten und starren Voraussetzungen des § 43 StVO jedoch keine Regelungsmöglichkeit zur Unterbindung dieses unerwünschten Umgehungsverkehrs vor. Damit fehlt eine gesetzliche Grundlage, welche eine qualitätsvolle Lenkung des Straßenverkehrs sowohl aus Sicht der Gemeinden und der lokalen Wirtschaft, als auch aus jener der Anrainerinnen und Anrainer ermöglicht. Diese Rechtslücke hat direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität vieler Menschen in den steirischen Gemeinden.

Im Sinne einer fortschrittlichen Verkehrspolitik und des Klimaschutzes ist es daher notwendig, die gesetzlichen Bestimmungen zum Erlass von LKW-Fahrverboten (z.B. Buchauerstraße B117, Ennstalstraße B146, Triebenertauernstraße B114, B77 Gaberlstraße) zu präzisieren, um so den Verordnungsgeber in die Lage zu versetzen, aktuellen Problemlagen auf einer rechtlich zeitgemäßen Basis begegnen zu können, ohne dabei die Interessen der Anrainer oder lokalen Unternehmen zu gefährden.“

 

Der von allen Landtagsfraktionen mitgetragene Beschluss lautete, dass die Landesregierung aufgefordert wurde, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, einen Entwurf für eine zeitgemäße Rechtsgrundlage für die Erlassung von LKW-Fahrverboten im Interesse der Bevölkerung und der lokalen Wirtschaft und damit eine entsprechende Novellierung der derzeit gültigen rechtlichen Grundlage der StVO vorzulegen.

(Quelle: https://www.landtag.steiermark.at/cms/dokumente/12762630_155295847/b7044386/08_Stenografisches_Protokoll.pdf)

Im Rahmen einer Befragung in der 12. Sitzung des Landtages Steiermark am 17. November 2020 antwortete der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Anton Lang, dass die Landesregierung ein diesbezügliches Schreiben in ihrer Sitzung vom 17. September 2020 beschlossen habe und es umgehend an die Bundesregierung übermittelt wurde.

(Quelle: https://www.landtag.steiermark.at/cms/dokumente/12762630_155295847/f7616720/12_Stenografische_Protokoll.pdf)

 

In dieser November-Sitzung des Landtages wurde das Thema heftig diskutiert. Die „Kleine Zeitung“ berichtete darüber wie folgt: „Einen Bericht über die Straßenerhaltung nutzten die Grünen: Sie drängten die Landesregierung, bei Lkw-Fahrverboten mehr Druck zu machen. ‚Anrainer fordern seit vielen Jahre, bitte helft uns. Es passieren im Winter vermehrt Unfälle‘, legte Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ) nach. Auch Albert Royer (FPÖ) stimmte zu. ‚Es wird immer nur hin und her geschoben, vom Bund zum Land und zurück. Es reicht‘, rief Robert Reif (Neos). Für 7,5-Tonner muss eine Beschränkung kommen. Die ‚Schuldzuweisungen führen zu nichts‘. ‚Schuldzuweisungen bringen nichts‘, nickte Wolfgang Moitzi (SPÖ). ‚Die StVO muss geändert werden, um endlich einen Tatbestand Mautflucht aufzunehmen‘. Doch, so der Rote, die Grüne Verkehrsministerin ‚mag nichts tun, kann nichts tun‘. Lambert Schönleitner (Grüne) verteidigte die Ministerin: ‚Man kann kein Verbot erlassen und hoffen, dass es irgendwie hält.‘ Es würde an den Gutachten liegen. Tiroler Gutachter wären erfolgreicher. Werner Murgg (KPÖ) merkte an: ‚Es gibt doch auch in der Steiermark Fahrverbote, die gehalten haben.‘ Verkehrsreferent Lang warf Leonore Gewessler vor, sie sei nicht bereit, eine Änderung der STVO vorzunehmen. Andere Gutachter zu beauftragen, damit ‚das kommt, was den Grünen recht ist, wird es mit mir nicht geben‘. Hintergund: Das Land hatte die Gutachten bei einem Amtssachverständigen bzw. dem Kuratorium für Verkehrssicherheit beauftragt.“

(Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/landespolitik/5898179/Steirischer-Landtag_Am-Ende-drehte-sich-alles-um-die-Sicherheit)

 

Dieser Auszug aus einer lebhaften Diskussion zeigt sehr treffend die Problematik auf. Anrainer sind verzweifelt, den zuständigen Behörden sind die Hände gebunden und Sie seien, den Ausführungen von Vizelandeshauptmann Anton Lang folgend, nicht bereit eine Änderung der StVO vorzunehmen. Kurz darauf berichtete die „Kleine Zeitung“, dass Sie und Verkehrsreferent Lang „im guten Austausch“ stehen würden. Es wird attestiert, dass nach „einem Hin- und Herspielen des Balles zwischen Land und Bund“, Bewegung in die Sache zu kommen scheint. Sie würden erheben lassen, wo es in anderen Bundesländern ähnliche Problemstellungen gebe.

(Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5901686/Loesung-wird-gesucht_LkwFahrverbote_Bund-und-Land-reden-zumindest)

 

Ein konkretes Beispiel, wo seit vielen Jahren für die Erweiterung des bestehenden Winterfahrverbotes für LKW über 7,5 Tonnen gekämpft wird, ist die Landesstraße B114 – Triebener Straße. Aus einer schriftlichen Anfragebeantwortung durch Landeshauptmann-Stv. Anton Lang am 17. September 2020 (Einl.Zahl 695/2) betr. „Maßnahmen gegen den Mautfluchtverkehr auf steirischen Landesstraßen – fehlende Transparenz ein Entscheidungsgrundlagen“ geht unter anderem hervor, dass ein ganzjähriges LKW-Fahrverbot auf Basis der geltenden Bestimmungen in der StVO nicht verordenbar zu sein scheint. Trotz des Winterfahrverbotes für LKW gab es auch im aktuellen Winter wieder ausländische LKW, die bei Glatteis am Triebener Tauern unterwegs waren. „Schneematsch, Glatteis, enge Kurven: Der Triebener Tauern ist schon für Autofahrer im Winter keine einfache Strecke. Nicht umsonst herrscht auf der B114 zwischen Pölstal und Trieben in der Zeit von 1. November bis 15. April ein Winterfahrverbot für Sattelkraftfahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Trotz des Verbotes und intensiver Polizeikontrollen kommt es am Tauern fast täglich zu gefährlichen Situationen, wie Anrainer berichten. So rutschte etwa am 19. Jänner ein slowakischer LKW bei dichtem Schneetreiben in eine Betonmauer, kurz davor sorgten mehrere Mautflüchtlinge für Chaos“, wusste die „Kleine Zeitung“ Ende Jänner zu berichten.

 

Weiters ist zu lesen: „Schulbuslenker Georg Kandler aus Hohentauern hat am Mittwoch erneut fotografiert, wie Lkw das Fahrverbot ignorieren. Gleich mehrere Fahrzeuge blieben auf der glatten Fahrbahn hängen, rutschten teilweise mehrere Meter ohne Kontrolle dahin. ‚Es herrschte blankes Glatteis, es ist ein Wahnsinn.‘ Ein polnischer Lkw wurde schließlich von der Polizei eskortiert, die BH Liezen hatte sie verständigt. Passiert ist diesmal glücklicherweise nichts. ‚Die Lkw brauchen die ganze Straßenseite, sie probieren es oft mehrmals. Das ist Transitterror‘, ärgert sich Kandler, der aber auch betont: ‚Die österreichischen Frächter halten sich an die Vorschriften.‘ Mit seinem Unmut über die Mautflüchtlinge ist Kandler nicht alleine. Seit Jahren wird nach einer Lösung für den Tauern gesucht, bislang weitgehend erfolglos. Nun stellen die Neos erneut eine Anfrage an Verkehrslandesrat Anton Lang. ‚Die österreichischen Unternehmer haben sehr wohl ein Interesse daran, dass es hier zu einer Lösung kommt‘, so Neos-Abgeordneter Robert Reif, der selbst im Pölstal wohnt. Ein Grundproblem sind für ihn Navigationsgeräte, die den Triebener Tauern als kürzeste Strecke ausweisen. ‚Stellt man das Navigationssystem auf ,Autobahn umfahren' ein, wird man trotz des Winterfahrverbots über den Triebener Tauern geleitet‘, so Reif. Die Fahrverbotstafeln seien nur für deutschsprachige Fahrer zu verstehen, zudem fehlt laut Reif der Platz für Lkw, kehrt zu machen. In der Anfrage an Lang heißt es etwa, das Land solle sich dafür einsetzen, ‚dass die Fahrverbote in ein digitales System eingespeist werden und damit niederschwellig für alle FahrerInnen abrufbar sind‘.“

(Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/murtal/5928394/Trotz-Fahrverbot_Wieder-auslaendische-Lkw-bei-Glatteis-am)

 

Für die Problematik, dass ausländische LKW trotz Winterfahrverbot aufgrund ihrer Navigationssysteme über den Triebener Tauern geleitet werden, gäbe es seitens der WKO Steiermark einen Lösungsvorschlag. Eine sogenannte „Fahrverbots-App“ könnte entsprechende gefährliche Situationen und Unfälle verhindern. Hier wäre es jedoch notwendig, dass die Nutzung einer solchen App verordnet werden müsste, damit die Fahrer sie verpflichtend einsetzen und somit Wege mit LKW-Fahrverboten – saisonal oder permanent – gar nicht erst vorgeschlagen werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität´, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann ist Ihnen das Schreiben, mit dem Ersuchen, einen Entwurf für eine zeitgemäße Rechtsgrundlage für die Erlassung von LKW-Fahrverboten im Interesse der Bevölkerung und der lokalen Wirtschaft und damit eine entsprechende Novellierung der derzeit gültigen rechtlichen Grundlage der StVO vorzulegen, seitens der steirischen Landesregierung vom September 2020 zugegangen?

2.    Wann wurde dieses Schreiben beantwortet?

3.    Haben Sie in diesem Schreiben ausdrücklich die Novellierung der StVO im Sinne dieses Schreibens abgelehnt?

4.    Wenn ja, was ist im Detail die Begründung für die Ablehnung?

5.    Wenn nein, wie ist zu erklären, dass LH-Stellvertreter Lang hier keine Bereitschaft Ihrerseits abgeleitet hat?

6.    Was war darüber hinaus der genaue Inhalt Ihres Antwortschreibens?

7.    Im Rahmen des „guten Austauschs“ zwischen LH-Stellvertreter Lang und Ihnen – wie viele Gesprächstermine bzw. Schriftwechsel haben in dieser Angelegenheit stattgefunden?

8.    Wurde die medial angekündigte Erhebung, wo es in anderen Bundesländern ähnliche Problemstellungen gibt, bereits abgeschlossen?

9.    Wenn ja, wie ist das Ergebnis dieser Erhebung?

10. Wenn ja, wo gibt es konkret in anderen Bundesländern ähnliche Problemstellungen?

11. Wenn nein, wie ist der aktuelle Informationsstand zu diesen Erhebungen?

12. Wenn nein, bis wann werden diese Erhebungen abgeschlossen sein?

13. Haben Sie im Rahmen dieser Erhebungen oder in einem anderen Zusammenhang mit den Bundesländern bzw. mit den jeweils zuständigen Verkehrslandesräten erörtern können, ob die Novellierung der StVO im Sinne des steirischen Anliegens als sinnvoll erachtet wird?

14. Wenn ja, welche Bundesländer erachten eine Novellierung der StVO im Sinne des steirischen Anliegens als sinnvoll?

15. Wenn nein, warum waren Sie bisher in diese Richtung noch nicht im Austausch mit den anderen Bundesländern?

16. Ist eine entsprechende Novellierung der derzeit gültigen Grundlage der StVO für die Erlassung von LKW-Fahrverboten im Sinne des steirischen Anliegens in Ausarbeitung?

17. Wenn ja, bis wann ist mit einer Vorlage bzw. mit einer Umsetzung zu rechnen?

18. Wenn nein, weshalb werden die derzeit gültigen Grundlagen der StVO für die Erlassung von LKW-Fahrverboten im Sinne des steirischen Anliegens für zeitgemäß bzw. ausreichend erachtet?

19. Haben Sie unabhängig von diesem Schreiben entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Bekämpfung von sogenannten „Mautflüchtlingen“ in Ausarbeitung oder Umsetzung?

20. Wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret in Ausarbeitung oder Umsetzung?

21. Wenn ja, bis wann ist hier mit welchen konkreten Lösungen zu rechnen?

22. Wenn nein, warum nicht?

23. Ist die österreichweite Verordnung der Nutzung einer sogenannten „Fahrverbots-App“, um die Einhaltung von bestehenden LKW-Fahrverboten zu erleichtern bzw. zu verbessern, aktuell ein Thema, welches verfolgt wird?

24. Wenn ja, inwieweit ist die Umsetzung einer solchen „Fahrverbots-App“ und einer entsprechenden Verordnung bereits absehbar und wie könnte das aus derzeitiger Sicht konkret umgesetzt werden?

25. Wenn ja, bis wann ist mit einer Umsetzung einer solchen Verordnung zu rechnen?

26. Wenn nein, wurde eine solche Verordnung bereits geprüft und weshalb wird dies nicht mehr weiterverfolgt?

27. Wenn nein, warum ist die Verordnung der Nutzung einer solchen „Fahrverbots-App“ kein Thema?

28. Wenn nein, gibt es andere Lösungsansätze, um die Einhaltung von bestehenden Fahrverboten zu erleichtern bzw. zu verbessern und wie sehen diese aus?