5422/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2021
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Kulturerbestätte „Asmara"

 

Mit dem Erscheinen des Buches „Asmara: Africa‘s Secret Modernist City“, von Edward Denison und Guang Yu Ren, im Jahr 2007, wurden große Teile architektonisch interessierter Fachkreise auf die Hauptstadt des kleinen ostafrikanischen Landes Eritrea am Roten Meer aufmerksam. Den Autoren gelang mit dieser Veröffentlichung eine der wichtigsten und aufregendsten architektonischen „Entdeckungen“ der letzten Jahre. Asmara wurde seit Beginn der italienischen Kolonisation Ende des 19. Jahrhunderts aufgebaut. Seinen bleibenden, bis heute bestehenden Charakter, erhielt die Stadt aber fast ausschließlich in den 1930er Jahren in der faschistischen Zeit zwischen 1935 und 1941, als sie in eine Stätte teils radikaler architektonischer Innovationen verwandelt wurde. Es verfügt über eine der höchsten Konzentrationen modernistischer Architektur auf der ganzen Welt.

Mit der Kulturerbestätte „Asmara: Eine modernistische afrikanische Stadt“ wurde im Rahmen der 41. Sitzung des Welterbe Komitees 2017 in Krakau erstmalig eine Stätte in Eritrea in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Das nahezu vollständig erhaltene urbane Ensemble wurde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts im Zuge der italienischen Kolonialpolitik errichtet und ist ein außergewöhnliches Beispiel für modernistische Stadtplanung im afrikanischen Kontext.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Erfolgte die Zustimmung Österreichs, „Asmara“ in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufzunehmen, über die Organisation „ICOMOS Austria“?

2.    War das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in die Beschlussfassung eingebunden?

3.    Wie lange dauerte der gesamte Prozess, „Asmara“ als Weltkulturerbe anzuerkennen?

4.    Welche Rolle spielte die Frage nach dem faschistischen, kolonialen Erbe in Asmara bei der Beurteilung des architektonischen Erbes?

5.    Falls diese Frage keine Rolle spielte, warum nicht?

6.    Welchen architektonischen und kulturellen Kriterien unterliegen faschistische Bauten bei einer derart weitreichenden Beurteilung generell?

7.    Warum wird solchen Bauten plötzlich die hohe Anerkennung eines Weltkulturerbes zugesprochen?

8.    Hat sich Österreich an der Erhaltung bzw. Restaurierung von Bauwerken, welche überholungsbedürftig sind, seit 2017 aktiv beteiligt?

9.    Wenn ja, an welchen und inwiefern hat sich Österreich beteiligt (z.B. durch Fachkräfte, durch finanzielle Mittel, usw.)?

10. Wird sich die Republik Österreich in Zukunft an dem Weltkulturerbe „Asmara“ beteiligen?

11. Wenn ja, auf welche Art und Weise?