5435/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Anzeigen nach dem Verbotsgesetz und Feststellung der Teilnahme angeblicher Rechtsextremer an Demonstrationen gegen die Anti-Corona-Regierungsmaßnahmen

 

 

Im Jänner 2021 fanden im gesamten Bundesgebiet Demonstrationen von Bürgern gegen die Freiheits- und Grundrechte einschränkenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus statt. Besondere öffentliche Aufmerksamkeit erregten dabei die Demonstration in Wien am 17. Jänner 2021 sowie ein Spaziergang von Regierungskritikern infolge wahrscheinlich verfassungswidriger Demonstrationsverbote am 31. Jänner 2021.

In der medialen Berichterstattung und von Seiten einzelner Mitglieder der Bundesregierung werden diese regierungskritischen Versammlungen bzw. Spaziergänge meist in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt und dies unter anderem mit der Teilnahme von angeblichen Neonazis begründet.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Zu wie vielen Anzeigen wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz kam es bei Demonstrationen gegen die Anti-Corona-Maßnahmen der Bundesregierung im Jänner 2021, gegliedert nach den jeweiligen Versammlungen?

a.    Zu wie vielen Anzeigen wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz kam es im Zuge der Demonstration am 17. Jänner 2021 in Wien?

b.    Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz wurden rund um den Spaziergang am 31. Jänner 2021 in Wien erstattet?

 

2.    Wie viele Festnahmen wurden im Zuge von Demonstrationen gegen die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus im Jänner 2021 durchgeführt, gegliedert nach Versammlung und zugrunde liegenden Delikten?

a.    Wie viele entfielen dabei jeweils auf die Demonstration vom 17. Jänner 2021 sowie auf den Spaziergang am 31. Jänner 2021, gegliedert nach Delikten?

3.    Auf welcher Basis werden seitens der Exekutive Einschätzungen getroffen, wonach Rechtsextreme an den Demonstrationen gegen die Anti-Corona-Maßnahmen der Bundesregierung teilgenommen haben bzw. teilnehmen?

a.    Welche Definition von Rechtsextremismus liegt dem zugrunde?

b.    Wie erfolgt die konkrete Feststellung rechtsextremen Gedankenguts bei Teilnehmern derartiger Versammlungen?

c.    Werden hierfür Beamte des BVT oder BK in Zivil eingesetzt?

d.    Wenn ja, wie viele waren diesbezüglich jeweils am 17. und 31. Jänner 2021 im Einsatz?

e.    Wie viele Identitätsfeststellungen von als rechtsextrem eingestuften Personen wurden bei den Ereignissen an beschriebenen beiden Tagen in Wien jeweils vorgenommen und auf welcher Basis wurden diese Personen als rechtsextrem klassifiziert?