5436/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend FABIAN – eine unendliche Geschichte?

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 1009/J vom 25. Februar 2020 hatte „FABIAN – digitale Weiterentwicklung zur Auszahlung der Familienbeihilfe“ zum Thema und wurde am 24. April 2020 mit der Nr. 1045/AB beantwortet.

 

Darin hieß es: Der Start des neuen Familienbeihilfenverfahrens FABIAN ist für den Dezember 2020 geplant.

 

Im Zuge einer Medienanfrage von Unzensuriert.at, Stand 15. Februar 2021, wurde mitgeteilt: Die Produktivsetzung von FABIAN steht unmittelbar bevor. FABIAN ist also noch immer nicht einsatzbereit, obwohl die damalige Familien­ministerin Christine Aschbacher am 10. November 2020 im Familienausschuss betonte, dass das Projekt FABIAN im Februar 2021 starten soll.

 

In der Beantwortung Nr. 1045/AB wird zudem festgehalten:

„Bis 31. Dezember 2019 sind Kosten in nachstehendem Umfang angefallen:

2017:    693.000,00

2018: 3.647.000,00

2019: 4.660.000,00“

 

In der Medienanfrage von Unzensuriert.at wurde weiters nach den Kosten im Jahr 2020 sowie den laufenden seit Jahresbeginn 2021 gefragt. Im Zuge dessen wurden keine Kosten genannt.

 

In der Beantwortung 1045/AB heißt es weiter: „Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass der Budgetrahmen von 13 Mio. € um rund 0,3 Mio. € überschritten wird. Diese Überschreitung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich im Rahmen der Detailanalyse die funktionalen Anforderungen erweitert haben.“

 

Die Anfrage Nr. 1009/J verweist außerdem auf verschiedene IT-Projekte, die seit dem Jahr 2003 angedacht wurden, aber in Folge entweder beendet, verschoben oder gleich abgebrochen wurden. Es ist zu vermuten, dass auch für diese „Vorgängerprojekte“ Kosten angefallen sind. Seit dem Jahr 2003 ist es nicht gelungen, ein Familienbeihilfeverfahren zu entwickeln, dass DB7 ersetzen soll.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Ist FABIAN mittlerweile einsatzbereit?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, ab wann ist FABIAN voraussichtlich einsatzbereit?

2.    Wie hoch sind die Gesamtkosten, die für das Projekt FABIAN bislang angefallen sind?

3.    Wie hoch waren die Gesamtkosten im Jahr 2020?

4.    Wie hoch sind die Gesamtkosten seit 1. Jänner 2021?

5.    Wurde ein externes Unternehmen zur Entwicklung von FABIAN beauftragt und wenn ja, welche Firmen arbeiteten seit wann an FABIAN?

6.    Aufgrund welcher Faktoren braucht es für ein IT-Programm zum Familienbeihilfeverfahren mehrere Jahre der Entwicklung, obwohl für den Bezug von Familienleistungen eigentlich relativ wenige Parameter notwendig sind?

7.    Ist es zutreffend, dass dank FABIAN das Programm DB7 nicht mehr verwendet werden muss und wenn nein, warum nicht?

8.    Ist FABIAN an EESSI (Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten)[1] angebunden wenn nein, warum nicht?

9.    Der Rechnungshof hat in einem Bericht festgehalten, dass es ab April 2003 ein erstes Projekt einer neuen IT-Anwendung für Familienbeihilfeverfahren gab, das aber im Dezember 2004 abgebrochen wurde; in welcher Höhe sind für dieses Projekt Kosten entstanden?

10. Waren externe Firmen daran beteiligt und wenn ja welche Firmen waren in welchem Zeitraum daran beteiligt?

11. Der Rechnungshof hat in einem Bericht festgehalten, dass es ab Juni 2008 das zweite Projekt gab, das aber nach wenigen Monaten im September abgebrochen wurde. Sind Kosten für das Projekt entstanden und wenn ja, wie hoch waren die Gesamtkosten?

12. Waren externe Firmen daran beteiligt und wenn ja, welche waren in welchem Zeitraum daran beteiligt?

13. Der Rechnungshof hat in einem Bericht festgehalten, dass es ab November 2011 das dritte Projekt gab, das aber im November 2012 beendet bzw. abgebrochen wurde. Sind Kosten für das Projekt entstanden und wenn ja, wie hoch waren die Gesamtkosten?

14. Waren externe Firmen daran beteiligt und wenn ja, welche Firmen waren in welchem Zeitraum daran beteiligt?

15. Erkennt FABIAN in Verbindung mit EESSI automatisch, wenn bei einem Fall gemäß der EU-VO 883/2004 sich die Rangfolge gemäß Artikel 68 ändert? (Etwa, wenn ein Kind im Ausland wohnhaft ist, ein Elternteil in Österreich erwerbtätig ist, der andere Elternteil im Heimatstaat des Kindes ebenfalls erwerbstätig ist, allerdings der Elternteil im Heimatstaat während des Bezugs der Differenzzahlung aus Österreich arbeitslos wird, der andere Elternteil in Österreich erwerbstätig bleibt, was zur Folge hat, dass Österreich seine Familienleistungen in voller Höhe bezahlen muss.)



[1] Siehe: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=869&langId=de