5440/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Inanspruchnahme der integrativen Lehre

 

 

Durch die integrative oder auch verlängerte Berufsausbildung sollen Jugendliche, die aufgrund ihrer Einschränkung eine reguläre Lehre nicht abschließen können, eine berufliche Ausbildung erhalten und sich in das Berufsleben eingliedern können.

 

Die Möglichkeiten der integrativen Berufsausbildung umfassen dabei entweder

 

·         Die Berufsausbildung in einem Lehrberuf mit einer um bis zu ein bzw. maximal zwei Jahren verlängerten Lehrzeit. Der Abschluss erfolgt mit der Lehrabschlussprüfung.

 

oder

 

·         Die Berufsausbildung in einer Teilqualifikation eines Lehrberufes in einer Zeitdauer von eins bis drei Jahren. Die Ausbildung wird auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes eingeschränkt, allenfalls ergänzt durch Teile der Berufsbilder weiterer Lehrberufe. Der Abschluss erfolgt mit einer Abschlussprüfung.

 

 

Das Ausbildungsverhältnis ist durch eine Berufsausbildungsassistenz zu begleiten. Berufsausbildungsassistenten begleiten und unterstützen dabei benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit Behinderung während der Ausbildung im Betrieb (in der Ausbildungseinrichtung) und in der Berufsschule.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele integrative Lehrverträge wurden in den Jahren 2017 bis 2020 abgeschlossen? Bitte um Auflistung nach Jahren und jeweiliger Dauer (ein oder zwei Jahre verlängerte Lehre bzw. Teillehre).

2.    Wie viele Lehrlinge haben diese Lehrausbildung positiv abgeschlossen? Bitte um Auflistung nach Jahren.

3.    Wie viele Lehrlinge haben vorzeitig abgebrochen bzw. wie viele haben nicht positiv abgeschlossen? Bitte um Auflistung nach Jahren.

 

4.    Bezüglich der Berufsausbildungsassistenten: Welche Organisationen dürfen diese Leistungen anbieten?

5.    Gibt es auch eine Bewertung dieser Assistenten während der Laufzeit des Lehrverhältnisses bzw. bei Beendigung?

a.    Wenn nein, wie kann beurteilt werden, ob diese Assistenz dem jeweiligen Bedarf entspricht?

b.    Wenn ja, durch wen?

c.    Wenn ja, welche Erkenntnisse wurden durch die Evaluierung sichtbar?

6.    Welche Kosten sind bisher pro Lehrling entstanden und wofür? Bitte um Auflistung nach Jahren und den einzelnen Unterstützungsmaßnahmen.

 



[1] Siehe u.a. Wirtschaftskammer Österreich: www.wko.at/service/bildung-lehre/iba.html