5441/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Rechnungshof empfiehlt strengere Maßnahmen gegen Luftverschmutzung

 

In einem kürzlich veröffentlichen Bericht des Rechnungshofes wird empfohlen, strenger gegen Luftverschmutzung rund um Graz vorzugehen. Demnach sollen öffentliche Verkehrsmittel ausgebaut und der Individualverkehr reduziert werden. Zusätzlich wurde für besonders belastende Regionen ein permanentes Tempolimit von 100 Km/h auf Autobahnen und 80 Km/h auf Bundes- und Landesstraßen empfohlen.

 

Laut Rechnungshof sei der Straßenverkehr wesentlicher Verursacher der Luftverschmutzung. So seien seit 2005 die Stickstoffoxid-Emissionen des LKW-Verkehrs um 70 Prozent gesunken, jene des PKW-Verkehrs seien hingegen unverändert geblieben. Allen voran Diesel-Fahrzeuge würden weit über die Grenzen Stickstoffoxide ausstoßen. Laut Bericht des Rechnungshofes würde sich die Feinstaubsituation in Österreich zwar verbessern, dennoch gäbe an vielen Messstellen – vor allem rund um Graz – keine Verbesserungen der Luftgüte. In der Steiermark gelten laut Rechnungshof insbesondere der „Großraum Graz“ und die „Außeralpine Steiermark“ als Sanierungsgebiete für Feinstaub.

 

Gemäß Bericht erstellte die Steiermark im Jahr 2014 ein Luftreinhalteprogramm. Jedoch wurden laut Rechnungshof verkehrsspezifische Maßnahmen, die die Luftschadstoffe wirksam reduziert hätten, nicht realisiert. Hierbei waren vor allem Fahrbeschränkungen für den Individualverkehr, ein autofreier Tag sowie eine City-Maut angedacht. Entsprechend dem Programm wurden Tempolimits erlassen, allerding galt das Limit von 100 Km/h auf einem vier Kilometer langen Abschnitt der A2.

 

Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Land Steiermark sowie dem Verkehrsministerium die Einführung permanenter Geschwindigkeitsbeschränkungen zu prüfen. Auch Fahrbeschränkungen für den Individualverkehr im Großraum Graz sind laut Rechnungshof zu prüfen. Dies würde einerseits die Lufgüte verbessern und andererseits die CO2-Emissionen reduzieren. Zusätzlich verweist der Rechnungshof darauf, dass auch die Substainable Development Goals (SDGs) bis 2030 umgesetzt werden müssen. Dies würde laut Rechnungshof ständig geprüft werden. Des Weiteren verweist der Rechnungshof darauf hin, dass die andauernden Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffoxid gemäß Luftqualitätsrichtlinie zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich führen würden. Im Zusammenhang mit zu hohen Stickstoffoxid laufe ohnehin noch ein Verfahren. Im Falle einer Verurteilung könne dies zu hohen finanziellen Belastungen der betroffenen Gebietskörperschaften führen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Sind Sie über oben genannten Bericht informiert?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn ja, in welcher Form?

2.    Ist man seitens Ihres Ressorts an die steirische Landesregierung herangetreten, um auf Basis des Berichts über weitere Maßnahmen zu beraten?

3.    Wenn ja, wann?

4.    Wenn ja, in welcher Form?

5.    Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden besprochen?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Ist man seitens Ihres Ressorts in ständigem Austausch mit der steirischen Landesregierung, um über Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung zu beraten?

8.    Wenn ja, in welcher Form?

9.    Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bislang beraten oder beschlossen?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Ist es seitens Ihres Ressorts angedacht, weitere Tempolimits auf Österreichs Autobahnen zu erlassen?

12. Wenn ja, welche Autobahnabschnitte sind davon konkret betroffen?

13. Wenn ja, wie hoch wird das Tempolimit sein?

14. Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

15. Wenn ja, aus welchem Grund?

16. Wenn nein, kann eine weitere Senkung des Tempolimits auf Österreichs Autobahnen Ihrerseits ausgeschlossen werden?

17. Wenn ja bei 16., inwiefern?

18. Wenn ja nein bei 16., warum nicht?

19. Werden Sie sich als Verkehrs- und Umweltministerin dafür einsetzen, dass in Österreichs Großstädten eine City-Maut oder Fahrbeschränkungen für den Individualverkehr eingeführt werden?

20. Wenn ja, warum?

21. Wenn ja, in welcher Form?

22. Wenn ja, welche Schritte wurden bislang gesetzt?

23. Ist es seitens Ihres Ministeriums geplant, allgemein Fahrbeschränkungen für den Individualverkehr auf Österreichs Straßen einzuführen?

24. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?

25. Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

26. Wenn ja, werden Fahrzeughalter bzw. Konsumenten entschädigt?

27. Wenn nein, können Sie weitere Fahrbeschränkungen für den Individualverkehr auf Österreichs Straßen ausschließen?

28. Wenn nein bei 27., warum nicht?

29. Wird die Umsetzung der Substainable Development Goals (SDGs) von Seiten Ihres Ministeriums hinsichtlich Luftverschmutzung ständig überprüft?

30. Wenn ja, in welcher Form?

31. Wenn ja, wer ist für die Überprüfung zuständig?

32. Wenn ja, gab es bislang Defizite oder Beanstandungen in der Umsetzung?

33. Wenn nein, warum nicht?

34. Wie ist der aktuellen Verfahrensstand im Zusammenhang mit einem aktuellen Verfahren aufgrund zu hoher Stickstoffoxid-Werte?

35. Wie hoch schätzen Sie werden die finanziellen Auswirkungen aufgrund einer Verurteilung im Zusammenhang mit zu hohen Stickstoffoxid- und Feinstaubwerten sein?