5444/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Ries

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend die Einschränkung des Ärzte-Bereitschaftsdienst

 

Die burgenländische Ärztekammer hat sich mit der Österreichischen Gesundheitskasse darauf geeignet, dass die Bereitschaftszeiten der Wochenenddienste von Ärzten verkürzt werden sollen. Im Burgenland ist der Wochenenddienst verpflichtend, in den angrenzenden Nachbarländern auf freiwilliger Basis. Um einer Abwanderung von Jungärzten entgegenzuwirken, soll der Wochenenddienst nun um vier Stunden pro Tag verkürzt werden.

https://burgenland.orf.at/stories/3082962/

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Ärzte verrichten zurzeit Wochenenddienst in Tirol?

2)    Welche Dienstzeiten umfasst der Wochenenddienst?

3)    Welche Kosten entstehen dadurch pro angefangene Stunde durch Dienstleistung am Patienten?

4)    Werden auch Bereitschaftszeiten verrechnet, wenn ja wann?

5)    Welche Kosten entstehen der ÖGK-Landesstelle Tirol dadurch?

6)    Wie viele Zahnärzte versehen Wochenenddienst in Tirol?

7)    Ist der Wochenenddienst in seinem Bestand gefährdet?

8)    Kann ein Wochenenddienst, der auf Freiwilligkeit beruht, die Versorgung gewährleisten?

9)    Besteht für praktische Ärzte eine Verpflichtung zur Vornahme von Hausbesuchen?