5453/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2021
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Anfrage

Des Abgeordneten Lausch, Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Geldforderungen von Warner an „Jerusalema“ - Tanzgruppen

 

Am 14.Februar 2021 war in der Tageszeitung „Kronen Zeitung“ folgendes zu lesen:

 

„SCHOCK FÜR TÄNZER

„Jerusalema“-Tanz: Warner fordert Geld für Nutzung

Ob in Krankenhäusern, bei Fluglinien, Feuerwehren oder Rettungsdiensten. Die „Jerusalema Challenge“ war wohl eine der schönsten Abwechslungen zum Corona-Stress im letzten Jahr. In Österreich tanzten etwa die AUA, mehrere Wiener Kliniken, das Rote Kreuz oder Schülerinnen aus Oberösterreich. Jetzt könnte den Tänzern aber Ungemach drohen, die die Nutzungsrechte nicht abgeklärt haben. In Deutschland jedenfalls forderte Warner Music bereits nachträglich in einigen Fällen Lizenzgebühren für die Nutzung der Gute-Laune-Hymne.

Einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ zufolge haben deutsche Dienststellen von tanzenden Polizisten und Feuerwehrleuten Post vom Musikkonzern Warner bekommen.

Der 25-jährige südafrikanische Musikproduzent und DJ Master KG, der mit bürgerlichem Namen Kgaogelo Moagi heißt, steht bei Warner unter Vertrag und ist der Urheber des Songs „Jerusalema“, zu dem Tausende Gruppen auf der ganzen Welt getanzt und Videos gepostet haben.

Unverständnis für happige Forderungen

Die Geldforderungen sollen dem Bericht zufolge happig sein und im Einzelfall mehrere Tausend Euro ausmachen. Bei den Betroffenen, die in guter Absicht bei dem globalen Tanz-Phänomen mitgemacht haben, stoßen die Forderungen auf Unverständnis. Dem Bericht zufolge gelte aber, „wenn jemand ein Video mit Musik untermalt und den Clip im Internet veröffentlichen will, muss er den Urheber des Titels fragen, ob er das Werk überhaupt (gegen Zahlung einer Gebühr) verwenden darf.“

Ministerium bezahlt

Das nordrhein-westfälische Innenministerium bestätigte dem Magazin, dass bei Polizeidienststellen Zahlungsaufforderungen durch Warner eingegangen seien und das Ministerium die Rechnungen beglichen hat. „Es trifft zu, dass das nordrhein-westfälische Innenministerium die Forderungen von Warner Music für mehrere Polizeidienststellen im Zusammenhang mit der ‚Jerusalema Challenge‘ beglichen hat.“

Ein Sprecher von Warner erklärte dem Magazin: „In diesen schwierigen Zeiten ist es wichtiger denn je, dass Künstler und Künstlerinnen für ihre Musik bezahlt werden, wenn sie von Dritten genutzt wird, um ihre Reputation zu steigern.“

Mitgemacht haben bekannterweise auch Strafvollzugsbedienstete in der Justizanstalt Eisenstadt, wie auf der Homepage des Bundesministerium für Justiz nachzulesen ist:

https://www.bmj.gv.at/ministerium/aktuelle-meldungen/Challenge-Accepted--Die-Justizanstalt-Eisenstadt-tanzt-zu-

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Wurde von der Anstaltsleitung der Justizanstalt Eisenstadt im Bundesministerium für Justiz angefragt, ob dieses Video gedreht werden darf?

a.    Wenn ja, von wem wurde angefragt?

b.    Wenn ja, wann wurde angefragt?

c.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Hat das Bundesministerium für Justiz die Anfrage der JA Eisenstadt dieses Video zu drehen genehmigt?

a.    Wenn ja, wann wurde es genehmigt?

b.    Wenn ja, wer hat diesen Videodreh genehmigt?

c.    Wenn ja, welche Maßnahmen wurden für diesen Videodreh bzw. dessen Ermöglichung gesetzt?

3.    Wird ein solcher Videodreh auch in anderen Justizanstalten genehmigt?

a.    Wenn ja, in welchen Justizanstalten?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Haben auch andere Justizanstalten in Österreich oder andere Organisationseinheiten Ihres Ressorts bei diesem „Jerusalema“ – Tanz mitgemacht?

5.    Ist ihnen bekannt, dass auf der Homepage des BMJ dieses Video beworben wird?

a.    Wenn ja, warum wird dieses Video auf der Homepage beworben?

6.    Warum wird das Video auf der Homepage gelobt und beworben? (

7.    Handelt es sich dabei um Teil einer Kommunikationsstrategie?

8.    War eine solche Bewerbung von Organisationseinheiten Ihres Ressorts, insbesondere dem Kabinett, sogar gewünscht?

a.    Wenn ja, warum wurde dieses Video vom BMJ unterstützt bzw. auf der Homepage beworben?

9.    Wurde der Urheber des Titels angefragt, ob der Song für dieses Video kostenlos verwendet werden darf?

a.    Wenn ja, wer hat den Urheber des Titels gefragt?

b.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

c.    Wenn nein, warum nicht?

10. Können Sie ausschließen, dass von Warner, wie betreffend dem nordrhein-westfälischen Innenministerium, noch Zahlungsaufforderungen wegen Urheberrechtsverletzung an das BMJ ergehen?

a.    Wenn ja, wie hoch schätzen sie eventuell die Kosten, die vom Steuerzahler bezahlt werden müssen?

b.    Wenn nein, planen Sie diesbezüglich eine Kontaktaufnahme mit dem Rechteinhaber?

11. Sind Ihnen die Kosten, welche dem nordrhein-westfälischen Innenministerium dadurch entstanden sind, bekannt?

a.    Wenn ja, wie hoch waren diese?

b.    Wenn nein, warum erachten Sie es nicht für notwendig zur Abwendung eines Schades diesbezüglich Informationen einzuholen?

12. Inwiefern werden die Kosten budgetwirksam, wenn durch den Videodreh des „Jerusalema“ – Tanzes Kosten aufgrund von Urheberrechtsverletzungen entstehen?

13. Werden diese Kosten zur Gänze im Zuge der Amtshaftung oder der Organhaftung bezahlt?