5460/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2021
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verschiebung der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Blümel aufgrund des Lockdowns

 

 

Hinsichtlich des Termins der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel berichtete Ö1 in seinem Mittagsjournal am 15. Februar 2021 unter anderem wie folgt:

 

Die Ursache, dass die Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel nicht zeitnah nach der gerichtlichen Genehmigung am 23. Dezember durchgeführt wurde, liegt an der Corona-Epidemie. Denn, ab 26. Dezember, also nach den Weihnachtsfeiertagen, wurde ja von der Regierung neuerlich ein harter Corona- Lockdown verhängt, was auch Auswirkungen auf die Planungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft für die Hausdurchsuchungen rund um die Bestechungs- und Bestechlichkeitsvorwürfe gegen den Finanzminister, den ehemaligen Geschäftsführer der Novomatic und den Novomatic-Konzern hatte. (…) Erst nachdem der harte Lockdown beendet wurde, habe man mit den Planungen der Hausdurchsuchungen mit der Polizei beginnen können, heißt es weiter bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Durchführung mehrerer Hausdurchsuchungen brauche immer eine Vorlaufzeit“.

 

Da es Ziel von Hausdurchsuchungen ist, eventuelle Beweismittel sicherzustellen, sollte der zeitliche Abstand zwischen deren gerichtlicher Genehmigung sowie der Durchführung möglichst kurzgehalten werden, um die absichtliche oder unabsichtliche Vernichtung derartiger Beweismittel hintan zu halten. Der Zeitraum von rund 1,5 Monaten im gegenständlichen Fall erscheint daher sehr lange.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

 

Anfrage

 

1.    Aus welchen konkreten Gründen war es aufgrund der Corona-Epidemie nicht möglich, die bereits am 23. Dezember 2020 gerichtlich genehmigte Hausdurchsuchung durchzuführen?

2.    Inwiefern hatte das Inkrafttreten des harten Lockdowns am 26. Dezember 2020 Einfluss darauf?

3.    Auf welcher Grundlage fußte die offenkundige Ansicht der WKStA, dass über den Zeitraum zwischen Genehmigung und Durchführung der Hausdurchsuchung keine eventuellen Beweismittel vernichtet werden können?

4.    Wie viele Hausdurchsuchungen im Bereich der Ibiza- bzw. Spenden-Causa fanden aufgrund der Corona-Pandemie verzögert statt?

5.    Welche Personen betraf dies jeweils?

6.    Inwiefern vergrößerten sich dadurch die zeitlichen Abstände zwischen gerichtlicher Genehmigung und tatsächlicher Durchführung dieser Hausdurchsuchungen jeweils?

7.    Auf welcher Grundlage wurde dabei jeweils angenommen, dass durch diese verlängerten Zeiträume keine Beweismittel vernichtet wurden?

8.    Welche Staatsanwaltschaften waren für die jeweiligen Verzögerungen verantwortlich?

9.    Wie viele Hausdurchsuchungen wurden in Österreich im gesamten Jahr 2020 sowie im laufenden Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie verzögert durchgeführt?

10. Welche Staatsanwaltschaften waren jeweils für diese Verschiebungen verantwortlich?