5461/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin Justiz

betreffend das Mantra von der „Verfehlung“ durch die WKStA

 

Im Artikel „Wie Edtstadler dank "Mascherlposten" zur Oberstaatsanwältin wurde“ berichtet derstandard.at am 14.4.2020 wie folgt über die Bestellung der heutigen Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt zur Stellvertreterin der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft:

 

Einen dieser Mascherlposten hatte auch eine enge Vertraute von Kanzler Kurz, nämlich Karoline Edtstadler (ÖVP). Sie war 2011 nach dreijähriger Tätigkeit als Richterin ins Justizministerium gewechselt, dann holte sie der damalige Minister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) in sein Kabinett. Im Jänner 2015 wurde Edtstadler dann zur Stellvertreterin der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Für diese Stelle wurde laut Ausschreibung "grundsätzlich eine bereits zumindest fünfjährige Tätigkeit als Richterin oder Staatsanwältin erwartet".

 

Als Stellvertreterin der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) derzeit karenziert, hat Bundesministerin Edtstadler in einem ZIB2 Interview am 16.02.2021 in mantrahafter Weise von „Verfehlungen“ der Justiz im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung bei Bundesminister Blümel gesprochen, sich dabei insbesondere auf die WKStA bezogen, diese Vorwürfe aber nicht konkretisiert:

 

„Und wir sehen hier mittlerweile eine lange Liste an Verfehlungen und die muss man auch ansprechen.“

 

„Wenn es aber hier Verfehlungen gibt und ich glaube, das kann man nicht von der Hand weisen, dass wenn der derzeit amtierende Justizminister selbst sagt, dass er aus Twitter erfährt, dass der Regierungskollege hier mit einem Verfahren zu tun hat, dann kann man das nicht stehenlassen.“

 

„Nichtsdestotrotz muss man sozusagen, dass an sich die Unabhängigkeit der Justiz in Österreich gut ist, dass das Vertrauen auch da ist, aber wenn es Verfehlungen gibt, dann müssen die angesprochen werden.“

 

„Herr Wolf, ich sage Ihnen ganz offen, ich hatte auch bis vor kurzem nicht das Gefühl, dass es notwendig ist hier die Weisungsspitze zu trennen, aus dem Justizministerium herauszulösen. Aber wenn wir uns anschauen, welche Verfehlungen es gab und wie sozusagen auch das Vertrauen geschwächt werden kann, dann ist es notwendig hier...“

 

An diesem Punkt wollte es auch der Interviewer genauer wissen: „Aber Frau Ministerin, Sie sagen immer, Sie sagen immer wieder Verfehlungen und Verfehlungen. Welche Verfehlungen gab es denn?“, woraufhin diese entgegnete: „Ja. Naja, dass ein amtierender Justizminister aus den Medien, aus Twitter erfährt, dass jemand geführt wird in einem Strafverfahren ist doch etwas, was ungewöhnlich erscheint.“

Statt eine konkrete Kritik zu formulieren, zu sich die Bundesministerin auf den Standpunkt es erscheine „ungewöhnlich“ zurück.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen bekannt, welche Verfehlungen die karenzierte Stellvertreterin der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft dieser Behörde vorwirft?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja seit wann?

c.    Wenn ja, wie wurden diese mitgeteilt?

d.    Wenn nein, werden Sie von Ihrer Ministerkollegin erfragen, um welche Vorwürfe es sich handelt?

2.    Wenn es Verfehlungen gegeben hätte, wissen Sie wie die karenzierte Stellvertreterin der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu diesen Informationen gekommen ist?

3.    Wenn diese vorgeworfenen Verfehlungen jedoch nur Behauptungen sind, um ein Parteimitglied der ÖVP und Amtskollegen zu schützen, daher einen massiven Schaden in der Öffentlichkeit an der Glaubwürdigkeit der Behörde anrichten kann, werden Sie die Disziplinarkommission beauftragen gem. § 123 Absatz 1 BDG zu prüfen, ob ein Disziplinarverfahren gegen die karenzierte Stellvertreterin der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einzuleiten ist?

a.    Wenn nein, warum nicht

4.    Ist es üblich, dass karenzierte Bedienstete gegen ihre Dienststelle auftreten bzw. agitieren?

a.    Wenn ja, welche weiteren derartigen Fälle gibt es in Ihrem Resort?

b.    Wenn nein, welche Schritte setzt man in solchen Fällen in Ihrem Ressort?

5.    Gibt es Möglichkeiten bei einer etwaigen Rückkehr der karenzierten Oberstaatsanwältin diese innerhalb der Kollegenschaft zu resozialisieren?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, welche Schritte werden dann gesetzt um im Sinne eines effektiven Zusammenarbeitens bestehende Vorwürfe auszuräumen?