5464/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Proteste im Zuge der Rückführung von Personen aus gescheiterten Asylverfahren

 

Am Donnerstag, den 28.01.2020 wurden mehrere Fremde außer Landes gebracht. Besonders ins Licht der Öffentlichkeit ist dabei der Fall zweier georgischer Schwerstern gerückt, die in Österreich geboren wurden, allerdings auf Grund mehrerer höchstgerichtlicher Entscheide kein Bleiberecht in Österreich zugesprochen bekamen und zuletzt ohne gültigen Aufenthaltstitel mehrere Jahre in der Republik gelebt haben.

Im Zuge dieser Abschiebung fanden Proteste, Sitzblockaden und Versammlungen, trotz aufrechter nächtlicher Ausgangssperre auf Grund der Corona Pandemie statt, an derer sich auch zahlreiche Journalisten und Politiker beteiligt haben. Medienberichten zufolge wird von etwa 160 Beteiligten ausgegangen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Wurde im Zuge dieser Proteste Eigentum der Polizei beschädigt?

2.     Wenn „Ja“, wie hoch ist der eingetretene Schaden?

3.     Waren die Proteste gegen die Abschiebung rechtskonform angemeldet?

4.     Haben die Teilnehmer des Protestes mit Konsequenzen, fußend auf den geltenden Corona-Regeln zu rechnen? (Nächtliche Ausgangssperre, Maskenpflicht, zwei Meter Abstandsregelung etc.)

5.     Wenn „Ja“, mit welchen Strafen/Anzeigen muss gerechnet werden?

6.     Wenn „Nein“, warum stellt diese nächtliche Protestaktion keinen Verstoß gegen die geltenden Corona-Maßnahmen dar?