5467/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Maximilian Köllner,

Genossinnen und Genossen

an

den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend die Aufhebung des generellen Radfahrverbots im Wald für den Zeitraum von 1. November bis 31. März

In Österreich gilt ein ganzjähriges, generelles Radfahrverbot im Wald. Ausgenommen davon sind ausgewiesene Mountainbike-Routen, welche von 1. April bis 31. Oktober befahren werden dürfen. Von 1. November bis 31. März sind allerdings auch diese MTB-Routen geschlossen. RadfahrerInnen müssen in diesem Zeitraum auf ein Fahren im Wald, selbst auf dafür ausgewiesenen Strecken, verzichten. Bei Zuwiderhandeln müssen die Sporttreibenden mit Anzeigen rechnen.

Der Grund, warum MountainbikerInnen im Winter nicht im Wald fahren dürfen, liegt im noch heute gültigen Forstgesetz von 1975 begründet. Denn damals gab es das Mountainbiken, im Gegensatz etwa zum Schitourengehen, noch nicht. Daher gibt es für Schitourengehen eine Ausnahme im Forstgesetz, welches das Ausüben dieses Sports erlaubt, für Mountainbiken jedoch nicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport daher folgende

ANFRAGE

1)      Gibt es konkrete Pläne, das Forstgesetz von 1975 so zu novellieren, dass das Mountainbiken auch im Winter zumindest auf ausgewiesenen Mountainbike-Routen ermöglicht wird?

a)       Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus?

b)      Wenn nein, warum nicht?

2)      Mit welcher Begründung wurde eine Novellierung des Forstgesetzes von 1975 bislang nicht durchgeführt? (Forderungen seitens der Mountainbike-Community gab es schließlich genug)

3)      Nach wie vor herrscht in Österreich ein generelles Radfahrverbot im Wald. Gibt es hier konkrete Pläne des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, dieses generelle Radfahrverbot aufzuheben?

a} Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?