5470/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.02.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen nach Corona-Totalcrash in Mürztaler Pflegeheim

 

„Pflegeheim: Von 45 Bewohnern sind nur noch drei gesund“, titelte die Kleine Zeitung am 30. November 2020. Weiters seien laut entsprechenden Berichten auch 75 % des Pflegepersonals ebenfalls positiv getestet oder als K1 in Quarantäne.

 

Zudem heißt es im Artikel: „Ende vorletzter Woche trat der erste Coronafall im Pflegeheim ‚Tannenhof‘ in St. Lorenzen auf. Ob durch Besucher eingeschleppt oder auf anderen Wegen, lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen. Danach wurde durchgetestet und man hatte rasch fünf Fälle, aber da dürfte die Ansteckungskette schon weiter um sich gegriffen haben, wie Peter Scherling, der Landesrettungskommandant des Arbeitersamariterbundes, sagt. Er ist derzeit für das Heim in St. Lorenzen abgestellt, das vom Arbeitersamariterbund betrieben wird. […]“

 

Aufgrund der prekären Lage wurde in weiterer Folge sogar das Bundesheer durch Bezirkshauptmann Bernhard Preiner angefordert und Rettungssanitäter sowie diplomierte Krankenpfleger vom Sanitätszentrum-Süd des Heeres in Graz wurden abgestellt.

(Quellen:

https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5904821/90-Prozent-der-Bewohner-positiv_Bundesheer-uebernimmt-Betreuung-in?s98k&xtor=CS1-15-[Bruck]&fbclid=IwAR1zV5O-MwJWKFD_qpzAtKTHGh0GWbLzki7Gv10LI8GOFKIBOawTSz-wDXA

und

https://www.kleinezeitung.at/steiermark/muerztal/5904933/St-Lorenzen-im-Muerztal_Pflegeheim_Von-45-Bewohnern-sind-nur-noch)

 

Am 31. Jänner 2021 wurden medial neue Details bekannt. Die „Kronen Zeitung“ berichtete: „Unerfreuliche Neuigkeiten gibt es für den Betreiber jenes Pflegeheims in St. Lorenzen im Mürztal in der Steiermark, zu dem Anfang Dezember das Bundesheer ausrücken musste - weil die Corona-Situation im Heim eskalierte, zu viele Bewohner und Mitarbeiter erkrankt waren. Wie nun bekannt wurde, sind seit Anfang Dezember 2020 18 Bewohner nach einer Covid-Erkrankung verstorben. Die Staatsanwaltschaft Leoben hat nicht nur die Obduktion aller Leichen angeordnet, sondern auch die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung ausgeweitet.“

 

Demnach ermittelte die Staatsanwaltschaft Leoben zuvor auch schon wegen Vernachlässigung von Personen und der Gefährdung von Personen mit übertragbaren Krankheiten. Außerdem wurden zwei Gutachter beauftragt. Einer für Gesundheits- und Krankenpflege, ein weiterer für Hygiene und Mikrobiologie.

(Quelle: https://www.krone.at/2330998)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Gegen wie viele Personen wird konkret im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch im Pflegeheim „Tannenhof“ ermittelt?

2.    Wie viele der Personen, gegen die ermittelt wird, sind direkt im Pflegeheim beschäftigt und wie viele der Personen sind indirekt zuständig bzw. für den Betreiber des Pflegeheimes tätig und Gegenstand von Ermittlungen?

3.    Aufgrund welcher Tatbestände wird konkret im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch im Pflegeheim „Tannenhof“ ermittelt?

4.    Welche Tatbestände richten sich konkret gegen Personen die direkt im Pflegeheim beschäftigt sind und welche Tatbestände richten sich gegen Personen, die indirekt zuständig bzw. für den Betreiber des Pflegeheimes tätig sind?

5.    Beziehen sich die Ermittlungen ausschließlich auf den Corona-Ausbruch oder sind darüber hinaus weitere Missstände Gegenstand der Ermittlungen?

6.    Welche weiteren Missstände werden ggf. noch untersucht?

7.    Welche Erkenntnisse erhoffte sich die Staatsanwaltschaft Leoben durch die angeordneten Obduktionen?

8.    Gibt es bereits konkrete Ermittlungsergebnisse durch die angeordneten Obduktionen?

9.    Wenn ja, welche Ergebnisse konnten im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen aufgrund dieser Obduktionen gewonnen werden?

10. Welche Erkenntnisse erhoffte sich die Staatsanwaltschaft Leoben durch die beauftragten Gutachter?

11. Gibt es bereits konkrete Ermittlungsergebnisse durch die beauftragten Gutachter?

12. Wenn ja, welche Ergebnisse konnten im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen aufgrund dieser Gutachten gewonnen werden?

13. Konnte im Rahmen der Ermittlungen ausgeschlossen werden, dass fehlerhafte China-Masken verwendet wurden und diese möglicherweise mit ein Grund für den verheerenden Corona-Ausbruch waren?

14. Wenn ja, weshalb konnte das ausgeschlossen werden?

15. Wenn nein, ist dies überhaupt Gegenstand der Ermittlungen bzw. wenn nicht, warum ist dies kein Gegenstand der Ermittlungen?

16. Konnte im Rahmen der Ermittlungen festgestellt werden, ob nach dem Auftreten der ersten fünf Fälle im Pflegeheim „Tannenhof“ die Testungen des Personals und der Bewohner zeitgerecht und in ausreichender Qualität sichergestellt wurden?

17. Wenn ja, gab es in diesem Zusammenhang ein fahrlässiges oder klärungsbedürftiges Verhalten der Verantwortlichen im Pflegeheim?

18. Wenn ja, gab es in diesem Zusammenhang ein fahrlässiges oder klärungsbedürftiges Verhalten vonseiten der Betreiber des Pflegeheimes?

 

19. Wenn ja, standen in diesem Zusammenhang die notwendigen Ressourcen seitens Land bzw. Bund zur Verfügung?

20. Wenn nein, ist dies überhaupt Gegenstand der Ermittlungen bzw. wenn nicht, warum ist dies kein Gegenstand der Ermittlungen?