5472/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.02.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Fürst

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Mangelnder Datenschutz auf oesterreich-testet.at

 

Die Bundesregierung benutzt verschiedene Instrumente um einen Testdruck im Zusammenhang mit Covid-19 auf die heimische Bevölkerung zu erzeugen. Ein Vehikel zur Abwicklung der Tests ist die Website www.oesterreich-testet.at, deren Medieninhaber und Herausgeber das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist. Dort kann man sich für die Bundesländer Kärnten, Steiermark, Oberösterreich und Gemeinden des Burgenlandes zum Testen anmelden. Eine österreichweit einheitliche Anmeldeseite gelang der Bundesregierung nicht.

 

Auf der Anmeldeseite unter den Domains www.österreich-testet.at; www.oesterreich-testet.at und www.oesterreich-testet.gv.at ist jedoch keine Datenschutzerklärung zu finden, sondern lediglich ein Impressum. Der Link www.österreich-testet.gv.at/datenschutz,  welcher auf den Laufzetteln erscheint, ist nicht auf der Homepage vor der Anmeldung ersichtlich und auch nicht verlinkt oder von der Seite erreichbar. Versucht man den Link zu folgen, so gelangt man zu keiner Datenschutzerklärung, man landet auf der Anmeldungsseite ohne Datenschutzerklärung und ohne Link zu einer solchen. Die einzige Datenschutzerklärung, welche zu finden ist, ist auf der Registrierungseite https://steiermark.oesterreich-testet.at/#/registration/start  zu sehen und verweist zu dieser PDF:

https://steiermark.oesterreich-testet.at/assets/datenschutzerkl%C3%A4rungCovid19.pdf

 

Der Nutzer findet diese erst, wenn er bereits im Registrierungsprozess ist. Sie ist jedoch unvollständig. Beispielsweise speichert die Seite Cookies, es wird aber nicht erklärt, was diese bezwecken. Der Nutzer muss sie auch nicht bestätigen und kann sie nicht ablehnen.

 

Weiters verwendet die Website Google reCaptcha, ein Tool des US-Konzerns Alphabet welches analysiert, ob die Dateneingabe im Anmeldeformular durch einen Menschen oder durch ein Programm erfolgt und automatisch startet, sobald die Website betreten wird. Für die Analyse werden verschiedene Informationen, wie etwa die IP-Adresse, die Verweildauer oder die Mausbewegungen herangezogen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Verfahren sind zudem in Ihrem Ressort bzw. bei der Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit oesterreich-testet.at anhängig?

2.    Wie ist der Stand dieser Verfahren?

3.    Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen diese Verfahren?

4.    Wer ist in diesen Verfahren jeweils Partei oder sonstiger Beteiligter? Wurden Verfahren von Amts wegen eingeleitet?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, weshalb?

c.    Wenn ja, wann?

 

 

5.    Wie viele Verfahren sind darüber hinaus in Ihrem Ressort bzw. bei der Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit der Abwicklung bzw. der Durchführung der Covid-19 Schnelltests anhängig?

6.    Wie ist der Stand dieser Verfahren?

7.    Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen diese Verfahren?

8.    Wer ist in diesen Verfahren jeweils Partei oder sonstiger Beteiligter?

9.    Wurden Verfahren von Amts wegen eingeleitet?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, weshalb?

c.    Wenn ja, wann?

 

10. Wie viele Verfahren sind zudem in Ihrem Ressort bzw. bei der Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit sonstigen Covid-19 Tests anhängig? (Bitte nach Art des Tests aufschlüsseln)

11. Wie ist der Stand dieser Verfahren?

12. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen diese Verfahren?

13. Wer ist in diesen Verfahren jeweils Partei oder sonstiger Beteiligter?

14. Wurden Verfahren von Amts wegen eingeleitet?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, weshalb?

c.    Wenn ja, wann?