5473/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft‚ Regionen und Tourismus

betreffend Einmeldung von Umweltmaßnahmen für den European Recovery Fund

 

Die Corona-Pandemie hat zur schwersten Wirtschaftskrise seit dem 2. Weltkrieg geführt. Mit dem befristeten Instrument der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility - RFF) wurden Möglichkeiten geschaffen, die negativen Effekte der aktuellen Krise der europäischen Wirtschaft abzufedern und wichtige neue Impulse für nachhaltiges Wachstum zu setzen. Den Mitgliedstaaten stehen 672,5 Mrd. EUR an Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen zur Verfügung. Das Europäische Parlament und der Rat haben am 18.12.2020 eine politische Einigung darüber erzielt. 

Die Mitgliedstaaten müssen im Rahmen des Europäischen Semesters bis 20.4.2021 nationale Umsetzungspläne erstellen, die ein kohärentes Paket von Reformen und öffentlichen Investitionsprojekten enthalten und bis 2026 umgesetzt werden. Die Europäische Kommission wird die nationalen Pläne anhand der folgenden Ziele bewerten: 

·         37% für grüne Investitionen und Reformen

·         20% für digitale Investitionen und Reformen

Dieses Programm hat an Aktualität gewonnen, da die Frage der Verteilung dieser Gelder am 13.1.2021 zu einer Regierungskrise in Italien geführt hat. Da es hierbei um hohe Summen geht, birgt dies naturgemäß eine gewisse politische Sprengkraft. Die unterschiedlichen Ansätze der österreichischen Regierungsparteien und offensichtlich stockende Vorbereitungen lassen befürchten, dass es grobe Differenzen über die Umsetzung dieses Programms in der Bundesregierung gibt - die Zündschnur könnte also insgeheim auch hier schon brennen. 

Der Republik Österreich stehen im Rahmen dieses Programms rund 3 Mrd. EUR zur Verfügung. Trotz der Wichtigkeit im Rahmen von umfassenden Konsultationen dafür zu sorgen, dass dieses Instrument bestmöglich genutzt wird, gibt es vonseiten der Bundesregierung keine öffentlichen Stellungnahmen zum weiteren Vorgehen. Es besteht daher die dringliche Befürchtung, dass die Bundesregierung die Umsetzung verschläft oder diese im kleinsten politischen Kreis vorbereitet. Letzteres ist deshalb gefährlich, da wegen der Komplexität und Vielfalt möglicher Maßnahmen, eine zufriedenstellende Planung konkreter Schritte ohne Einbindung zahlreicher Expert_innen undenkbar ist. Andererseits bedarf eine sachgerechte Durchführung solcher Konsultationen entsprechend viel Zeit. Angesichts der Frist von 20.4.2021 sollte die Bundesregierung so schnell wie möglich erste Schritte setzen. 

Da ein signifikanter Teil der Mittel für nachhaltige, klimaschonende Projekte vorgesehen sind, einige Staaten hier bereits zahlreiche Vorschläge für die nationale Verwendung der Mittel eingebracht haben und die Frist langsam näher kommt, ist hier baldiges Handeln gefragt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche Schritte hat das BMLRT bereits gesetzt, um Mittel des RFF in Anspruch zu nehmen?

2.    Welche Rolle spielt das BMLRT in der Konzipierung der nationalen Umsetzungspläne für die RFF?

3.    Welche Prioritäten verfolgt das BMLRT im nationalen Programm zur RFF?

4.    Inwiefern wird das BMLRT für die Inanspruchnahme jener ca. 1,1 Mrd Euro verantwortlich sein, welche für österreichische grüne Investitionen und Reformen bereitgestellt sind?

a.    Mit welchen anderen Ministerien steht das BMLRT diesbezüglich in Austausch? 

b.    Mit welchen Expert_innen aus der Wissenschaft, Interessensvertretungen, NGOs und sonstigen Vertreter_innen ist das BMLRT diesbezüglich in Austausch?

c.    Wann und wie wurden die oben genannten Gruppen eingebunden? (differenzieren Sie nach Gruppen und Formaten)

d.    Welche Leuchtturmprojekte wurden bisher identifiziert?

                                      i.Wie viele dieser Projekte befinden sich bereits im Regierungsprogramm?

                                    ii.Wie viele dieser Projekte befinden sich nicht im Regierungsprogramm? 

5.    Für welche Projekte bzw. Maßnahmen, welche in den Zuständigkeitsbereich des BMLRT fallen, sollen bzw. werden diese Mittel genutzt werden?

6.    Werden jene Mittel (ca. 1.1 Mrd), welche für österreichische grüne Investitionen und Reformen bereitgestellt sind,  aus Sicht des BMLRT vollkommen ausgeschöpft werden?