5477/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Austrian Microdata Center

 

In Österreich kann eine Vielzahl von Daten von der Wissenschaft nach wie vor nicht genutzt werden, obwohl diese von der öffentlichen Verwaltung und der Statistik Austria erhoben, gesammelt und gespeichert und nur mehr in geeigneter Form zugänglich gemacht werden müssten. Von Gesundheits-, Pensions-und Arbeitsmarktdaten über die Pflege bis hin zur Bildung und - besonders aktuell - COVID-19 gehen der Forschung auf diese Art zahlreiche relevante Daten verloren. Mit dem Austria Microdata Center hat sich die türkis-grüne Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den Datenzugang für Forscher_innen zu erleichtern und somit endlich zu ermöglichen, was in anderen europäischen Ländern bereits Status Quo ist.

In der Budgetanfragebeantwortung 16/SABBA vom 20. Mai 2020 heißt es: "Die Umsetzung des im Regierungsprogramm angekündigten Austrian Microdata Centers ist mit einer Reihe von Voraussetzungen verbunden. Viele davon werden in einem Umsetzungsprojekt des BMBWF erarbeitet und sind aber mit der Novellierung des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) sowie des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG) verbunden. Für die Novellierung des BStatG ist das Bundeskanzleramt zuständig. Die Novellierung beabsichtigt auch eine Harmonisierung des FOG im Hinblick auf die Schaffung einer notwendigen gemeinsamen bundeseinheitlichen Infrastruktur für die Registerforschung aller Bundesministerien und der Daten der amtlichen Statistik im Sinne eines One-Stop-Shops. Die Kostenteilung ist nach Erarbeitung des Konzepts inklusive Kalkulation für die Implementierung und für den laufenden Betrieb eines Austrian Microdata Centers zu entscheiden."

Im Zuge der Budgetdebatten im Mai und November vergangenen Jahres wurde von den jeweiligen Fachminister_innen in Aussicht gestellt, das Austrian Microdata Center werde 2021 eingerichtet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wann wird das Austrian Microdata Center den Betrieb aufnehmen?

2.    Falls Sie involviert sind: Wie weit ist die Konzepterstellung für das Austrian Microdata Center bereits fortgeschritten?

3.    Welche Daten werden der Wissenschaft in welcher Form zur Verfügung gestellt?

a.    Welche Voraussetzungen müssen Forscher_innen erfüllen, um Zugang zu erhalten?

4.    Welche bundeseinheitliche Infrastruktur muss für das Austrian Microdata Center geschaffen bzw. adaptiert werden?

5.    Gibt es bereits eine Kalkulation für die Kosten der Implementierung des Austrian Microdata Centers?

a.    Wenn ja, Mittel in welcher Höhe sollen investiert werden?

b.    Wenn nein, warum nicht? Wann wird eine solche Kalkulation vorliegen?

c.    Welche Kosten werden für den laufenden Betrieb anfallen?

d.    Wie werden diese Kosten aufgeteilt?

6.    Welche wesentlichen Änderungen des Bundesstatistikgesetzes sind vorgesehen bzw. notwendig?

7.    Liegt die Novellierung des Forschungsorganisationsgesetzes ebenfalls in der Zuständigkeit des BKA?

a.    Wenn ja, welche wesentlichen Änderungen des FOG sind vorgesehen bzw. notwendig?

8.    Wann werden dem Nationalrat entsprechende Gesetzesentwürfe vorgelegt?